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Frage zu Lohnfortzahlung/KG bitte um Antwort!
Verfasst: 14.06.2011, 09:30
von Sarah27
Hallo,
ich bin bald 6 Wochen krankgeschrieben. Möchte vor Ablauf der 6 Wochen einen neuen Arzt aufsuchen, da der jetzige Arzt mich falsch behandelt hat. Was passiert wenn ich vom neuen Arzt eine AU mit neuer Diagnose erhalte? Komme ich dann ins KG? Muß ich zwischenzeitlich wieder arbeiten gehen um weiter Lohnfortzahlung zu erhalten oder reicht es aus wenn ein Wochenende zwischen der 1. Au und der 2. liegt? (1. Au bis Freitag, 2. AU ab kommenden Montag)
Danke!
Verfasst: 16.06.2011, 13:12
von jumpingpoint
Der neue Arzt behandelt Sie ja grundsätzlich wegen der gleichen Erkrankung. Eine neue Diagnose sollte deshalb eigentlich nicht auftauchen.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine Erkrankung ist auf 6 Wochen innerhalb eines Jahres beschränkt. Zeiten mit der gleichen Erkrankung werden dabei zusammengerechnet. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob zwischendurch nur ein Wochenende liegt oder tatsächlich gearbeitet wurde. Sind insgesamt 42 Tage erreicht, endet die Entgeltfortzahlung und es besteht bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.
Stellt der neue Arzt tatsächlich eine neue Erkrankung fest, gibt es zwei Möglichkeiten:
- beide Erkrankungen bestehen mindestens an einem Tag gemeinsam -> die Dauer der Entgeltfortzahlung verlängert sich nicht
- die Erkrankungen bestehen nicht mindestens einen Tag gemeinsam -> es besteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
Mit freundlichen Grüßen
danke jumpingpoint!kurze Rückfrage
Verfasst: 16.06.2011, 15:34
von Sarah27
ich weiß nicht ob es eine neue Diagnose wird, entscheidet ja dann der Facharzt. (Bisher wurde ich durch HA behandelt)
Eine Frage hätte ich da aber noch; anderer Fall:
Wie ist es wenn Frau X 5 1/2 Wochen wg. Schwangerschaftsübelkeit au ist. Dann geht sie 3 Monate arbeiten. Nun hat sie vorzeitige Wehen und wird bis zum Muschu krankgeschrieben. Zählen die Wochen der ersten Diagnose
auch für die Lohnfortzahlung, da ein ursächlicher Zusammenhang (Schwangerschaft) besteht? Oder kommt es wirklich auf unterschiedliche Diagnosen an? Danke!
Verfasst: 16.06.2011, 15:44
von jumpingpoint
Entscheidend ist alleine, ob es sich um "dieselbe Krankheit" handelt. Dazu gibt es nähere Erläuterungen:
Um "dieselbe Krankheit" handelt es sich, wenn die wiederholte Erkrankung auf dem gleichen Grundleiden beruht. Dabei ist als "dieselbe Krankheit" auch eine solche zu verstehen, die zwar nicht ununterbrochen bestand, aber auf derselben Krankheitsursache beruht oder zumindest in einem inneren Zusammenhang mit ihr steht. Der innere Zusammenhang braucht nicht durch fortlaufende Behandlung nachgewiesen zu werden; er kann vielmehr schon dadurch begründet sein, dass die Entstehung der Krankheit jedes Mal durch eine gemeinsame Bedingung begünstigt oder herbeigeführt wird. So ist z. B. eine mit häufigen graviditätsbedingten Krankheiten einhergehende Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlaufs einem nicht ausgeheilten befristeten Grundleiden im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG (Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit) gleichzusetzen; dabei kommt es nicht darauf an, ob die einzelnen Erkrankungen (Krankheitserscheinungen) auch untereinander noch in einem besonderen Fortsetzungszusammenhang stehen (vgl. BAG vom 14. 11. 1984 — 5 AZR 394/82 —, USK 84162, EEK I/808, BAG vom 4. 12. 1985 — 5 AZR 656/84 —, USK 85140, EEK I/846).
Im Zweifelsfall wird die Krankenkasse mit dem Arzt Kontakt aufnehmen um die Frage zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 16.06.2011, 17:52
von Sarah27
Ich danke dir, jumpingpoint! Alles wahrscheinlich eine Ermessensfrage der KK, wobei es ärgerlich ist, denn in der Schwangerschaft treten ja (leider) häufig Probleme auf. Dies betriftt gerade eine gute Bekannte von mir. wahrscheinlich fällt sie nun ins KG.
Verfasst: 16.06.2011, 20:27
von Czauderna
Sarah27 hat geschrieben:Ich danke dir, jumpingpoint! Alles wahrscheinlich eine Ermessensfrage der KK, wobei es ärgerlich ist, denn in der Schwangerschaft treten ja (leider) häufig Probleme auf. Dies betriftt gerade eine gute Bekannte von mir. wahrscheinlich fällt sie nun ins KG.
Hallo,
nein, das ist keine Ermessensfrage sondern die Entscheidung der "Anrechnung" von Vorerkrankungen sind medizinische Fragen und die beantworten die behandelnden Ärzte oder im Zweifelsfall auch der MDK.
Gruss
Czauderna