Habe mal folgende Frage:
Jemand ist kurzfristig beschäftigt für 20 Tage,
jedoch versicherungspflichtig da er bereits öfter kurzfristig beschäftigt war.
In dieser Zeit wird er für 5 Tage arbeitsunfähig.
Da er ja nicht die 10 Wochenfrist erfüllt (4Wochen Wartepflicht plus die 6 Wochen bis zur Entgeltfortzahlung) hat er ja den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 %.
Ist es richtig, dass dieser Beschäftigte dann für diese Zeit nichts bekommen würde, weder Arbeitsentgelt nach Krankengeld?
Oder hätte er dann trotzdem Anspruch auf Krankengeld?
Danke!
Gruß
Rainer
Krankengeld - kurzfristig beschäftigt
Moderator: Czauderna
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