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Krankengeld und Urlaub
Verfasst: 31.05.2011, 10:09
von Wortakrobatin30
Hallo,
ich bin neu hier und brauche mal euren Rat!
Ich bin seit Juli 2010 AU und folglich schon bald 1 Jahr im Krankengeld.
Als wir unseren Jahresurlaub Anfang Februar 2011 gebucht haben, war NICHT absehbar, dass ich so lange AU sein würde.....
Nun habe ich meinen Urlaub Anfang Mai bei der KK angemeldet und mein behandelnder Arzt hat ein Attest ausgestellt das NICHTS gegen diesen Urlaub spricht!
Wie verhält sich das jetzt- sollte die KK diesen Urlaub ablehnen??? Der Urlaub ist für Anfang der Sommerferien geplant!
Kann mir jemand sagen ob die KK solche Anträge öfter ablehnen?
MfG
Verfasst: 31.05.2011, 12:23
von Paule
Aus Laiensicht: Schwer verständlich, einen Urlaub zu buchen, wenn man schon 7 Monate krankgeschrieben ist.
Verfasst: 31.05.2011, 12:34
von Herby2011
Hallo Wortakrobatin30,
zu diesem Thema bringt Dir eine allgemeine Auskunft im Sinne "wird öfter abgelehnt" / "wir nicht oft abgelehnt" nicht viel.
Es geht immer um den Einzelfall. Welche Erkrankung besteht, was ist bereits gemacht worden, steht noch etwas aus, z.B. eine Reha, eine OP, eine Wiedereingliederung etc.
Gut ist, dass Du deine Kasse informiert hast und dazu ein Attest deines Arztes beigefügt hast. Dir bleibt nur: Abwarten.
Aber: Sollte die Kasse das nicht befürworten, hast Du doch sicher bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, oder? Dann wäre der Verlust nicht so groß.
LG Herby
Verfasst: 31.05.2011, 12:36
von Wortakrobatin30
@Paule Wenn man davon ausgeht, dass die REHA die dann Anfang März stattfinden soll ERFOLGREICH sein wird dann finde ich das NICHT schwer verständlich!!!!
WAS spricht denn dagegen, dass ein Kranker auch in den Urlaub fahren möchte?! Um zum Beispiel mal Abstand von dem ganzen Ärger und Stress und dem Thema Krankheit zu haben!? ARBEITSLOSE haben ja auch ein Recht auf Urlaub!!!
Verfasst: 31.05.2011, 12:44
von nabo1979
Es ist schon lange nicht mehr so, dass die Kasse den Urlaub befürworten muss.
Dies muss dein Arbeitgeber tun! Also einfach einen Antrag auf urlaub beim AG einreichen.
Oder bist du arbeitslos?
Der Versicherte/ Beschäftige kann (egal ob Inlands- oder Auslandsreise) seinen Jahresurlaub beim Arbeitgeber ganz normal beantragen, für diese Zeit erhält er dann natürlich kein Krankengeld, sonder Arbeitsentgelt.
Der Krankengeldanspruch ruht für diese Zeit.
Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass der entsprechende Mitarbeiter den Urlaub nicht nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen kann.
Also einfach mit dem Arbeitgeber besprechen!
Verfasst: 31.05.2011, 12:46
von Herby2011
Hallo,
noch etwas:
Es kommt sicherlich auch darauf an, was für ein Urlaub geplant ist:
Ich fahre für ein paar Tage mit dem Auto an einen Urlaubsort, ich fliege in den Urlaub, ich bleibe in Deutschland, fahre/ fliege ich ins Ausland etc.
Gruß
Herby
Verfasst: 31.05.2011, 12:53
von Wortakrobatin30
@Herby Also,
chronische Erkrankung! REHA hatte Anfang März stattgefunden und ich wurde AU entlassen. Bei der DRV läuft ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Es steht also KEINE REHA an. Auch KEINE OP oder sonstige Klinikaufenthalte. Ich befinde mich in schmerztherapeutischer Behandlung. Die Therapeutin rät eher zu Teil EMR...
Es ist ein Erholungsurlaub, 14 Tage mit Partner und Kind. Wir wollen fliegen!
Für mich würde die Reiserücktritt einspringen. Partner und Kind müssten fliegen!
Ich habe NOCH einen Job. Bin aber AU also auch KEIN Urlaubsantrag beim AG!
So, vielleicht hilft das den Experten hier ein wenig weiter!?
Verfasst: 31.05.2011, 13:02
von Herby2011
Hallo Wortakrobatin30,
Urlaubsantrag und AU passt hier gut zusammen, auch wenn es sich komisch anhört.
Nabo hat es bereits geschrieben: Das Arbeitsverhältnis besteht noch, von daher kannst Du für die 14 Tage Urlaub bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Dafür bekommst Du dann auch Geld von Deinem Arbeitgeber und das Krankengeld ruht für diesen Zeitraum. Danach: Weiter Krankengeld. Ist durchaus üblich, der Arbeitgeber kann dem zustimmen, da Du ansonsten ja, nachdem Du wieder gesund bist, noch Deinen vollen Jahresurlaub hast und dann quasi gleich wieder ein paar Wochen weg sein könntest. Dann lieber den Urlaub während der AU, solange der Arzt es unterstützt - und das ist bei Dir ja der Fall.
Gruß und einen schönen Urlaub
Herby
Verfasst: 31.05.2011, 13:15
von Wortakrobatin30
Huhu,
@Herby mein AG wird das mit Sicherheit NICHT unterstützen denn nachdem ich aus der Lohnfortzahlung raus war meinte er mir trotz Schwerbehinderung kündigen zu müssen- auch der Rest meines Lohnes blieb aus.... Jedenfalls bin ich vor Gericht.... Habe natürlich gewonnen und die mussten mich wieder einstellen! Du glaubst doch NICHT, dass der nun so nett ist und mir meine 14 Tage Urlaub finanziert!? Außerdem sind die grade insolvent gegangen und haben unter neuem Namen wieder eröffnet.... Da werden die mir KEINEN Cent zahlen
Verfasst: 31.05.2011, 13:26
von Herby2011
Schade, dass Du so einen Arbeitgeber erwischt hast!
Also dann: Anfrage an KK hast Du erledigt - warte auf eine Antwort (die hoffentlich positiv ist). Bzw. frage einfach nochmal nach, angemeldet hattest Du den Urlaub ja schon Anfang Mai bei Deiner Kasse.
Gute Besserung und einen schönen Urlaub!
Herby
Verfasst: 31.05.2011, 13:26
von nabo1979
Der Sinn ist, dass du jetzt den Urlaub nimmst und nicht nach der AU. Den Anspruch auf Urlaub hast du ja sowieso!
Ist doch ganz egal wann er dir den "finanziert"... Wenn du irgendwann wieder arbeitsfähig bist müsstest du ja dann auch noch deinen restlichen Urlaubsanspruch geltend machen.
Verstehst du???
Wenn dein Arbeitgeber das nicht versteht, dann hast du leider Pech gehabt. Aber die Kasse hat damit nichts zu tun.
Verfasst: 31.05.2011, 13:34
von Wortakrobatin30
@nabo1979 mein AG lässt aber leider GARNICHT persönlich mit sich reden.... Wir kommunizieren ausschließlich und einzig über E Mail weil man dort NICHT mehr mit mir redet.... Verstehst Du!? WIE soll ich also bitte dort Urlaub einreichen????
Kleines Beispiel, als ich dort das letzte Mal angerufen habe lies man mir ausrichten: Das man KEINE Zeit habe sich um meinen S***** zu kümmern und man NICHT mit mir sprechen wolle....
Ich schätze man wird 1 Jahr Krankheit und noch etwas mehr abwarten und mich dann aus diesem Grunde entlassen... Natürlich mit Zustimmung des Integrationsamtes.....