E121 Zuzahlung wie ist die Rechtslage?
Verfasst: 01.06.2011, 18:50
Ich bin bei der OÖGKK (Oberöstereichischen Gebietskrankenkasse) versichert und wohne in Bayern. Über ein E121 erbringt die AOK Leistungen die diese dann an die OÖGKK verrechnet. In Österreich bin ich von jeder Zuzahlung befreit (Weil Schwerbehindertenausweis)
In Deutschland zahle ich aber dennoch Zuzahlung. Ich habe die Grenze von - in meinen Fall - 56 Euro längst erreicht, dennoch weigert sich die AOK mir die Zuzahlungsbefreiung zu erteilen.
Ich habe Pflegestufe 2, bin 100% Schwerbehindert mit Buchstaben "G"
DIe AOK argumentiert ich solle weiter bezahlen und sie - die AOK würde das mit offenen Beiträgen verrechnen.
Am liebsten würde ich keine Zuzahlung mehr leisten - aber ich meinen Transporter der mich im Monat 2x in das 65 Kilometer entfernte Passau bringt nicht schädigen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Kann ich so einfach eine andere E121 Kasse (Barmer) wählen und würden die bereits bezahlte Zuzahlungen anerkennen?
In Deutschland zahle ich aber dennoch Zuzahlung. Ich habe die Grenze von - in meinen Fall - 56 Euro längst erreicht, dennoch weigert sich die AOK mir die Zuzahlungsbefreiung zu erteilen.
Ich habe Pflegestufe 2, bin 100% Schwerbehindert mit Buchstaben "G"
DIe AOK argumentiert ich solle weiter bezahlen und sie - die AOK würde das mit offenen Beiträgen verrechnen.
Am liebsten würde ich keine Zuzahlung mehr leisten - aber ich meinen Transporter der mich im Monat 2x in das 65 Kilometer entfernte Passau bringt nicht schädigen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Kann ich so einfach eine andere E121 Kasse (Barmer) wählen und würden die bereits bezahlte Zuzahlungen anerkennen?