Seite 1 von 1
Darf ich während der Wiedereingliederung weg?
Verfasst: 24.05.2011, 09:22
von schokobiene
Hallo Ihr,
könnt Ihr mir sagen ob ich während der Wiedereingliederung (Ausgang habe ich) weg darf und wie lange ich weg darf.
Eine Freundin von mir heiratet am Sa und ich würde schon gerne hin gehen, will aber auch nichts falsch machen.
Liebe Grüße
Schokobiene
Verfasst: 24.05.2011, 10:11
von nabo1979
Natürlich darfst du weg, solange es die genesung nicht gefährdet.
Du solltest natürlich nicht "sturzbetrunken" von jemanden gesehen werden. Das macht sich beim Arbeitgeber oder der Kasse keinen guten Eindruck.
Es kommt ja auch immer auf die Erkrankung an, in wie weit man sich draussen bewegen kann oder aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist.
Verfasst: 25.05.2011, 09:15
von schokobiene
Hallo Nabo,
Danke für deine Antwort.
War wegen Borreliose und Adenomen krank geschrieben.
Darf ich dann in der Wiedereingliederung länger oder nur bis 22:00 Uhr weg
Das mit dem Strunzbetrunken versteht sich von selbst
Liebe Grüße
Schokobiene
Verfasst: 25.05.2011, 13:45
von nabo1979
Es gibt keine festgelegten Zeiten, da es ja überhaupt keine Regel gibt, dass man nicht weg darf wenn man krank ist.
Kannst also die ganze Nacht Hochzeit feiern, wenn es deiner Genesung nicht schadet!
Danke Nabo
Verfasst: 27.05.2011, 15:44
von schokobiene
Hallo Nabo,
DANKE, dann weiß ich bescheid.
Die GANZE NACHT klappt das eh nicht so wie es mir zur Zeit geht aber jetzt weiß ich das ich nicht um 22:00 Uhr zu Hause sein muss falls ich einen guten Tag haben sollte.
Grüßle Schokobiene