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in Deutschland nicht versichert

Verfasst: 23.05.2011, 14:57
von schönerLeben
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin total verzweifelt. Ich bin Hochschwanger und leider dadurch auf staatliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen. Bisher war ich bei meinem Vater in der Postbeamtenkasse A Familienversichert. Durch das Geld vom Amt und meinen Auszug von zu Hause erfülle ich nicht mehr die Voraussetzungen für die Familienversicherung und habe einen Brief erhalten, dass ich dort NICHT mehr versichert bin seit dem 30.4.
Ich wollte mich nun bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Mich hat nur leider keiner aufgenommen, weil es immer heißt- wenn man aus einer privaten Kasse kommt, dann kann man nicht in die gesetzliche.
Was soll ich denn jetzt bloß tun? Ich bin nicht versichert, keiner will mich haben und mein armes Baby kann jeden Tag auf die Welt kommen- ich kann doch nicht ohne ärztliche Hulfe entbinden und außerdem muss ich häufig zum Arzt. Ich trau mich nun gar nicht mehr da hin.
Ich bin völlig am Ende, kann mir bitte jemand helfen?

Verfasst: 23.05.2011, 15:38
von SaschaD
Wenn keine Versicherungspflicht eintritt, kann die Gesetzliche Krankenkasse nichts machen. Aber die private Versicherung kann bzw muss die Versicherung fortführen. Nur dann halt nicht als Familienversicherung sondern als eigene beitragspflichtige Versicherung.

Verfasst: 23.05.2011, 16:12
von Herby2011
Hallo schönerLeben,

Du erhälst Geld vom Amt? Wahrscheinlich Hartz IV? Dann besteht darüber auch ein Krankenversicherungsschutz, sobald die Familienversicherung nicht mehr greift. Melde Dich bitte ganz schnell beim Amt und lege das Schreiben der Postbeamtenkasse mit der Info über das Ende der Familienversicherung vor. Vielleicht kannst Du das auch telefonisch klären mit Deinem Sachbearbeiter/ Deiner Sachbearbeiterin vom Amt.

Alles Gute, vor Allem Gesundheit für Dich und Dein Kind!
Herby

Verfasst: 24.05.2011, 01:53
von leser
Hat die Postbeamtenkrankenkasse nicht einen Sonderstatus? Sie gilt doch gar nicht als PKV (s.u.a. auch Urteil vergleichsweise zu BEV: http://lexetius.com/2011,987 ).
Folglich müsste ggf. § 5 (1) 13 SGB V greifen = Pflichtversicherung GKV

"in Deutschland nicht versichert" gibt es folglich nicht :wink:

Verfasst: 24.05.2011, 06:35
von schönerLeben
ielen Dank für die vielen Antworten, ich war mir ehrlich auch sicher, dass nicht versichern nicht geht- aber ihr hättet mal erleben müssen wie oft ich von Pontius zu Pilatus geschickt worden bin- keiner ist ja zuständig. Das mit dem Sonderstatus ist auch eine interessante Diskusion mit den Krankenkassen- egal was da steht- die Postbeamtenkasse wird einer privaten gleichgestellt und basta... da steht man dann als junger, unwissender...
Jetzt weiß ich aber schon mal in etwa was ich weiter machen muss. Ersteimal zum Amt mit dem Kündigungsschreiben der Postfamilienkasse und dort ein Schreiben holen, dass die Versicherungspflicht bei mir zählt und dann zur Krankenkasse und es erneut versuchen. Danke - Hoffentlich will mein Baby noch solange im Bauch bleiben. Diesen Stress mag es anscheinend gar nicht. Ich werde mal Berichten was so passiert heute

Verfasst: 24.05.2011, 22:50
von Rossi
Na ja, das berüchtigte Pontius-Pilatus Spielchen der Behörden untereinander.

Gucke mal hier, dort ist die rechtliche Normenkette erläutert. Die Begründung zum Gesetzentwurf und das ganze Pipapo ist dabei.

Ich kann nämlich sein, dass sowohl das Jobcenter als auch die Kasse es völlig anders sehen.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3279

Die KVB und Postbeak sind halt eben sog. Zwittervereine.

Deutschland hat ein multifunktionales Absicherungssystem im Krankheitsfall. Die Kassen denken stumpf, sobald jemand irgendwie anders als im Bereich der GKV abgesichert ist, dass es eine priv. Kv. ist.

Das Jobcenter muss Dich definitiv bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Da geht kein Weg dran vorbei. Aber ich kann Dir jetzt schon verraten, hiermit ist das Jobcenter völlig überfordert.

Verfasst: 25.05.2011, 06:09
von schönerLeben
Also das Jobcenter hat wirklich alles richtig gemacht- die wollen mich ja anmelden- aber die Krankenkassen stellen sich ja quer- weil ich ja nach deren Sicht von einer privaten Kasse komme ( was ja laut Bundessozialgericht irgendwie gar nicht so ist) und sie mich dann leider leider nicht aufnehmen DÜRFEN

Verfasst: 25.05.2011, 08:02
von nabo1979
Das verstehe ich nicht :?:
Wenn du pflichtig wirst (durch ALG 1 oder 2) kommst du doch automatisch wieder in eine GKV - unabhängig, von der vorigen Versicherung - zumindest seh ich das so in deinem Fall.

Wo ist hier das Problem, von wegen nicht aufnehmen dürfen?!
Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?

Hast du dich vielleicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, dass du deshalb nicht zurück kannst???

Verfasst: 25.05.2011, 09:42
von Paule
nabo1979 hat geschrieben: Wenn du pflichtig wirst (durch ALG 1 oder 2) kommst du doch automatisch wieder in eine GKV
Bei ALG II? Seit wann denn das?

Verfasst: 25.05.2011, 09:48
von nabo1979
Ich hatte erst letzten Monat einen jungen Mann der aus der PKV kam und vom Jobcenter bei uns angemeldet wurde.

So oft kommt es ja nicht vor, aber bei ihm gab es da kein Problem. :o

Verfasst: 25.05.2011, 19:28
von ratte1
nabo1979 hat geschrieben:Ich hatte erst letzten Monat einen jungen Mann der aus der PKV kam und vom Jobcenter bei uns angemeldet wurde.

So oft kommt es ja nicht vor, aber bei ihm gab es da kein Problem. :o
Wie bringst Du eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr.2a SGB V unter Kenntnis des § 5 Abs. 5a SGBV Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war zustande?
Wird das bei Deiner KK nicht gepüft ?

MfG
ratte1

Verfasst: 25.05.2011, 20:32
von Rossi
Tja, ratte1, Du kannst mir glauben, alle Kassen prüfen dies nicht, warum auch immer.

@schönerleben

Dann musst Du die Kasse bitten, dass die Mitgliedschaft schriftlich abgelehnt wird.

Oder Du spannst das Jobcenter ein. Bei uns im Jobcenter werde ich dann immer tätig und versuche mit der Kasse zu reden. Hier werfe ich das BSG-Urteil, was ja sehr eindeutig ist, in den Ring. Meistens klappt es.

Verfasst: 25.05.2011, 21:08
von heinrich
nabo 1979

das ihr ALG II Empfänger, die unmittalbar vorher in der PKV waren, aufnehmt, dass musst Du mal Deinen Vorstand sagen oder Menschen bei Euch , der für RSA-Schäden zuständig ist.

Dann schreibst Du mal, was die dazu sagen.

Verfasst: 25.05.2011, 21:54
von Lady Butterfly
nabo 1979

das ihr ALG II Empfänger, die unmittalbar vorher in der PKV waren, aufnehmt, dass musst Du mal Deinen Vorstand sagen oder Menschen bei Euch , der für RSA-Schäden zuständig ist.

Dann schreibst Du mal, was die dazu sagen.
:lol: :twisted:

Verfasst: 27.05.2011, 12:10
von Herby2011
Hallo,
ich denke, dass hier andere Voraussetzungen vorliegen. SchönerLeben war nicht selbst PKV-Versichert, sonder familienversichert bei der PostbeamtenKK. Die Voraussetzungen für dieFamilienversicherung sind jetzt nicht mehr da, dass hat sie schriftlich. Harzt IV beinhaltet eine Versicherungspflicht, die aber ruht, solange eine Familienversicherung möglich ist. Die fällt jetzt weg, also Versicherungspflicht, also Anmeldung bei einer gesetzlichen Kasse eigener Wahl.

Lieben Gruß und alles Gute
Herby