Hilfe! Krankenkasse weigert sich Krankengeld zu zahlen....

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Franki 01
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Hilfe! Krankenkasse weigert sich Krankengeld zu zahlen....

Beitrag von Franki 01 » 08.06.2011, 15:13

Hallo zusammen,
Ich habe hier schon einiges gelesen und möchte um Rat und Hilfe bitten.
Ich versuche die Sache abzukürzen:
Ich bin seit 20.12.2010 AU wegen psychicher Probleme und starken Gelenkschmerzen im Handgelenk.
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis welches am 24.12.2010 endete.
Am 24.12.2010 wollte ich mich auf dem Arbeitsamt melden, da hieß es nein nein Sie sind AU und müssen sich bei ihrer Krankenkasse melden.
Also Antrag auf Krankengeld gestellt. Wurde auch bewilligt.
Im März mußte ich das erste mal zum MDK. Und wurde weiterhin für AU befunden. Danach kamen dann unfreundliche Anrufe vom Sachbearbeiter der Krankenkasse. Zwischenzeitlich lagen auch einige Befunde vor aus denen hervorging das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Der Sachbearbeiter rief mich daraufhin an und sagte: Also wenn ich das schon höre das sie länger krank sind, da werde ich sie zum MDK schicken und der wird sie gesundschreiben!
Ich bekam wieder einen Termin beim MDk. Am 2.5.2011.
2 Minuten-Sache! Der ,,Gutachter" sagte kurz: Also wir brauchen hier nicht lange rummachen, Sie sind gesundgeschrieben!
Und der Hinweis, das ich mich auf dem Arbeitsamt melden solle.
Ich also zum Arbeitsamt. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, weil die Anwartschaft nicht erfüllt ist.
Also Jobcenter H4 beantragen. Dieser Antrag wurde abgelehnt weil ich nicht zur Vermittlung stehe. Ich bin nachwie vor seitens meiner Ärztin AU!
Zwischenzeitlich bekam ich von der Krankenkasse einen Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes zum 9.5.2011 , mit der Begründung ich hätte bloß ein befristetes Arbeitsverhältnis gehabt und wäre jetzt so oder so arbeitslos. Und Arbeitslose werden für leichte Tätigkeiten gesundgeschrieben!
Ich habe Widerspruch eingelegt und mir einen Anwalt genommen.
Auf die Schreiben meines Anwaltes hat die Krankenkasse bisher nicht reagiert. Dafür aber habe ich einen erneuten Termin beim MDK bekommen, am 20.6.2011 muß ich wieder hin.
Mein Anwalt hat einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt für mich gestellt. Ob ich das was bekomme weiß ich nicht.
Fakt ist: Ich werde ausgehungert!
Am 15.6.2011 steht eine OP am Hangelenk an. Ich weiß garnicht ob ich da hingehen kann weil ich ja mittlerweile nicht mehr versichert bin.

Wie gehts weiter
:?:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.06.2011, 15:38

Hallo,
wenn der Anwalt schon eingeschaltget ist und daraufhin ein neuer MDK-Termin anberaumt wurde dann ist doch etwas passiert - ich werte diesen zweiten MDK-Termin als Widerspruchsbegutachtung.
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 08.06.2011, 15:52

Hallo Czauderna,
So ähnlich steht das in der Vorladung zum MDK.
,,Zur Prüfung des Widerspruchs....bla bla"
Ich ahne einfach nichts Gutes.

Machts Sinn

aufschiebende Wirkung - Antrag auf einstweilige Anordnung

Beitrag von Machts Sinn » 08.06.2011, 16:57

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 08.06.2011, 17:39

Hallo Machts Sinn,
Im MDK-Gutachten steht das eine Tätigkeit in meinem Beruf nicht zumutbar ist. Aber für leichte Tätigkeiten tauglich.
Im Bescheid der Krankenkasse steht das ich für leichte Tätigkeiten arbeitsfähig wäre. Also hätte ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ich habe Widerspruch eingelegt welchen sich mein Anwalt zu Eigen gemacht hat. Mit dem Hinweis auf aufschiebende Wirkung. Ebenso hat der Anwalt die einstweilige Anordnung angekündigt.
Die KK hat bisher nicht darauf reagiert. Bis auf die erneute Vorladung beim MDK am 20.6.2011

Nur, wie geht das weiter? Und kann ich die OP am 15.6. wahrnehmen?
Soviel wie ich weiß, bin ich nicht mehr versichert. :?:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 08.06.2011, 18:44

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.06.2011, 19:35

Franki 01 hat geschrieben:Hallo Machts Sinn,
Im MDK-Gutachten steht das eine Tätigkeit in meinem Beruf nicht zumutbar ist. Aber für leichte Tätigkeiten tauglich.
Im Bescheid der Krankenkasse steht das ich für leichte Tätigkeiten arbeitsfähig wäre. Also hätte ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ich habe Widerspruch eingelegt welchen sich mein Anwalt zu Eigen gemacht hat. Mit dem Hinweis auf aufschiebende Wirkung. Ebenso hat der Anwalt die einstweilige Anordnung angekündigt.
Die KK hat bisher nicht darauf reagiert. Bis auf die erneute Vorladung beim MDK am 20.6.2011

Nur, wie geht das weiter? Und kann ich die OP am 15.6. wahrnehmen?
Soviel wie ich weiß, bin ich nicht mehr versichert. :?:
Hallo,
auf die Sache mit der aufschiebenden Wirkung kannst du dicch nicht wirklich verlassen und auch die Widerspruchsbegutachtung kommt etwas zu spät für deine momentane Lage. Dir bleibt nix anderes übrig als zunächst die "freiwillige" Weiterversicherung zu beantragen und der Kasse gegenüber schriftlich zu dokumentieren dass diese "Weiterversicherung" nur unter Vorbehalt beantragt wird, da du fest damit rechnest, aufgrund der Widerspruchsbegutachtung, dass eben deinem Widerspruch gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit abgeholfen wird und Krankengeld entsprechend nachgezahlt wird.
Vergiss in keinem Fall deine Arbeitsunfähigkeit als Folge-Meldungen bei der Kasse lfd. einzureichen. Damit hast du dann gewährleistet dass du versichert bis und das die Kasse die Op-Kosten für die neue Op. übernimmt.
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 01.07.2011, 18:24

Hallo zusammen, :?
Ein Unglück kommt selten allein, mein Lappi hat den Geist aufgegeben und so kann ich erst heute wieder berichten :?
Mein Anwalt ist der Ansicht das der Bescheid der KK , die Zahlung des Krankengeldes einzustellen noch keine rechtskraft erlangt hat weil ich Widerspruch eingelegt habe. Ebenso hat er das Schreiben über die aufschiebende Wirkung mit angehängt. Ich bin also nach wie vor versichert, bis das entschieden ist.
Die OP am 15.6. habe ich wahrgenommen. Obs was gebracht hat wird der weitere Verlauf zeigen.
Mein Psychologe hat eine Verschlimmerung der ,,Anpassungsstörung" festgestellt, gerade eben wegen dem verhalten der KK. Die Kasse macht mich krank. :(
Am 20.6. war ich beim MDK. Als Beistand hatte ich meinen Anwald dabei.
Die Gutachterin hat darauf bestanden, das der Beistand bei der Untersuchung nicht anwesend ist, sonst würde sie sich weigern die Untersuchung durchzuführen.
Also hab ich mich allein ,,untersuchen" lassen. Im Anschluß fand ein Gespräch mit meinem Anwalt und der Gutachterin statt.
Am 22.6. ging ein Schreiben bei meinem Anwalt ein. Die Krankenkasse teilte mit das sie der aufschieben Wirkung nachkommen werden mit einer Zahlung bis 16.5.
Dieses Schreiben hat das Datum vom 10.6. !!!
Geld ist aber bis heute keins gezahlt worden. :x
Nach Anfrage meines Anwaltes wurde erklärt es wären keine Zahlscheine eingereicht worden.
Nur gut das genau diese Aufgabe von meinem Anwalt selbst erledigt wird.
Und so hungert man sich durchs Leben, Deutschland 2011!
Hier wird geltendes Recht gebeugt!
Nun warten wir einfach mal auf den klagefähigen Bescheid.
Die Zeit bis dahin werde ich nutzen und die Ärztekammer über die Zustände beim MDK zu informieren. Ebenso dürfte sich die Staatsanwaltschaft für die Straftaten des SB interessieren.

Bis bald...... :wink:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.07.2011, 18:31

Hallo,
und was ist ab 17.05. mit deiner Versicherung ??
Gruss
Czauderna

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Beitrag von Franki 01 » 01.07.2011, 18:40

Hallo Czauderna,
Die Versicherung besteht immernoch. Der Bescheid das Krankengeld einzustellen und die Mitgliedschaft zu beenden hat noch keine Rechtskraft.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.07.2011, 19:07

Franki 01 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Die Versicherung besteht immernoch. Der Bescheid das Krankengeld einzustellen und die Mitgliedschaft zu beenden hat noch keine Rechtskraft.
Hallo,
unter dem Schreiben vom 10.06.2011 - steht da eine Rechtsbehelfsbelehrung ??
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 01.07.2011, 21:12

Nein, unter dem Schreiben vom 10.6. steht keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Nur eben so Sinngemäß, das die aufschiebende Wirkung besteht, das Verfahren in der Schwebe ist, Krankengeld weitergezahlt wird bis 16.5.

Ich denke aber es nur wieder ein Trick um der einstweiligen Anordnung zu entgehen. Weil Geld ist noch nicht geflossen. Und wie gesagt, auf Anfrage meines Anwalts wurde behauptet, es lägen keine Zahlscheine vor.
Eiskalt gelogen.....

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2011, 08:21

Hallo,
das ist doch schon etwas - keine Rechtsbehelfsbelehrung !!!
Empfehlung - natürlich auch dagegen schriftlich Widerspruch einlegen
und als Begründung auf das lfd. Widerspruchsverfahren hinweisen, also bestätigen dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird.
Gruss
Czauderna

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Beitrag von Franki 01 » 02.07.2011, 12:21

Hallo Czauderna,
Den Schriftwechsel führt mein Anwalt. Er hat die KK nun 4x abgemahnt bezüglich der aufschiebenden Wirkung.
Am Montag wird die Einstweilige Anordnung beantragt.
Das Ergebnis des letzten MDK Gutachtens liegt auch vor. Darin heißt es das zum Zeitpunkt des Vorgutachtens ein positives Leistungbild bestanden habe. Seit dem OP Tag wäre kein positives Leistungsbild gegeben, und das für die nächsten 6 Wochen. AU in meinem Beruf ist gegeben und das vorraussichtlich auf Dauer. :shock: Maßgeblich für die Au wäre mein letzter Beruf. Es ist eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit gegeben. :shock:
Das soll ein Normalbürger verstehen. Am 2.5. war ich nach Ansicht des MDK gesund. Und nun auf Dauer krank?
Außerdem ist krank überhaupt keine Lösung. Entweder ich werde gesund und kann wieder arbeiten. Wenn das nicht geht muß ein Plan B her.
Dauerkrank ist keine Lösung.
Aber anstatt an Lösungen zu arbeiten, muß man sich mit der KK beschäftigen. Die SB wissen nicht was sie anrichten und welche Probleme sie den Versicherten zusätzlich machen.
Ich muß Miete , Unterhalt für ein Kind, und Essen bezahlen!
Mag sein das es solche und solche SB,s gibt. Mag auch sein das es solche und solche ,,Gutachter beim MDK" gibt. Dann hab ich ja in meinem Fall die schwarzen Schafe sowohl die von der KK als auch die vom MDK gefunden
Da spricht nun auch nichts mehr dagegen gegen diese Parasiten gezielt vorzugehen. Dieses Gezücht muß aus gemerzt werden um den Ruf der KK und des MDK wieder in einem halbwegs seriösen Licht erscheinen zu lassen.
Also Ärtztekammer und Staatsanwaltschaft informieren. Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen!

Bis bald...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.07.2011, 12:28

Hallo Frankie01 -


ich darf dich mal zitieren - "Da spricht nun auch nichts mehr dagegen gegen diese Parasiten gezielt vorzugehen. Dieses Gezücht muß aus gemerzt werden um den Ruf der KK und des MDK wieder in einem halbwegs seriösen Licht erscheinen zu lassen. "

Wie meinst du das ?
Was habe ich ir unter "Parasit" und vor allem unter dem Begriff "ausgemerzt"
vorzustellen.

Wenn Du es mir nicht beantworten kannst - vielleicht weiss der Forumsbetreiber
darauf eine passende Antwort ?

Gruss
Czauderna

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