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Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse Elternzeit

Verfasst: 07.06.2011, 12:31
von suvimai
Ich bin zurzeit in Elternzeit. Unser Famlieneinkommen (für 2 Erwachsene und drei Kinder) ist nur das Elterngeld, aufgestockt durch Wohngeld und Kinderzuschlag.

Wir mussten bislang alle privat versichert sein, was teuer war, aber jetzt mit dem geringeren Einkommen ist es besonders schwierig.

Leider habe ich mich als Studentin von der Versicherungspflicht befreien lassen, da ich nicht ahnte, dass ich mit 40 eine fünfköpfige Familie zu versorgen hätte.

Gibt es eine Möglichkeit für uns in die gesetztliche Krankenkasse zu wechseln? Wenn ich einen versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme, z.B. für drei Monate, könnten wir dann danach gesetzlich krankenversichert bleiben? Wenn ich eine Honorartätigkeit aufnehme, würde ich dann als selbstständig gelten und uns freiwillig gesetzlich versichern können?

Vielen Dank für einen Rat!

Verfasst: 07.06.2011, 13:13
von nabo1979
Befreiung von der Versicherungspflicht ist ein endgültiger Entschluss, diesen kann man nicht rückgängig machen.
wie sieht es bei deinem Mann aus?
Hat er sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Verfasst: 07.06.2011, 21:18
von zost
die befreiung gilt nur für den tatbestand, für die sie ausgesprochen wurde.

befreiung von der pflicht als student heißt: solange man student ist, wird man nicht mehr in die gesetzliche kv kommen.

wenn du nun eine beschäftigung aufnimmst, kann versicherungspflicht wieder eintreten.

allerdings muss man mind. 12 monate pflichtig sein, um sich dann freiwillig weiterversichern zu können.

Verfasst: 08.06.2011, 21:16
von Czauderna
Hallo,
ergänzend noch - die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit führt niccht zur Berechtigung des Übertritts in die GKV-Kasse.
Gruss
Czauderna