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Frage zu Leistungen der GKV
Verfasst: 23.05.2011, 08:54
von Leie
Hab mal eine Frage zu den Standardleistungen der GKV.
Darf ein Hausarzt bei wiederholten akuten Bewegungseinschränkungen der entzündeten Gelenke und schmerzhaften Muskeln keine Laboruntersuchung des Blutes anordnen??
Darf eine Laboruntersuchung des Blutes nur in äußersten Notfällen angeordnet werden??
Verfasst: 23.05.2011, 16:02
von Herby2011
Hallo Leie,
Deine Frage ist ziemlich ungenau. Grundsätzlich kann der Arzt bei einer bestehenden Diagnose oder einem Verdacht die Blutwerte ermitteln (oder durch ein Labor ermitteln lassen), die er für die medizinische Bewertung benötigt. Anders gesagt: Was der Arzt für die weitere Behandlung oder Diagnostik benötigt, kann er machen und abrechnen. Leider ist es aber so, dass das Ermitteln von bestimmten Blutwerten auch gerne als IGEL-Leistung verkauft wird. Da kann suggeriert werden, dass ein bestimmter Blutwert benötigt, aber leider von der Kasse nicht bezahlt wird. Kommt leider immer wieder vor.
Der Grundsatz ist eigentlich Folgender: Ist die Untersuchung medizinisch notwendig, kann der Arzt sie abrechnen. Wenn nicht, muss der Patient selbst zahlen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass bei dem Verdacht auf eine Entzündung im Körper die Entzündungswerte bislang immer problemlos vom Arzt ermittelt wurden - und mit der Kasse abgerechnet werden konnten.
Ich hoffe, ich konnte damit ein bischen weiterhelfen.
Gruß
Herby