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Beiträge zur KV

Verfasst: 02.06.2011, 14:37
von ella2
Diese Frage könnte natürlich auch ins Erwerbslosenforum, aber...:

Habe mich nach Aussteuerung zum 20. April arbeitslos ( Alg 2 ) gemeldet.

Bekomme auch Geld vom Jobcenter ab 1. Mai.

Für April bekomme ich keine Leistung, weil das KG relativ hoch war und angerechnet wird .

Keine Leistung heisst glaube ich automatisch auch keine Beiträge zur KV-die KK hat mich auch prompt angeschrieben und den Beitrag für 20.-31. April fordert.

Wahrscheinlich komm ich da auch nicht dran vorbei-trotzdem :

Praktisch heisst das ja, dass ich BEITRÄGE im April VOM KG bezahlen muss!

Ist das rechtens, möglich?

Vielleicht hat da ja jmd. eine Info oder Meinung dazu!

Re: Beiträge zur KV

Verfasst: 02.06.2011, 17:14
von Czauderna
ella2 hat geschrieben:Diese Frage könnte natürlich auch ins Erwerbslosenforum, aber...:

Habe mich nach Aussteuerung zum 20. April arbeitslos ( Alg 2 ) gemeldet.

Bekomme auch Geld vom Jobcenter ab 1. Mai.

Für April bekomme ich keine Leistung, weil das KG relativ hoch war und angerechnet wird .

Keine Leistung heisst glaube ich automatisch auch keine Beiträge zur KV-die KK hat mich auch prompt angeschrieben und den Beitrag für 20.-31. April fordert.

Wahrscheinlich komm ich da auch nicht dran vorbei-trotzdem :

Praktisch heisst das ja, dass ich BEITRÄGE im April VOM KG bezahlen muss!

Ist das rechtens, möglich?

Vielleicht hat da ja jmd. eine Info oder Meinung dazu!
Hallo, ich gehe mal davon aus dass es sich bei deiner Krankenkassenmitgliedschaft um eine freiwillige Versicherung handelte.
Wenn dem so ist, dann hat die Kasse recht mit der Beitragsforderung für die Zeit vom 21.4. - 30.04. weilö dann der nachgehende Leistungsanspruch nicht greift (gilt nur für versicherungspflichtige).
Für die Beitragsberechnung wird dein Einkommen auzs der Zeit vom 21.4. - 30.04. herangezogen und wenn du in dieser Zeit kein Einkommen bezogen hast
(Krankengeld gig nur bis 20.4.), dann kommt für die die anteilmässige Mindestbeitragsbemessungrenze, das wären in diesem Fall 285,72 €, zum tragen, was etwa 48,30 € incl. Pflegeversicherung ausmachen dürfte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.06.2011, 23:47
von ella2
Bin ich also während eines KG-Bezugs freiwillig versichert?

Oder nicht doch pflichtversichert?

Verfasst: 03.06.2011, 10:31
von Czauderna
ella2 hat geschrieben:Bin ich also während eines KG-Bezugs freiwillig versichert?

Oder nicht doch pflichtversichert?
Hallo,
durch den Krankengeldbezug wird man nicht "krankenversicherungspflichtig".
Gruss
Czauderna