Nochmal Krankengeld und Urlaub Bearbeitungsdauer Antrag?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Wortakrobatin30
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Nochmal Krankengeld und Urlaub Bearbeitungsdauer Antrag?

Beitrag von Wortakrobatin30 » 01.06.2011, 13:22

Hallo,

wie schon in vorangegangenen Beiträgen geschrieben habe ich Urlaub bei der KK beantragt (schon Anfang Mai) weil ich mich zur Zeit im Krankengeld befinde.

Nun war ich gestern bei der KK und habe nachgefragt wie der Stand der Dinge ist!?

Dort teilte man mir mit, dass sie noch auf den REHA Entlassungsbericht aus der KLinik warten würden..... Und das der MDK danach entscheiden würde.

Nun sind es NUR noch 5 Wochen bis zum Urlaub..... Und der KK Sachbearbeiter konnte keine Aussage treffen wie lange es noch dauert!?

Aber WAS wird dann aus dem Urlaub???? Unsere Reiserücktritt zahlt in so einem Fall NICHT!

Wie lange kann sich die KK denn da noch Zeit lassen? Und wenn die Ablehnen hab ich ja überhaupt KEINE Möglichkeit wegen Widerspruch oder ähnlichem!

Brauche DRINGEND Rat!!!!!

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 01.06.2011, 13:31

Wie wir dir bereits mehrfach mitgeteilt haben, entscheidet die Kasse nicht über deinen Urlaub.

Sie wird deinem Arbeitgeber ein Formular zuschicken, auf diesem muss er ankreuzen ob er deinem Urlaub zustimmt. So ist es zumindest bei uns.
Vielleicht können hier noch andere Mitarbeiter mitteilen wie es bei Ihnen gehandhabt wird.
Aber die Urlaubsregelung bei Arbeitnehmern im Krankengeldbezug ist bei jeder Kasse gleich!

Es wird allerhöchstens (nach MDK Begutachtung) entschieden, dass du wieder arbeitsfähig bist. Und auch dann musst du den Urlaubsantrag auch bei deinem Arbeitgeber stellen.

Es führt kein Weg an einer Klärung mit dem Arbeitgeber vorbei. Wenn kein telefonischer Kontakt möglich ist, dann schreib ihm doch per Mail und stellt den Urlaubsantrag per Mail.

Wie gesagt besteht der Urlaubsanspruch sowieso ob jetzt oder wenn du wieder Arbeitsfähig bist. Das ist ihm sicher auch klar.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.06.2011, 13:50

Hallo,
es kommt auch darauf an wohin die Reise gehen soll und wie lange.
Bei Auslandsreisen kann die Kasse für die Dauer des "Urlaubs" die Krankengeldzahlung einstellen. Meines Wissens nach ist gerade für den Fall einer Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung da.
Gruss
Czauderna

Paule
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Beitrag von Paule » 01.06.2011, 14:11

Czauderna hat geschrieben:Meines Wissens nach ist gerade für den Fall einer Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung da.
Czauderna, die zahlt aber nur bei unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verschlimmerungen, nicht, wenn die Erkrankung bereits so bei Abschluss bestand.

Ich habe mich erkundigt, weil ich auch vorkurzem eine teure (Kurz-)Reise gebucht habe, bin allerdings erwerbsunfähig berentet. Und habe mich vorher bei den behandelnden Ärzten rückversichert, dass es keine Gründe gegen die Reise gibt, denn die müssten das ggf. bestätigen. Eine gravierende Besserung wäre bei mir allerdings ohnehin ein kleines Wunder.

Während der AU und Rentenantrag wäre ich allerdings nicht auf die Idee gekommen. Sie haben doch sogar noch einen Antrag auf Teilhabe laufen. Was, wenn der kurzfristig entschieden wird?

Wortakrobatin30
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Beitrag von Wortakrobatin30 » 01.06.2011, 15:00

@Nabo1979 aber warum sagt mir das meine KK denn nicht???? Die fordern jetzt nämlich die Unterlagen aus der REHA für den MDK an.

Und von meiner KK aus heißt es: Attest vom Doc und dann entscheidet der MDK! Ich verstehe auch NICHT WARUM mein AG meinen Urlaub genehmigen "muss" wenn ich krank geschrieben bin und Krankengeld bekomme.
Der MDK könnte ja auch entscheiden das ich weiter AU bin. Denn sonst bräuchte ich ja die Teilhabe am Arbeitsleben nicht....ODER?!

@Paul Das ich eine Teilhabe am Arbeitsleben würde beantragen "müssen" war NICHT absehbar als wir Anfang Februar unseren Urlaub gebucht haben.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 01.06.2011, 15:15

Weil die Krankenkasse jetzt wahrscheinlich erstmal prüfen lässt ob du wirklich noch arbeitsunfähig bist.
Die sind sicherlich auch hellhörig geworden, dadurch dass du einen Urlaubsantrag gestellt hast.

Und wenn der MDK jetzt empfiehlt, dass das Krankengeld beispielsweise zum 05.06.11 eingestellt werden sollte, dann müsstest du ja sowieso wieder arbeiten.
Wortakrobatin30 hat geschrieben:Ich verstehe auch NICHT WARUM mein AG meinen Urlaub genehmigen "muss" wenn ich krank geschrieben bin und Krankengeld bekomme.
Dein Arbeitbeber muss nicht, er kann auch ablehnen. Die Gründe für den Sinn wurden hier auch schon mehrfach genannt.

Ich kann ehrlich gesagt auch n icht nachvollziehen, wie man einen Urlaub buchen kann, wenn man bereits längere Zeit AU ist?!
Hätt ich mich persönlich lieber für eine Lastminute Reise entschieden.
Aber dies nur am Rande :shock:

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Agion
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Beitrag von Agion » 01.06.2011, 19:31

Hey,

§ 16 (1) Nr. 1 SGB V sagt hier, dass der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.

§ 16 (4) sagt, dass der Anspruch auf Krankengeld nicht ruht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

Ein solcher Antrag ist immer ausschließlich gegenüber der Krankenkasse zu stellen - nicht gegenüber dem Arbeitgeber!

Die Zustimmung der Krankenkasse ist eine reine Ermessensentscheidung.

Standardmäßig wird der MDK eingeschaltet und dabei geprüft,

* ob die Reise dazu beiträgt, eine schnellere Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen
* oder durch die Reise das Erreichen der Arbeitsfähigkeit verzögert wird.
Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn lfd. Therapien oder andere Behandlungen unterbrochen werden.
Die Bescheinigungen der Ärzte sind dabei fast unrelevant, da diese immer bescheinigen, dass die Urlaube zu einer Verbesserung beitragen - die Realität sieht hinterher meist anders aus.

Es gibt auch Aussagen, dass Urlaub rechtlich gesehen GENERELL nicht mit Begriff der Arbeitsunfähigkeit vereinbar ist.
Des Weiteren gibt es Aussagen, dass oftmals durch Urlaube auch die psychische Lage der Versicherten verschlechtert wird, weil diese im Urlaub merken, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung den Urlaub nicht so genießen können wie in Zeiten bestehender Arbeitsfähigkeit.

Fazit:
* KG-Zahlung während Auslandsurlaub ist generell eine Ermessensentscheidung der KK.
* Je intensiver das Fallmanagement der Kasse, desto geringer die Chance einer Genehmigung

Btw: Ob eine Reiserücktrittsversicherung zahlt oder nicht, kann nicht Problem der Krankenversicherung sein!

Grüße, Agion

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Beitrag von Wortakrobatin30 » 02.06.2011, 13:41

@Agion also hat mein AG mit der Sache NICHTS mehr am Hut solange ich AU bin! Und es würde auch NICHTS nützen bei ihm den Urlaubsantrag zu stellen!? Habe ich das richtig verstanden!?

Es werden KEINE lfd. Therapien unterbrochen! Und auch Behandlungen NICHT!

Wenn die Bescheinigungen des Arztes NICHT relevant sind dann frage ich mich warum die KK eine haben möchte!? Es handelt sich übrigens NICHT um eine Bescheinigung des HA sondern einer Schmerztherapeutin. Und laut Ihr sind Ruhe und Erholung das Wichtigste um die Erkrankung zu bessern! Dazu würde doch ein Erholungsurlaub wesentlich beitragen! Der momentane psychische Stress ist sehr kontraproduktiv und führt zur Verschlimmerung der Symptome!!!

WARUM soll denn ein Kranker seinen Urlaub NICHT genießen können??? Für mich bedeutet Urlaub raus, entspannen, keine Verpflichtungen! Ich will ja NICHT durch den Regenwald wandern oder den Mount Everest bezwingen! Sprich KEIN Aktivurlaub....

LKar ist es nicht Problem der KV ob die Rücktrittsversicherung zahlt aber ich finde schon das dass mit berücksichtigt werden sollte bei der Entscheidung!!!

@nabo1979 was hätte ein Last Minute Urlaub an der Situation geändert??? Ich wusste wie gesagt NICHT dass ich so lange AU sein würde! Das war in KEINSTER WEISE absehbar!!! Und deshalb beantrage ich doch nicht z.B. im Januar Urlaub bei der KK.... Da kann ich doch NOCH garnicht den Termin angeben wann ich verreisen werde! Und das wollte die KK im Attest der Ärztin stehen haben!!!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.06.2011, 13:55

Hallo,
oh doch - Urlaub und Arbeitsunfähigkeit, das ist schpn ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und noch etwas, wenn keine Therapie und keine Behandlung unterbrochen wird, wie begründet dann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit ??.
Wenn der Schmerztherapeut hier etwas attestiert hat, dann muss man doch von einer lfd. Therapie ausgehen, oder sehe ich das falsch.
Gleichwohl, ohne die Zustimmung der Kasse riskierst du dein Krankengeld und die Kasse ist nicht rechtlich verpflichtet dir während deiner Reise (gerade wennn es ins Ausland geht) Krankengeld weiterzuzahlen, da nützt dich auch, meiner Erfahrung nach, der Rechtsweg nix.
Gruss
Czauderna

Wortakrobatin30
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Beitrag von Wortakrobatin30 » 02.06.2011, 14:22

@Czauderna natürlich bekomme ich von der Thera Medikamente und auch KG verschrieben. Problem ist aber das meine Psyche durch die Schmerzen und die Situation im alten Job so stark beeinträchtigt werden das ich eine Depression entwickelt habe und arbeiten gehen NICHT möglich ist! Das Warten auf einen Psychotherapieplatz dauert.... LEIDER!

Die Thera sieht keine Chance das ich in meinem jetzigen Gesundheitszustand arbeiten gehen kann und damit begründet sie die Krankschreibung!

Ich würde auch auf das Krankengeld verzichten! Mir geht es NUR darum dass ich fahren darf!

Würde ein weiteres Attest einer weiteren Ärztin meine Chancen auf Genehmigung erhöhen????

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.06.2011, 17:07

Hallo,
ich weiss nicht wie deine Kasse "tickt", aber auf eines wollte ich dich trotzdem noch hinweisen. Selbst wenn die Kasse dir die "Genehmigung" erteilt, sei auf der Hut, denn dann könnte es passieren, dass nicht nur die Krankengeldzahlung verweigert wird sondern dass auch die Kasse deine Arbeitsunfähigkeit beendet und wenn du aus dem Urlaub kommst dann vor neuenProblemen stehen könntest.
Gruss
Czauderna

Wortakrobatin30
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Beitrag von Wortakrobatin30 » 03.06.2011, 10:15

@ Czauderna ok, gehen wir mal davon aus die KK genehmigt, schreibt mich aber dann quasi für nach dem Urlaub wieder arbeitsfähig.... Meine Schmerztherapeutin behauptet aber das Gegenteil!!! WAS wäre dann in der Zeit wo der Widerspruch (mit SoVD) laufen würde? Müsste ich arbeiten gehen? Wäre ich weiter krank und würde Krankengeld gezahlt werden?

Mir geht es echt NICHT im Geringsten um das Krankengeld!!! Ich würde sofort darauf verzichten wenn der Urlaub genehmigt würde.....

Wenn ich könnte würde ich auch wieder arbeiten gehen.... Aber die Situation bei meinem noch AG ist so verfahren dass ich das psychisch KEINEN Tag dort aushalten würde. Ich bin einfach runter mit den Nerven.... :cry:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.06.2011, 10:26

Wortakrobatin30 hat geschrieben:@ Czauderna ok, gehen wir mal davon aus die KK genehmigt, schreibt mich aber dann quasi für nach dem Urlaub wieder arbeitsfähig.... Meine Schmerztherapeutin behauptet aber das Gegenteil!!! WAS wäre dann in der Zeit wo der Widerspruch (mit SoVD) laufen würde? Müsste ich arbeiten gehen? Wäre ich weiter krank und würde Krankengeld gezahlt werden?

Mir geht es echt NICHT im Geringsten um das Krankengeld!!! Ich würde sofort darauf verzichten wenn der Urlaub genehmigt würde.....

Wenn ich könnte würde ich auch wieder arbeiten gehen.... Aber die Situation bei meinem noch AG ist so verfahren dass ich das psychisch KEINEN Tag dort aushalten würde. Ich bin einfach runter mit den Nerven.... :cry:
Hallo,
oh, oh - die Situation am Arbeitsplatz spielt hier eine wichtige Rolle ?!! -
Dies für sich alleine gesehen ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit - das nur mal grundsätzlich wird wahrscheinlich bei dir (hoffentlich) nicht der Fall sein, denn dann sehe ich wirklich für dich schwarz für deinen "Urlaubsantrag".
Aber lass dich nicht von meiner "Ferndiagnose" beeinflussen - rede mit der Kasse und räume im Vorfeld alle Unklarheiten aus.
Gruss
Czauderna

Wortakrobatin30
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Beitrag von Wortakrobatin30 » 03.06.2011, 10:36

@Czauderna also natürlich nicht nur die Situation am Arbeitsplatz. Ich habe ein chron. Schmerzsyndrom, Fibromyalgie und Depressionen aufgrund jahrelanger vorangegangener Erkrankungen und OPs. Habe auch einen GdB von 50..... Nun kündigte mein AG mir im letzten Jahr wegen der Erkrankung trotz des GdB nach 6 Wochen AU.

Nach Klage auf meinen restlichen Lohn etc musste er mich wieder einstellen.... Seitdem wird JEDER Kontakt (persönlich und telefonisch) vom AG vehement abgeblockt.....

Sprich wie könnte es werden wenn ich dort wieder anfangen muss?! PANIK wenn ich nur daran denke und das verschlimmert die Beschwerden extrem. Und aufgrund dessen schreibt mich meine Schmerztherapeutin weiter AU. Ich schätze mal dürften genug Diagnosen für eine AU sein oder!?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.06.2011, 10:48

Wortakrobatin30 hat geschrieben:@Czauderna also natürlich nicht nur die Situation am Arbeitsplatz. Ich habe ein chron. Schmerzsyndrom, Fibromyalgie und Depressionen aufgrund jahrelanger vorangegangener Erkrankungen und OPs. Habe auch einen GdB von 50..... Nun kündigte mein AG mir im letzten Jahr wegen der Erkrankung trotz des GdB nach 6 Wochen AU.

Nach Klage auf meinen restlichen Lohn etc musste er mich wieder einstellen.... Seitdem wird JEDER Kontakt (persönlich und telefonisch) vom AG vehement abgeblockt.....

Sprich wie könnte es werden wenn ich dort wieder anfangen muss?! PANIK wenn ich nur daran denke und das verschlimmert die Beschwerden extrem. Und aufgrund dessen schreibt mich meine Schmerztherapeutin weiter AU. Ich schätze mal dürften genug Diagnosen für eine AU sein oder!?

Hallo,
ich bin zwar kein Mediziner aber ich denke, ja - das reicht aus.
Viel Erfolg für dich.
Gruß
Czauderna

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