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Wie entstehen Schulden bei der KV?

Verfasst: 07.06.2011, 08:01
von bogo
Momentan befinde ich mich im Streit mit der AOK betreffend Beitragsrückständen.
Ich war aber in der Zeit nicht Mitglied, noch war ich abhängig beschäftigt sondern Selbständig.

Verfasst: 07.06.2011, 09:38
von zost
da niemand mehr ohne krankenversicherungsschutz sein darf, wird dich die aok wohl in der pflichtversicherung nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v versichert haben.

für diese pflichtversicherung sind beiträge zu zahlen, mind. 145 eur pro monat.