Zahlungsunwillige Vaillant BKK
Verfasst: 26.05.2011, 15:21
Hallo,
Evtl. könnt Ihr mir weiterhelfen, denn ich bin am verzweifeln.
Ende 2005 versicherte mich mein Arbeitgeber bei der Vaillant BKK.
2009 machte ich mich nebenberuflich Selbständig und zahlte einen verminderten Beitragssatz ( 140,- € ).
Anfang 2010 lief das Geschäft so gut das ich mich hauptberuflich Selbständig machte und wurde auf einen dem Einkommen angepassten Beitragssatz hochgestuft ( 327,- € ).
Anfang 2011 schloss ich Krankengeld im Krankheitsfall ein um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Im telefonischen Beratungsgespräch wurde der Krankengeldtagessatz mit 44,-€ angegeben.
Ich willigte ein und wurde zum Einschluss des Krankengeldanspruchs auf einen höheren Beitragssatz gestuft (339,- € ).
Im März 2011 wurden mir zwei chronische Krankheiten diagnostiziert deren Behandlung die Einnahme von heftigen Medikamenten für mindestens 1,5 Jahre erfordern und deren aggressive Wirkung mich seit dem 18.03.11 arbeitsunfähig machen.
Ich stellte umgehend den Antrag auf Krankengeld bei meiner Versicherung
Am 04.05. erhielt ich von der Kasse eine Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 12,78 €
Am 06.05. erhielt ich von der Kasse eine korrigierte Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 5,24 €
Auf Anfrage bei der Kasse teilte man mir mit das bei der Berechnung vom Krankengeld, Mieteinkünfte aus meiner Eigentumswohnung in Abzug gebracht wurden ( Welche ich seit 2003 besitze und aus deren Einkünften ich meine eigene Miete begleiche )
Des Weiteren teilte man mit das sich der Krankengeldsatz am Umsatz des letzten Steuerbescheides aus 2009 orientiert und eine Anpassung nur gegen einen aktuellen Steuerbescheid oder Bescheinigung vom Steuerberater möglich wäre.
Der Steuerbescheid aus 2010 existiert noch nicht , daher ließ ich der KK eine vorläufige Gewinnermittlung 2010 vom Steuerberater zukommen.
Eine Reaktion der Kasse erfolgte nicht.
Auf Anfrage 14 Tage später teilte man mit das die Bescheinigung des Steuerberaters nicht ausreichend sei, es würde der Steuerbescheid aus 2010 ( der noch nicht existiert ) benötigt !
Auf einmal hagelte es Beitrags- und Festsetzungsbescheide der Kasse über rückständige Beiträge aus März und April 2011.
Der Gerichtsvollzieher stand ein paar Tage später in der Tür musste jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen weil ich seit dem 18.03. kein Einkommen habe und nichts zu holen ist !
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Auf Anfrage bei der Kasse wie man sich vorstellt das ich als schwer Kranker ohne Einkommen die Rückstände begleichen solle um wieder einen Anspruch auf Krankengeld ( das mich wirtschaftlich absichern sollte ) zu erlangen , welcher dann jedoch derartig gering ist ( 30 x 5,24 € = 157,20 € ) das er nicht einmal den monatlichen Beitragssatz von 339,- € abdeckt, wurde mir kurz und knapp gesagt das ich doch meine Eigentumswohnung verkaufen solle um klar zu kommen !!!
Tja, und da steh ich nun.
Es kommt kein Geld rein, Die Kasse leistet nicht, schreibt mir jedoch jeden Monat Rechnungen über rückständige Beiträge und ganz ehrlich, das allerletzte was ich zu meiner schlechten körperlichen und mentalen Verfassung zzt brauchen kann ist eine Kasse die offensichtlich nicht an meiner Gesundung sondern an ihrem dicken Portemonnaie interessiert ist !
Bitte um Hilfe...
Evtl. könnt Ihr mir weiterhelfen, denn ich bin am verzweifeln.
Ende 2005 versicherte mich mein Arbeitgeber bei der Vaillant BKK.
2009 machte ich mich nebenberuflich Selbständig und zahlte einen verminderten Beitragssatz ( 140,- € ).
Anfang 2010 lief das Geschäft so gut das ich mich hauptberuflich Selbständig machte und wurde auf einen dem Einkommen angepassten Beitragssatz hochgestuft ( 327,- € ).
Anfang 2011 schloss ich Krankengeld im Krankheitsfall ein um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Im telefonischen Beratungsgespräch wurde der Krankengeldtagessatz mit 44,-€ angegeben.
Ich willigte ein und wurde zum Einschluss des Krankengeldanspruchs auf einen höheren Beitragssatz gestuft (339,- € ).
Im März 2011 wurden mir zwei chronische Krankheiten diagnostiziert deren Behandlung die Einnahme von heftigen Medikamenten für mindestens 1,5 Jahre erfordern und deren aggressive Wirkung mich seit dem 18.03.11 arbeitsunfähig machen.
Ich stellte umgehend den Antrag auf Krankengeld bei meiner Versicherung
Am 04.05. erhielt ich von der Kasse eine Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 12,78 €
Am 06.05. erhielt ich von der Kasse eine korrigierte Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 5,24 €
Auf Anfrage bei der Kasse teilte man mir mit das bei der Berechnung vom Krankengeld, Mieteinkünfte aus meiner Eigentumswohnung in Abzug gebracht wurden ( Welche ich seit 2003 besitze und aus deren Einkünften ich meine eigene Miete begleiche )
Des Weiteren teilte man mit das sich der Krankengeldsatz am Umsatz des letzten Steuerbescheides aus 2009 orientiert und eine Anpassung nur gegen einen aktuellen Steuerbescheid oder Bescheinigung vom Steuerberater möglich wäre.
Der Steuerbescheid aus 2010 existiert noch nicht , daher ließ ich der KK eine vorläufige Gewinnermittlung 2010 vom Steuerberater zukommen.
Eine Reaktion der Kasse erfolgte nicht.
Auf Anfrage 14 Tage später teilte man mit das die Bescheinigung des Steuerberaters nicht ausreichend sei, es würde der Steuerbescheid aus 2010 ( der noch nicht existiert ) benötigt !
Auf einmal hagelte es Beitrags- und Festsetzungsbescheide der Kasse über rückständige Beiträge aus März und April 2011.
Der Gerichtsvollzieher stand ein paar Tage später in der Tür musste jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen weil ich seit dem 18.03. kein Einkommen habe und nichts zu holen ist !
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Auf Anfrage bei der Kasse wie man sich vorstellt das ich als schwer Kranker ohne Einkommen die Rückstände begleichen solle um wieder einen Anspruch auf Krankengeld ( das mich wirtschaftlich absichern sollte ) zu erlangen , welcher dann jedoch derartig gering ist ( 30 x 5,24 € = 157,20 € ) das er nicht einmal den monatlichen Beitragssatz von 339,- € abdeckt, wurde mir kurz und knapp gesagt das ich doch meine Eigentumswohnung verkaufen solle um klar zu kommen !!!
Tja, und da steh ich nun.
Es kommt kein Geld rein, Die Kasse leistet nicht, schreibt mir jedoch jeden Monat Rechnungen über rückständige Beiträge und ganz ehrlich, das allerletzte was ich zu meiner schlechten körperlichen und mentalen Verfassung zzt brauchen kann ist eine Kasse die offensichtlich nicht an meiner Gesundung sondern an ihrem dicken Portemonnaie interessiert ist !
Bitte um Hilfe...