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erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 14:22
von jobjob
Hallo Ihr Profis,

angenommen, ein AN kündigt mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen fristgerecht. Dann aber wird er nach zwei Tagen krank. Für den Rest der Kündigungsfristzeit ist der AN ja in der Lohnfortzahlung. Wie verhält es sich danach? Zahlt die Krankenkasse Krankengeld, oder ist das wegen der Eigenkündigung ausgeschlossen?

LG jobjob

Verfasst: 31.05.2011, 15:47
von jobjob
oops..... keiner mag
vielleicht liegt es an dem "ihr profis"
das war nicht ironisch gemeint, oder gar beleidigend
ich hatte fast das ganze unterforum krankengeld durchgelesen, und hatte das gefühl, hier schreiben wirklich ein paar profis
leider habe ich aber keine themen/ antworten gefunden, die auf diesen fall passten

also.. nichts für ungut
vielleicht mag ja jetzt jemand antworten :wink:

p.s.
es handelt sich um eine eigenkündigung vor dem krank werden

Re: erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 15:51
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Re: erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 15:57
von jobjob
Machts Sinn hat geschrieben:
jobjob hat geschrieben:Wie verhält es sich danach? Zahlt die Krankenkasse Krankengeld ... ?
ja
das internet kann manchmal sehr hilfreich sein, manchmal aber auch sehr verwirrend....
ich habe irgendwo im www gelesen, dass, wenn keine beschäftigung mehr, auch kein beiträge..... also auch kein KG
woanders steht wiederum, bei eigenkündigung kein KG....
du schreibst doch KG...
kannst du das begründen, wenn du magst? :oops:

Re: erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 16:21
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 31.05.2011, 16:23
von nabo1979
Du verwechselt einfach Arbeitsamt und Krankenkasse.
Vom Arbeitsamt bekommst du eine Sperrzeit wenn du selbst kündigst und dann bist du in den ersten Wochen auch nicht krankenversichert.

Aber bei der Krankenkasse gibt es keine Sperrzeiten!

Verfasst: 31.05.2011, 16:40
von Agion
Hat Deine Kasse denn die Zahlung abgelehnt?

Ich kenne einen Fall, bei dem die KG-Zahlung bis zum Ende der eigentlichen Entgeltfortzahlung unterbrochen wurde.
Begründet wurde dies damit, dass das Mitglied mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses bewusst auf seinen EFZ-Anspruch verzichtet hat. Die Zahlung wurde dann ab dem 42. Tag wieder aufgenommen.

Sofern die AU aber erst nach der Kündigung eingetreten ist, wäre selbst diese - sicherlich sowie nicht haltbare - Begründung hinfällig.

Fazit: Hier besteht - bei durchgängiger AU - auf jeden Fall ein Anspruch auf KG bis zum Ende der AU bzw. bis zum Leistungsablauf.

Grüße, Agion

Re: erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 17:11
von jobjob
@ machts sinn
vilene lieben dank für deine mühe

@ agion
die KK hat in diesem fall die zahlung (noch??) nicht verweigert, da die AU erst abgeschickt wurde
eine (bald ex-) kollegin von mir dreht am rad, weil sie angst hat, dass die KK das aber tun könnte und sie dann nach dem paar tagen der nochbeschäftigung ohne geld dasteht

Re: erst gekündigt, dann krank

Verfasst: 31.05.2011, 17:20
von Agion
jobjob hat geschrieben: @ agion
die KK hat in diesem fall die zahlung (noch??) nicht verweigert, da die AU erst abgeschickt wurde
eine (bald ex-) kollegin von mir dreht am rad, weil sie angst hat, dass die KK das aber tun könnte und sie dann nach dem paar tagen der nochbeschäftigung ohne geld dasteht
Na dann kannst Du Deine (bald-ex)Kollegin erstmal beruhigen.

Grüße, Agion

Verfasst: 31.05.2011, 17:46
von jobjob
@agion
ich hoffe, ich muss mich nicht wieder hier melden, denn das hiesse ja, die KK zickt rum
jetzt bin ich wieder verunsichert, weil du von problemen gesprochen hast

nicht dass ich die gute nachricht wieder zurücknehmen muss...