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Arzt schreibt ohne Rücksprache gesund

Verfasst: 25.05.2011, 14:40
von Schütze
Hallo zusammen,

Im Moment ist mir fast schlecht.
Mein Sohn ist oder war seit Ende Mitte November 2010 krankgeschrieben und erhält seit Ende Dezember 2010 Krankengeld. Die Gründe waren psychischer Art, hauptsächlich wegen Mobbing.
Eine medizinische und berufliche Reha ist beantragt. Mein Sohn hatte eine Untersuchung beim sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft. Bescheid ist noch keiner da.
Circa 2-wöchentlich geht mein Sohn zum Arzt mit dem Auszahlungs-Schein für die Kasse.
Das letzte Mal am Montag vor einer Woche. Er hat dann den Schein abgeholt und ihn (leider ohne ihn zu lesen) bei der Kasse eingeworfen.
Am Tag darauf rief ein Sachbearbeiter der Kasse an und sagte meinem Sohn, dass der Arzt bei "weiterhin arbeitsunfähig" nein angekreuzt hätte. Mein Sohn wußte natürlich nichts darüber. Der herr sagte ihm, er würde das mit dem Arzt klären und sich dann nochmal melden.

Nachdem bis gestern weder ein Anruf noch Krankengeld da waren, verschickte mein Sohn eine Mail mit Nachfrage bzgl. des Krankengelds.

Heute kam jetzt mit Mail die Antwort, dass der Arzt eben tatsächlich bei "weiterhin arbeitsunfähig" nein angekreuzt habe und ein handschriftlicher Vermerk "im alten Beruf" dabei stehen würde. Bis jetzt hätte die Arztpraxis das noch nicht mit ihnen geklärt. Es würde auch kein Datum dabei stehen, seit wann mein Sohn wieder arbeitsfähig sei.

Mein Sohn und ich sind nun vollkommen entsetzt. Zum einen wartet er Dringend auf sein Krankengeld, zum anderen weiß ich nicht, was das sost noch für Folgen haben kann.
Er müsste dann ja wieder in die Arbeit gehen, was aber völlig unmöglich ist. Ich denke mal, man könnte ihm dann sogar kündigen, weil er ja nicht mehr arbeitsunfähig ist und nicht in die Arbeit kommt.
Er hätte sich dann auch längst beim Arbeitsamt melden müssen.........

Wir haben ganz große Angst!!!

Kann ein Arzt das einfach mal schnell so auf dem Auszahlungs-Schein so schreiben ohne mit dem Patienten Rücksprache zu halten???

Bitte Hilfe!!!


Gruß Schütze :!:

Verfasst: 25.05.2011, 15:32
von nabo1979
Warum fragt er nicht einfach mal dem Arzt nach.
Vielleicht hat er nur nicht richtig geguckt und hat nur das Kreuz falsch gesetzt.

Normalerweise müßte doch bei dem Termin beim Arzt über die Erkrankung gesprochen worden sein. Worüber hat er denn mit dem Arzt während der letzten vorstellung gesprochen?

Verfasst: 25.05.2011, 15:58
von Schütze
Er hatte keinen Termin beim Arzt.
Er hat den Auszahlungs-Schein morgens abgegeben und nachmittags abgeholt, - aber eben nicht geschaut, was darauf steht.
Er hat nicht mit dem Arzt persönlich gesprochen und wurde auch nicht einbestellt.

Gruß Schütze

Verfasst: 25.05.2011, 16:08
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 25.05.2011, 18:19
von Schütze
Okay, ich habe einiges gelesen, - bestimmt nicht alles verstanden.

Nur, - für mich bleibt trotzdem die Frage ob es in Ordnung ist dem Patienten nach so langer Krankschreibung ohne jeden Hinweis eine arbeitsfähigkeit zu bescheinigen.
Ich meine, man könnte sagen: "Der Herr Doktor muss sie erst sehen" oder
"Machen Sie bitte einen Termin aus" oder
"Der Herr Doktor hat Sie nicht mehr arbeits-
unfähig geschrieben" oder.....
Ich möchte nur wissen ob die "non verbale" Art normal und in Ordnung ist.


Gruß Schütze

Verfasst: 26.05.2011, 08:12
von nabo1979
Na ich denke schon das es in Ordnung war auf den Schein arbeitsfähig zu schreiben.
Denn wäre er krank, hätte er ja einen Termin beim Arzt machen müssen.
Wenn er sich nicht vorstellt, kann der Arzt ja auch keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Versetz dich mal in die Lage. Da könnte ja jeder zur Schwester gehen und sagen, ich hätt gern nen gelben Zettel, aber zum Arzt rein will ich nicht.

Mir stellt sich die Frage warum er keinen Termin beim Arzt hatte. Normalerweise gibt es auf dem Auszahlschein immer ein Feld wo steht: nächste Vorstellung am... und da hat man dann einen neuen Vorstellungstermin. Merkwürdig, dass es bei deinem Sohn anders war.
Er sollte am besten mal mit dem Arzt sprechen, denn spekulieren wird ihn hier nicht weiter bringen.

Verfasst: 27.05.2011, 17:19
von Schütze
Hallo,

Die Sache hat sich erstmal geklärt.
Der Arzt hat jetzt weiter arbeitsunfähig angekreuzt.
Er hatte es wohl so gemeint, dass mein Sohn im alten Beruf nicht mehr arbeitsfähig ist, aber etwas anderes schon arbeiten kann.
Kann der Arzt bei einer AU auf dem Auszahlungs-Schein überhaupt so differenzieren?
Weil dann könnte mein Sohn ja problemlos irgendwo versuchen Praktikas zu machen.

Gruß Schütze

Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit

Verfasst: 27.05.2011, 18:31
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.