Bkk kündigen/Mitgliedschaft ruhen lassen? Ausland
Verfasst: 01.02.2007, 13:15
Hallo,
ich stehe vor einem Problem und wäre für Tipps dankbar!
Meinen Job hatte ich gekündigt, nach der Sperrfrist beziehe ich zZt ALGI, bis Ende Juni'07, Jobsuche war bisher erfolglos. Nun habe ich vor, ab Mai für max. 1 Jahr - richtet sich nach den Ausgaben - durch Südamerika zu reisen (per Fahrrad, Zelt usw. so sind auch die Kosten relativ überschaubar ) Auch ist der Blick darauf gerichtet, dort evtl. eine Beschäftigung zu finden.
Es besteht wohl die Möglichkeit, dass ich mich sozusagen bei der Agentur für Arbeit zum 1.Mai "abmelde", mit dem Vorteil, dass ich nach Rückkehr noch für 2 Monate ALGI beziehen kann (also für die eigentlichen Monate Mai und Juni' 07), wäre optimal, um hier wieder Fuss zu fassen, habe aber noch keine Ahnung ob das für so einen langen Zeitraum der Abwesenheit möglich ist. Ein weiterer Vorteil wäre, dass ich dann, nach der "Anmeldung" bei der Agentur über diese auch wieder krankenversicht bin, denke ich.
Derzeit bin ich bei einer Bkk versichert. Klar, dass ich für den Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung abschließen werde.
Bin momentan ratlos, ob ich
1. eine Anwartschaft bei der Bkk eingehen soll, für Dauer des Auslandsaufenthalts, ziemlich kostenintensiv, wäre ja eigentlich nicht nötig
2. meine Mitgliedschaft bei der Bkk einfach kündige, zum 30.04.
oder 3 . Unterbrechung der Mitgliedschaft beantrage, falls diese Möglichkeit besteht.
Habe aus dem www die Info, dass bei Beendigung der Beschäftigung die zusätzliche Kündigung für das Beenden der Mitgliedschaft nicht erforderlich sei, da die Mitgliedschaft dann durch Gesetz endet, würde ja auch irgendwie zutreffen? Dies käme dann einer Unterbrechung der Mitgliedschaft gleich.
Vielen Dank!
Mit einem Gruß
Marco
ich stehe vor einem Problem und wäre für Tipps dankbar!
Meinen Job hatte ich gekündigt, nach der Sperrfrist beziehe ich zZt ALGI, bis Ende Juni'07, Jobsuche war bisher erfolglos. Nun habe ich vor, ab Mai für max. 1 Jahr - richtet sich nach den Ausgaben - durch Südamerika zu reisen (per Fahrrad, Zelt usw. so sind auch die Kosten relativ überschaubar ) Auch ist der Blick darauf gerichtet, dort evtl. eine Beschäftigung zu finden.
Es besteht wohl die Möglichkeit, dass ich mich sozusagen bei der Agentur für Arbeit zum 1.Mai "abmelde", mit dem Vorteil, dass ich nach Rückkehr noch für 2 Monate ALGI beziehen kann (also für die eigentlichen Monate Mai und Juni' 07), wäre optimal, um hier wieder Fuss zu fassen, habe aber noch keine Ahnung ob das für so einen langen Zeitraum der Abwesenheit möglich ist. Ein weiterer Vorteil wäre, dass ich dann, nach der "Anmeldung" bei der Agentur über diese auch wieder krankenversicht bin, denke ich.
Derzeit bin ich bei einer Bkk versichert. Klar, dass ich für den Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung abschließen werde.
Bin momentan ratlos, ob ich
1. eine Anwartschaft bei der Bkk eingehen soll, für Dauer des Auslandsaufenthalts, ziemlich kostenintensiv, wäre ja eigentlich nicht nötig
2. meine Mitgliedschaft bei der Bkk einfach kündige, zum 30.04.
oder 3 . Unterbrechung der Mitgliedschaft beantrage, falls diese Möglichkeit besteht.
Habe aus dem www die Info, dass bei Beendigung der Beschäftigung die zusätzliche Kündigung für das Beenden der Mitgliedschaft nicht erforderlich sei, da die Mitgliedschaft dann durch Gesetz endet, würde ja auch irgendwie zutreffen? Dies käme dann einer Unterbrechung der Mitgliedschaft gleich.
Vielen Dank!
Mit einem Gruß
Marco