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Seit über 25Jahren in der PKV,wie komme ich da `raus?
Verfasst: 01.06.2011, 09:41
von eddy
Guten Tag,
ich bin 55 Jahre alt, seit über 25 Jahren selbstständig tätig und in der DKV versichert.
Verheiratet, meine Frau lebt aus beruflichen Gründen als gesetzlich Versicherte getrennt von mir.
Mein Gewerbe ist z.Zt.noch angemeldet aber ich habe seit ca.2 Jahren de facto kein Einkommen mehr.
Deshalb werden die für die DKV fälligen Beiträge über kurz oder lang für mich unbezahlbar.
Was kann ich tun ? Ist es möglich, aus der privaten Krankenversicherung auszutreten und unversichert weiter zu leben ?
Oder gibt es sogar einen gangbaren Weg dahin, mich mit meiner Ehefrau gemeinsam zu versichern ?
Für hilfreiche Antworten auf diese Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen,
Eddy
presentaberlin@aol.com
Verfasst: 01.06.2011, 12:29
von nabo1979
In deiner momentanen Situation gibt es kein zurück in die GKV.
Wurdest du von deiner PKV wahrscheinlich auch nicht beraten.
Auf Deutsch: es ist nicht gewollt, dass die jungen und gesunden in die PKV gehen und dann wenn sie älter und krank sind, wieder zurück in die GKV gehen.
Ist ja auch nicht wirklich sozial, oder?! Erst werden die günstigen Beiträge in der PKV gezahlt und wenns dort dann doch teurer wird, geht man einfach zurück in die GKV...
Dieses Ausnutzen des Systems wurde vom Gesetzgeber unterbunden und es gibt nur wenige Möglichkeiten ab 55 wieder zurückzukommen.
Ist jetzt sicher nicht die gewünschte Antwort, aber ehrlich!
Verfasst: 01.06.2011, 14:05
von Dr. eisenbarth
Bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, sollten keine Einnahmen über 365,00 EUR bestehen, ist meiner Meinung nach die Familienversicherung über die Ehefrau möglich.
Im § 10 SGB V finde ich keine gegenteilige Auslegung.
Die 55 Jahre gelten gemäß § 6 Abs. 3a SGB V nur bei Eintritt von Versicherungspflicht. Dies ist hier ja nicht der Fall.
Ist zwar grds. auch gegen meine Überzeugung, aber rechtlich m.M. möglich.
Verfasst: 01.06.2011, 15:33
von nabo1979
@Dr. eisenbarth
Ich möchte solche Tipps nicht geben, da ich solche Rückkehrer wenig sozial finde. Ich denke auch nicht, dass ich als Kundenberaterin einer GKV Tipps zur Rückkehr nach 55. LJ geben sollte, auch nicht privat.
Aber natürlich hast du recht.
Im Moment ist jedoch das Gewerbe noch angemeldet, die Einkommenshöhe wurde uns hier nicht mitgeteilt, somit ist im Moment sicher keine Fami möglich.
Verfasst: 01.06.2011, 15:54
von Dr. eisenbarth
Grds. sehe ich es ähnlich. Nur wird hier ja nicht getrickst, sondern ist vom Gesetzgeber eine gewollte Möglichkeit. Sonst hätte er ja die Altersregelung auch in den § 10 SGB V aufgenommen.
Wenn ein Mitglied oder Angehöriger zur KK kommt und genau diesen Fall schildert, so sind wir m.E. schon verpflichtet im Rahmen der Beratungspflicht diese Möglichkeit aufzuzeigen. Wird dieses nicht gemacht, so könnte evtl. Schadenersat zgeltend gemacht werden.
Gilt wohlgemerkt ausdrücklich nicht für das Forum hier ;o)
Aber ansonsten bin ich nah bei Dir nabo!
Verfasst: 11.04.2012, 13:58
von ries01
Hallo,
mit Interesse verfolge ich diesen Artikel. Geht es mir doch ähnlich. 19 Jahre Selbständigkeit und davon 15 Jahre in der PKV. Dies geschah allerdings nicht ganz freiwillig, denn die Vormals Techniker GKV erhöhte gleich nach Geschäftsbeginn mit der freiwilligen Weiterversicherung die Beiträge ins Unermessliche. Dem gegenüber war mein Umsatz aber gerade mal kostendeckend. Als Alternative sah ich daher nur den Gang zur PKV. Ein großer Fehler wie ich heute weis. In all den Jahren der Selbständigkeit war es mir aber nicht möglich noch große Gewinne zu erzielen. Oft mussten Privateinlagen seitens meiner Eltern den Laden aufrecht erhalten. Wir machten Rezessionen und Bankenpleiten mit und der Umsatz wurde immer schlechter. Zuletzt musste ich jetzt meinen einzigen Mitarbeiter entlassen. An eine private Renteneinzahlung war gar nicht zu denken und die Beiträge der PKV wurden laufend erhöht. Wenn ich jetzt in zwei Jahren in Rente gehe bekomme ich keine 1000,-€ Rente.
Beitragszahlungen an die PKV selbst im Standardtarif mit Berücksichtigung der Rücklagen sind nicht mehr bezahlbar. Als einzige Alternative sehe ich noch die Flucht in die GKV meiner Ehefrau welche ebenfalls noch hier im Betrieb angestellt ist. So wie mir geht es tausenden von Kleinunternehmern. Ich glaube wirklich nicht, daß man ein schlechtes Gewissen haben muß wenn man versucht wieder in die GKV zu gelangen.
Jeder noch so kleine Hinweis wird dankend angenommen.
m.f.G
Ries01
Verfasst: 11.04.2012, 14:18
von CiceroOWL
Hm das geht im Prinzip so, den Betrieb aufgeben, die Ehefrau wird arbeitslos, während des Bezuges von Arbeitslosengeld I in die Familienversicherung. Denn in 2 Jahren einen Rentenantragstellen und denn freiwilliges Mitglied der Kvdr werden, aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeiten Macht 155 Beitrag plus Zuschuss durch die DRV zirka 60 €
Verfasst: 11.04.2012, 14:51
von ries01
danke,
kann es auch so sein:
Ich übergebe den Betrieb an meine Tochter (vh). Meine Frau wird übernommen (sie müsste noch 4 Jahre tätig sein) und ich kündige die GKV.
Komme somit autom. in die GKV meiner Frau?
m.f.G.
Verfasst: 11.04.2012, 14:56
von CiceroOWL
Hm müßte denn mal von einem Steuerberater mal geprüft wrden, soweit keine Beurteilung als Gesellschafter mit über 50 % vorliegt und / oder Geschäftsführer mehr vorliegt. würde es meines Erachtens gehen. Aber vieleicht wiss hier jemand noch einen besseren Rat.
§ 5 (3a) SGB V Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Verfasst: 11.04.2012, 15:33
von Bully
nabo1979 hat geschrieben:
Ich möchte solche Tipps nicht geben, da ich solche Rückkehrer wenig sozial finde.
Hallo nabo1979,
oh sozial,
auch als Rückkehrer bewegt er sich im gesetzlichen Rahmen,
und solange dieses geschieht, ist das volkommen OK
und laß das soziale hier weg, da sind doch einige Kassen
gar nicht in der Lage sozial zu buchstabieren, geschweige denn danach
zu handeln.
aber es macht sich gut als Blender es wie ein Fähnchen vor sich herzuschieben.
und Tipps, ja die erwartest Du von Deinem VS-Makler doch auch,
z.b. erwartest Du das er Dir den günstigten KFZ-Tarif anbietet,
oder etwa nicht,
Gruß Bully
Verfasst: 11.04.2012, 20:17
von CiceroOWL
nabo 1979
Ich möchte solche Tipps nicht geben, da ich solche Rückkehrer wenig sozial finde.
handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-ab-55-jahren-sind-versicherte-gefangen/6357140-2.html
Du mußt dir mal diesen Artikel genau ansehen nicht alle Kassen denken so. sollten sie auch nicht
Verfasst: 12.04.2012, 08:54
von ries01
"§ 5 (3a) SGB V Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz"
Entschuldigung,
aber diesen Satz kann ich zur Sache nicht ganz zuordnen. Wenn möglich bitte ich einem alten Mann selbiges im Klartext dar zu stellen.
Danke
Verfasst: 12.04.2012, 09:15
von CiceroOWL
Vollendung des 55 Lebensjahres am 01.042012, Eintritt der Versicherungspflicht am 01.05.2012, davor nicht gesetzlich versichert, in den letzen 5 Jahren also 30.04.2012 - 01.04.2007,keine GKV möglich. sollte in dieser Zeit rund 2,5 Jahre eine gesetzliche Versicherung bestanden haben z.b 01.04.2007 - 31.05.2009, ist ab dem 01.05 die GKV wieder möglich. Grundsätzlich.
Was anderes ist es bei dem Bezug von Arbeitslsoengeld I da tritt die Versicherugnspflicht in jedenfall ein. Auch bei Vollendung des 55 Lebensjahres.
3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/6.html
Noch was anders ist es bei Personen die seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig werden, also z.b zuletzt freiwillig gesetzlich Versicherte, z.B. die dennkeine Versicherung mehr haben, aus welchen Gründen auch immer.
Verfasst: 12.04.2012, 10:05
von ries01
Vielen Dank,
doch ist dieses Zahlenspiel eher verwirrend als aufklärend. Wie schon erwähnt bin ich jetzt 62 Jahre alt und seit ca. 15 Jahren in der PKV. Davor war ich immer in der GKV. Was trifft für mich zu?
Verfasst: 12.04.2012, 10:26
von CiceroOWL
Wie soll ich sagen im Moment sehe ich da schwarz.
Der Weg wurde ja schon aufgezeigt