HILFE!! Krankengeld und Mitgliedschaft weg!!!
Verfasst: 01.06.2011, 18:15
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Mann wurde im Juli 2010 zum 1.2.2011 gekündigt. Am 16.8.2010 wurde er aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben. Nach der Lohnfortzahlung wurde ihm von der KK Krankengeld bewilligt. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Krankengeld bis zum Tag der Feststellung der AU ausgezahlt wird. Vor Ablauf der bescheinigten AU , jedoch spätestens am Tag des Ablaufs der bisher bescheinigten AU muss die weitere AU bescheinigt werden.
Am 3.5.2011 wurde mein Mann von seinem behandelnden Neurologen bis zum 22.05.2011 krankgeschrieben (der 22.5. war ein Sonntag). Mein Mann machte den Arzt auch darauf aufmerksam, dass dieser Tag ein Sonntag sei. Dieser meinte jedoch, dass es ausreiche, wenn mein Mann Montags wieder erscheine. Am 23.5.2011 (also den Montag) wurde mein Mann dann auch weiter krankgeschrieben. Per Fax sofort an die KK und am 25.5. erhielten wir das Schreiben, dass beabsichtigt sei, das Krankengeld mit dem 22.5.2011 einzustellen. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag, da die AU nicht lückenlos sei. Für die Rückäußerung wurde uns eine Frist bis 30.5.2011 eingeräumt.
Ich habe mich sofort Donnerstags (die Post landete leider bei meiner Schwiegermutter im Briefkasten, die im gleichen Haus wohnt und erst abends zum Briefkasten geht) bei der BEK sowie TK erkundigt. Beide KK konnten keine Lücke feststellen und waren total verwundert.
Anschließend rief ich dann die KK meines Mannes an und sagte, dass er ja gar keine Möglichkeit hatte am letzten Tag der AU zum Arzt zu gehen, da es ja ein Sonntag war. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass er ja schließlich bereits Freitags hätte gehen können oder eben am Sonntag zum Notdienst.Wie bescheuert ist das denn? Kein Notarzt schreibt jemanden krank!!!
Mittags bin ich dann mit meinem Mann direkt zur Geschäftsstelle der KK gefahren und wir haben uns dort direkt an des Geschäftsstellenleiter gewandt. Dieser schaute auch recht ungläubig und konnte keine Lücke feststellen. Er rief dann bei der Zahlstelle an und dann kam der Hammer! Die Lücke besteht darin dass der 22.5.um 24 Uhr endet und der 23.5. um 0 Uhr anfängt. Die Stunden bis zum Arztbesuch (also morgens um 9 Uhr) war mein Mann ja nicht krankgeschrieben. Darin besteht also die Lücke!!
Wer ist hier eigentlich krank??
Große Diskussion und letztendlich wollte die Zahlstelle sich mit dem Arzt in Verbindung setzen und nachfragen ob er wirklich zu meinem Mann gesagt hat, dass es reiche wenn er Montags komme. Wir bräuchten uns erst einmal um nichts kümmern, der Geschäftstellenleiter wollte sich Freitags telefonisch bei uns melden.
Dort raus sind wir natürlich direkt zum Arzt. Als wir mit den Sprechstundenhilfen sprachen rief auch schon die KK an. Nur ging es jetzt gar nicht mehr darum, ob der Arzt das wirklich so gesagt habe, sondern ob mein Mann einen Termin für Montags hatte. Es handelt sich hier um einen Neurologen!!!!
Die Sprechstundenhilfe verneinte dies und wies darauf hin, dass die AU-Patienten so in die Sprechstunde kommen und eben Wartezeit mitbringen müssen (teilweise wartet mein Mann 5 Stunden auf seine AU!!!). Die KK meinte dann, dann wäre ja alles geklärt. Auf die Frage hin, ob sie nicht noch mit dem Arzt selber reden wolle, sagte die gute Frau, dass sei ja nicht mehr nötig! Der Arzt rief dann selber noch mal dort an und dann kam der nächste Hammer!! Die KK teilte ihm mit, dass sie gerne möchten, dass sich mein Mann beim Arbeitsamt meldet, von dort weiter Bezüge bekommt und dann würden sie ihn auch weiter versichern .
Also ab zum Anwalt. Beratung Er meinte dannwir sollen eine Bescheinigung vom Arzt bringen ein SChreiben fertigen, anwaltlich drohen, ihn drüberlesen lassen und zur KK schicken.
Wurd getan!!!
Freitags rief der Geschäftsstellenleiter der hiesigen KK an und sagte meinem Mann, wenn er eine Bescheinigung bringen könnte, dass der Arzt das so gesagt hätte, würde das Krankengeld weitergezahlt.
Also mein Mann zum Arzt und der stellte ihm dann Montag die Bescheinigung aus. Mit dem vorbereiteten Schreiben ab zum Anwalt, der gab sein OK, direkt per Fax an die KK.
Gestern (also Dienstag) kam dann der Bescheid!! Es ergibt keine Neuerung!!
Zahlung eingestellt mit 22.5. und Ende der Mitgliedschaft mit gleichem Datum.
Begründung:" Vor Ablauf der bescheinigten AU ist eine rechtzeitige Verlängerung der AU ärztlich festzustellen. Sie müssen sich spätestens am letzten Tag ihrer bescheinigten AU beim Arzt vorstellen, unabhängig davon, ob dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt."
Sie haben sich am 3.5.11 bei Ihrem Arzt vorgestellt. Dieser hatte ihre AU zunächst bis zum 22.5.auf dem Krankengeldzahlschein bescheinigt. Die weitere AU wurde jedoch erst wieder am 23.5.11 festgestellt"
Muss der Arzt jetzt extra für mich die Praxis aufmachen?????
Wie sieht es rechtlich aus. Selbst andere KK können keine Lücken sehen, zumal es sich immer um die gleiche Diagnose handelt.
Auch §46 SGB V und das Urteil vom 26.6.2007 passen hierzu überhaupt nicht.
In welchem Paragraphen ist es denn geregelt, dass ich, wenn mich der Arzt bis Sonntags krankschreibt entweder zum Notarzt gehen muss oder bereits Freitags die AU verlängern lassen muss??
Kann es sein, dass hier psychisch kranke noch kranker gemacht werden??
Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Mein Mann wurde im Juli 2010 zum 1.2.2011 gekündigt. Am 16.8.2010 wurde er aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben. Nach der Lohnfortzahlung wurde ihm von der KK Krankengeld bewilligt. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Krankengeld bis zum Tag der Feststellung der AU ausgezahlt wird. Vor Ablauf der bescheinigten AU , jedoch spätestens am Tag des Ablaufs der bisher bescheinigten AU muss die weitere AU bescheinigt werden.
Am 3.5.2011 wurde mein Mann von seinem behandelnden Neurologen bis zum 22.05.2011 krankgeschrieben (der 22.5. war ein Sonntag). Mein Mann machte den Arzt auch darauf aufmerksam, dass dieser Tag ein Sonntag sei. Dieser meinte jedoch, dass es ausreiche, wenn mein Mann Montags wieder erscheine. Am 23.5.2011 (also den Montag) wurde mein Mann dann auch weiter krankgeschrieben. Per Fax sofort an die KK und am 25.5. erhielten wir das Schreiben, dass beabsichtigt sei, das Krankengeld mit dem 22.5.2011 einzustellen. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag, da die AU nicht lückenlos sei. Für die Rückäußerung wurde uns eine Frist bis 30.5.2011 eingeräumt.
Ich habe mich sofort Donnerstags (die Post landete leider bei meiner Schwiegermutter im Briefkasten, die im gleichen Haus wohnt und erst abends zum Briefkasten geht) bei der BEK sowie TK erkundigt. Beide KK konnten keine Lücke feststellen und waren total verwundert.
Anschließend rief ich dann die KK meines Mannes an und sagte, dass er ja gar keine Möglichkeit hatte am letzten Tag der AU zum Arzt zu gehen, da es ja ein Sonntag war. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass er ja schließlich bereits Freitags hätte gehen können oder eben am Sonntag zum Notdienst.Wie bescheuert ist das denn? Kein Notarzt schreibt jemanden krank!!!
Mittags bin ich dann mit meinem Mann direkt zur Geschäftsstelle der KK gefahren und wir haben uns dort direkt an des Geschäftsstellenleiter gewandt. Dieser schaute auch recht ungläubig und konnte keine Lücke feststellen. Er rief dann bei der Zahlstelle an und dann kam der Hammer! Die Lücke besteht darin dass der 22.5.um 24 Uhr endet und der 23.5. um 0 Uhr anfängt. Die Stunden bis zum Arztbesuch (also morgens um 9 Uhr) war mein Mann ja nicht krankgeschrieben. Darin besteht also die Lücke!!
Wer ist hier eigentlich krank??
Große Diskussion und letztendlich wollte die Zahlstelle sich mit dem Arzt in Verbindung setzen und nachfragen ob er wirklich zu meinem Mann gesagt hat, dass es reiche wenn er Montags komme. Wir bräuchten uns erst einmal um nichts kümmern, der Geschäftstellenleiter wollte sich Freitags telefonisch bei uns melden.
Dort raus sind wir natürlich direkt zum Arzt. Als wir mit den Sprechstundenhilfen sprachen rief auch schon die KK an. Nur ging es jetzt gar nicht mehr darum, ob der Arzt das wirklich so gesagt habe, sondern ob mein Mann einen Termin für Montags hatte. Es handelt sich hier um einen Neurologen!!!!
Die Sprechstundenhilfe verneinte dies und wies darauf hin, dass die AU-Patienten so in die Sprechstunde kommen und eben Wartezeit mitbringen müssen (teilweise wartet mein Mann 5 Stunden auf seine AU!!!). Die KK meinte dann, dann wäre ja alles geklärt. Auf die Frage hin, ob sie nicht noch mit dem Arzt selber reden wolle, sagte die gute Frau, dass sei ja nicht mehr nötig! Der Arzt rief dann selber noch mal dort an und dann kam der nächste Hammer!! Die KK teilte ihm mit, dass sie gerne möchten, dass sich mein Mann beim Arbeitsamt meldet, von dort weiter Bezüge bekommt und dann würden sie ihn auch weiter versichern .
Also ab zum Anwalt. Beratung Er meinte dannwir sollen eine Bescheinigung vom Arzt bringen ein SChreiben fertigen, anwaltlich drohen, ihn drüberlesen lassen und zur KK schicken.
Wurd getan!!!
Freitags rief der Geschäftsstellenleiter der hiesigen KK an und sagte meinem Mann, wenn er eine Bescheinigung bringen könnte, dass der Arzt das so gesagt hätte, würde das Krankengeld weitergezahlt.
Also mein Mann zum Arzt und der stellte ihm dann Montag die Bescheinigung aus. Mit dem vorbereiteten Schreiben ab zum Anwalt, der gab sein OK, direkt per Fax an die KK.
Gestern (also Dienstag) kam dann der Bescheid!! Es ergibt keine Neuerung!!
Zahlung eingestellt mit 22.5. und Ende der Mitgliedschaft mit gleichem Datum.
Begründung:" Vor Ablauf der bescheinigten AU ist eine rechtzeitige Verlängerung der AU ärztlich festzustellen. Sie müssen sich spätestens am letzten Tag ihrer bescheinigten AU beim Arzt vorstellen, unabhängig davon, ob dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt."
Sie haben sich am 3.5.11 bei Ihrem Arzt vorgestellt. Dieser hatte ihre AU zunächst bis zum 22.5.auf dem Krankengeldzahlschein bescheinigt. Die weitere AU wurde jedoch erst wieder am 23.5.11 festgestellt"
Muss der Arzt jetzt extra für mich die Praxis aufmachen?????
Wie sieht es rechtlich aus. Selbst andere KK können keine Lücken sehen, zumal es sich immer um die gleiche Diagnose handelt.
Auch §46 SGB V und das Urteil vom 26.6.2007 passen hierzu überhaupt nicht.
In welchem Paragraphen ist es denn geregelt, dass ich, wenn mich der Arzt bis Sonntags krankschreibt entweder zum Notarzt gehen muss oder bereits Freitags die AU verlängern lassen muss??
Kann es sein, dass hier psychisch kranke noch kranker gemacht werden??
Vielen Dank im voraus für eure Antworten