Versicherungspflicht bei Wohnsitz in D, aber AG im Ausland?
Verfasst: 25.05.2011, 10:18
Guten Morgen,
ich habe hier im Forum schon einiges gelesen, aber noch nicht ganz die Antwort auf meine persönliche Frage gefunden.
Ich gehe für eine Zeit in die Schweiz (ca. 10-12 Monate), behalte aber meinen dt. Wohnsitz, da ich für diesen begrenzten Zeitraum nicht alles abbrechen möchte. Ich bin in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt und auch dort krankenversichert. Jetzt habe ich folgenden Text gelesen:
"Alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April 2007 daher dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen (SGB V). Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung nachgewiesen werden, ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht, den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben. Erfüllt haben diese Pflicht zur Krankenversicherung diejenigen, die bereits einen Krankenversicherungsschutz besitzen oder über eine vergleichbare Abdeckung im Krankheitsfall verfügen."
Meine Frage ist nun, ob ich - da mein Wohnsitz weiter in Deutschland ist - neben der Schweizer Versicherung noch eine Versicherung, oder Anwartschaft in Deutschland weiterlaufen lassen muss?
Danke für Eure Hilfe! (bei der Krankenkasse hier war ich schon, aber die kennen sich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus und haben meine Frage glaube ich gar nicht verstanden....)
und einen schönen Tag
Ineig
ich habe hier im Forum schon einiges gelesen, aber noch nicht ganz die Antwort auf meine persönliche Frage gefunden.
Ich gehe für eine Zeit in die Schweiz (ca. 10-12 Monate), behalte aber meinen dt. Wohnsitz, da ich für diesen begrenzten Zeitraum nicht alles abbrechen möchte. Ich bin in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt und auch dort krankenversichert. Jetzt habe ich folgenden Text gelesen:
"Alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April 2007 daher dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen (SGB V). Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung nachgewiesen werden, ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht, den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben. Erfüllt haben diese Pflicht zur Krankenversicherung diejenigen, die bereits einen Krankenversicherungsschutz besitzen oder über eine vergleichbare Abdeckung im Krankheitsfall verfügen."
Meine Frage ist nun, ob ich - da mein Wohnsitz weiter in Deutschland ist - neben der Schweizer Versicherung noch eine Versicherung, oder Anwartschaft in Deutschland weiterlaufen lassen muss?
Danke für Eure Hilfe! (bei der Krankenkasse hier war ich schon, aber die kennen sich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus und haben meine Frage glaube ich gar nicht verstanden....)
und einen schönen Tag
Ineig