Aufforderung der Kasse zur Kündigung
Verfasst: 23.05.2011, 23:51
Was es nicht so alles gibt.
Das Kostenmangement der Kassen ist innovativ und creativ.
Ein Versicherter erhält Krankengeld. Jenes ist ja nicht ungewöhnlich.
Aufgrund der Erkrankung steht schon mal fest, dass der Versicherte nicht wieder in seinem bisherigen Beruf zurückkehren kann. Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt. Von den 78 Wochen Krankengeld ist gerade mal die Hälfte ausgeschöpft.
Die innovative und creative Kasse hat es über den sog. Reha-Antrag versucht den Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu kicken. Also schuppi duppi Aufforderung gem. § 51 SGB V.
Die Zielsetzung der Kasse dürfte mehr als eindeutig sein. Denn ein Reha-Antrag kann ja als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gewertet werden. Und ei der daus, ist die Kasse diesen Kunden (Erwerbsminderungsrente) los, obwohl er es vielleicht gar nicht will.
Tja, der Versicherte ist aber schon etwas älter. Genau aus diesem Grund wird die Reha abgelehnt.
Also hat leider das Kostenmnanagement der Kasse nicht gefruchtet. Es wird weder eine Reha bewilligt nocht wurde dieser Antrag umgedeutet (Antrag auf Erwerbsminderungsrente).
Nu geht die Kasse hin und belästigt den Versicherten dauernd das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Natürlich alles nur mündlich bzw. am Telefon. Etwas schriftliches mit Begründung der einschlägigen Rechtsnorm gibt es natürlich nicht.
Was steckt dahinter?
Was soll das (Arbeitsverhältnis kündigen)?
Wo ist die rechtliche Norm (Aufforderung zur Kündigung)?
Das Kostenmangement der Kassen ist innovativ und creativ.
Ein Versicherter erhält Krankengeld. Jenes ist ja nicht ungewöhnlich.
Aufgrund der Erkrankung steht schon mal fest, dass der Versicherte nicht wieder in seinem bisherigen Beruf zurückkehren kann. Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt. Von den 78 Wochen Krankengeld ist gerade mal die Hälfte ausgeschöpft.
Die innovative und creative Kasse hat es über den sog. Reha-Antrag versucht den Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu kicken. Also schuppi duppi Aufforderung gem. § 51 SGB V.
Die Zielsetzung der Kasse dürfte mehr als eindeutig sein. Denn ein Reha-Antrag kann ja als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gewertet werden. Und ei der daus, ist die Kasse diesen Kunden (Erwerbsminderungsrente) los, obwohl er es vielleicht gar nicht will.
Tja, der Versicherte ist aber schon etwas älter. Genau aus diesem Grund wird die Reha abgelehnt.
Also hat leider das Kostenmnanagement der Kasse nicht gefruchtet. Es wird weder eine Reha bewilligt nocht wurde dieser Antrag umgedeutet (Antrag auf Erwerbsminderungsrente).
Nu geht die Kasse hin und belästigt den Versicherten dauernd das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Natürlich alles nur mündlich bzw. am Telefon. Etwas schriftliches mit Begründung der einschlägigen Rechtsnorm gibt es natürlich nicht.
Was steckt dahinter?
Was soll das (Arbeitsverhältnis kündigen)?
Wo ist die rechtliche Norm (Aufforderung zur Kündigung)?