Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
Nicki72
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.06.2011, 11:59
Beitrag
von Nicki72 » 07.06.2011, 13:35
Ich benötige nach einer Knieoperation eine Haushaltshilfe. Mein Mann ist beruflich die ganze Woche abwesend und meine Kinder sind aufgrund ihres Alters nicht in der Lage mich zu unterstützen. Nun meine Frage: Muss ich meine selbstbeschaffte Haushaltshilfe (Nachbarin) anmelden und muss sie Sozialabgaben und Steuen zahlen? Die Haushaltshilfe wird über die Krankenkasse bezahlt, da mein Arzt die Notwendigkeit darüber bescheinigt hat. Im Netz kann ich dazu nichts finden.
-
nabo1979
- Beiträge: 232
- Registriert: 06.04.2011, 15:59
Beitrag
von nabo1979 » 07.06.2011, 14:05
Wo möchtest du sie anmelden? Krankenversichert ist sie doch sicher schon, oder? Du kannst sie nur in deiner Steuererklärung als Ausgabe ansetzen, hab ich zumindest in meinem Steuerprogramm gesehen...
-
Nicki72
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.06.2011, 11:59
Beitrag
von Nicki72 » 07.06.2011, 15:03
Ja natürlich ist sie selbst krankenversichert. Mein Arzt hat die Haushaltshilfe für 4 Wochen a´2 Stunden pro Tag von Mo.-Fr. bescheinigt. Meine Krankenkasse bezahlt pro Stunde 8€. Das würden dann 16€ pro Tag abzgl. meinem Eigenanteil von 5€ also 11€ sein.
-
nabo1979
- Beiträge: 232
- Registriert: 06.04.2011, 15:59
Beitrag
von nabo1979 » 08.06.2011, 08:54
Also deine Frage hier war ja ob du Abgaben für sie erbringen musst.
Antwort:
Natürlich nicht!
Wie du dann deine Ausgaben steuerlich geltend machst ist ja ein ganz anderes Thema...
-
Nicki72
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.06.2011, 11:59
Beitrag
von Nicki72 » 08.06.2011, 09:34
Es geht mir nicht um die Steuererklärung. Meine Frage ist, ob ich die Hilfe (Nachbarin) als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden muss? Wenn ja, was bleibt abzgl. Sozialabgaben und Eigenanteil von dem gezahlten Geld übrig. Dann muss ich doch soviel aus eigener Tasche zahlen.