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Nachträglich Krankmeldung am Wochenende wird nicht anerkannt

Verfasst: 26.05.2011, 11:08
von Sabeth
Hallo,
folgender Fall:
nach einem ziemlichen Durcheinander von Krankmeldungen nach Arbeitsunfall und späterer Folgeerkrankung. (verschiedene Ärzte wegen Weihnachten/Neujahr, mehreren Erstbescheinigungen wegen Arbeitsunfall, auf Folgebescheinigung wegen Arbeitsunfall bis Freitag folgte eine Folgebescheinigung ohne Arbeitsunfall ab Montag, insgesamt waren zwei Wochenenden nicht abgedeckt) wurden auf Nachfrage des Arbeitgebers über den Mitarbeiter zwei spätere Krankmeldungen für die Wochenenden ausgestellt.
Es geht dabei im Grund um den Neubeginn der 6-wöchigen Lohnfortzahlungsfrist. Laut Mitarbeiter wurde bei der Abklärung des Rückenproblems nach einem Arbeitsunfall (Sturz am Arbeitsplatz) ein Gefäßleiden entdeckt, das zu weiterer Krankheit führte. Der MA ist der Meinung, dass er an den Wochenenden nicht arbeitsfähig gewesen wäre, was ja auch nachträglich vom Arzt bestätigt wurde.
Die Krankenkasse will die nachträgliche Lückenschließung nicht anerkennen, da ein Arzt nur bis zu 2 Tage rückwirkend krankschreiben darf. Hat die Kasse recht? Danke für Antwort oder Einschätzungen!
Sabeth

Verfasst: 26.05.2011, 13:23
von nabo1979
Ja die Kasse hat recht.
Um eine genaue Auskunft zu bekommen zur Berechnung der Lohnfortzahlung müsstest du hier mal genauer Daten angeben.
1. Diagnose
2. AU von ... bis ..... (der einzelnen Krankenscheine)
3. wann wurden die AU Scheine jeweils eingereicht.

Beispiel:

Erstbescheinigung vom 10.12.10-16.12.11.10 wegen Kreuzschmerz, Eingang bei Krankenkasse am 11.12.10

Verfasst: 27.05.2011, 09:05
von Sabeth
Hallo,
Danke für die Rückmeldung. Gerne liefere ich Genaueres:

Arbeitsunfall (Sturz auf Eis) am 7.12, wegen andauernder Rückenprobleme erst einige Tage später zum Arzt. Folgende Krankmeldungen liegen vor:
1. Erstbescheinigung Arbeitsunfall, AU vom 10.12 bis 15.12. Arzt A
zwei Tage gearbeitet, weiter Rückenprobleme
2. Erstbesch. Arbeitsunfall, AU vom 20.12 bis 31.12, Arzt A
3. Erstbesch. Arbeitsunfall, AU 03.01. bis 10.01, Arzt B
4. Folgebescheinigung Arbeitsunfall, AU 10.01 bis 14.01, Arzt A
5. Folgebescheinigung (ohne Arbeitsunfall!), AU seit 00.00,
festgestellt am 17.01. AU bis 28.01, Arzt C
6. Folgebesch, AU seit 00.00, festgestellt am 31.01, Bis zum 14.02, Arzt C
7. Folgebesch., AU seit 00.00, festgestellt am 15.02.11, bis zum 01.03.11

Der Mitarbeiter teilte mit, dass ein CT durchgeführt wurde zur Abklärung der Rückenprobleme. Dabei wurde ein Gefäßleiden diagnostiziert und ihm wurde jegliche Anstrengung untersagt, eine OP wurde angesetzt. Wann die Untersuchung war ist mir nicht bekannt.

Auf Rückfrage durch unseren Mitarbeiter bei Arzt C wurden zwei Erstbescheinigungen ausgestellt vom 14. bis 17.01 und vom 28.1 bis 01.02.

Zuerst ging die Krankenkasse davon aus, dass ab dem 17.01 erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung beginnen.
Inzwischen gibt die Kasse den 03.01 als Beginn der 6-wochen-Frist an, ab 15.01 bestünde Arbeitsunfähigkeit wegen einer neuen Erkrankung, Lohnfortzahlungspflicht endet am 13.02.

Auch unser Mitarbeiter war der Meinung, an den Wochenenden weiterhin krank geschrieben zu sein und teilte uns das auch mit unter Hinweis auf den jeweiligen Arzttermin am Folgemontag.

Das Hin und Her mit der Kasse geht schon viel zu lange, es dauerte teilweise über 4 Wochen bis eine Rückantwort kam.
Vielen Dank für's Reindenken!!
Sabeth

Verfasst: 27.05.2011, 20:16
von Sabeth
Nachtrag:

...ach ja, eingereicht wurden die aufgeführten Bescheinigungen Nr. 1-6 direkt durch den Arzt im Anschluss an die angegebenen Daten. Nur die Wochenenden 14. bis 17.01 und 28.01 bis 01.02 wurden ca vier Wochen später eingereicht.

Sabeth

Verfasst: 31.05.2011, 15:20
von Sabeth
Hallo,
das war wohl doch etwas viel!?
Vielleicht ganz vereinfacht:
Wenn ein Arzt auf einer Folgebescheinigung als Beginn der AU 00.00 schreibt, wie kann ich das verstehen? Diese Folgebescheinigung wurde montags ausgestellt, die vorige Bescheinigung gab an AU bis Freitag zuvor. War der AG am Wochenende nun AU oder nicht?
Außerdem: Die Vorbescheinigung war "Arbeitsunfall", die Folgebescheinigung nicht. Für mich nicht schlüssig!
Danke!
Sabeth

Verfasst: 01.06.2011, 09:26
von jumpingpoint
Es hat sich inzwischen eingebürgert, dass man bei einer Krankschreibung bis freitags erst am Montag wieder zum Arzt geht, wenn man weiter krank ist.
Richtig wäre es, dass man am Freitag zum Arzt geht und dieser entweder eine Folgebescheinigung über das Wochenende ausstellt oder die Arbeitsunfähigkeit beendet.

Eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bei zwei verschiedenen Erkrankungen besteht nur, wenn die beiden Erkrankungen an einem Tag gemeinsam bestehen.

Arzt C hätte jetzt am Montag, 17.01., prüfen müssen, ab wann die neue Erkrankung besteht und dies entsprechend auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Erstbescheinigung angeben müssen. Die Krankenkasse hat jetzt wohl - ob mit oder ohne Rücksprache mit dem Arzt - das Wochenende als Arbeitsunfähigkeitszeit ab 15.01. anerkannt. Eine nachträgliche Ausstellung einer Erstbescheinigung ab 14.01. ist nicht zulässig.

Um auf die letzte Frage zurückzukommen:
Stellt ein Arzt eine Folgebescheinigung mit Beginn der AU 00.00 aus, so kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass hier eine durchgehende Arbeitsunfähigkeitszeit ab Erstbescheinigung vorliegt, wenn es sich um den gleichen Arzt handelt, der die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 01.06.2011, 15:42
von Sabeth
Vielen Dank für die Infos.
Zum letzten Punkt habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass gerade ein Arzt, der die Vorbescheinigung nicht ausgestellt hat, das Datum 00.00 bei Beginn der AU angibt, da er die Daten ja nicht vorliegen hat und auch der Patient nicht immer Auskunft geben kann.
d.h. dann wohl, dass man solche Bescheinigungen immer gleich monieren muss. Man kann ja nie wissen, wie diese im Nachhinein ausgelegt werden.
Sabeth