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Lohnfortzahlung oder Krankengeldanspruch?

Verfasst: 19.05.2011, 19:50
von Fischer100
Hallo,
ich benötige dringend Eure Hilfe. Habe mir im Oktober 2009 das rechte Bein gebrochen, da es nicht verheilte 2. OP im August 2010. AU bis Februar 2011 und dann 5 Wochen Wiedereingliederung bis zum 11.03.11. Ab 12.03.11 wieder arbeitsfähig und dann Beinbruch
links am 14.03.11. Mein AG hat mir bereits Lohnfortzahlung gezahlt, aber die AOK sagt, dass ich weiterhin Anspruch auf Krankengeld habe. Lt. MDK hängt beides zusammen. Mein Arzt sagt, dass sind 2 verschiedene Erkrankungen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Lieben Dank
LG
Fischer100

Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeldanspruch?

Verfasst: 19.05.2011, 21:58
von Czauderna
Fischer100 hat geschrieben:Hallo,
ich benötige dringend Eure Hilfe. Habe mir im Oktober 2009 das rechte Bein gebrochen, da es nicht verheilte 2. OP im August 2010. AU bis Februar 2011 und dann 5 Wochen Wiedereingliederung bis zum 11.03.11. Ab 12.03.11 wieder arbeitsfähig und dann Beinbruch
links am 14.03.11. Mein AG hat mir bereits Lohnfortzahlung gezahlt, aber die AOK sagt, dass ich weiterhin Anspruch auf Krankengeld habe. Lt. MDK hängt beides zusammen. Mein Arzt sagt, dass sind 2 verschiedene Erkrankungen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Lieben Dank
LG
Fischer100
Hallo,
hoppla, das hatten wir, glaube ich jedenfalls, auch noch nicht. Meist ist es doch umgekehrt, nämlich dass die Kasse die Vorerkrankung verneint und auf die Erfüllung der Lohnfortzahluhng besteht. Hier ist es genau umgekehrt.
Der Arbeitgeber zahlt freiwillig sechs Wochen den Lohn weiter ???
Sei doch froh - das Krankengeld wäre niedriger.
Gruss
Czauderna

Lohnfortzahlung

Verfasst: 19.05.2011, 22:02
von jemebu
Hallo,

waren Sie beim MDK vorstellig oder erfolgte die Begutachutng nach Aktenlage?

Gibt es eine Grunderkrankung wie z.B. eine Osteoporose die zu pathologischen Brüchen führt?

Oder waren es klassische Unfälle, die zu den Brüchen geführt haben?

Lieben Gruß

JemEbu

Lohnfortzahlung

Verfasst: 20.05.2011, 07:16
von Fischer100
Moin moin,
hallo Czauderna,
die Krankenkasse möchte natürlich, dass ich weiter KG erhalten und schneller ausgesteuert werde.

Hallo JemEbu,
die Begutachtung erfogte nach Aktenlage und eine Grunderkrankung liegt nicht vor. Der 1. Unfall war ein Fahrradunfall und beim 2. bin ich gefallen bzw. gestolpert.

Viele Grüße
Fischer100

Verfasst: 20.05.2011, 08:28
von Czauderna
Hallo,
Wenn es wirklich so waere, dann
Muss die Kasse doch froh sein,
dass der Arbeitgeber zahlt, denn
Zeiten der Entgeltfortzahlung waehrend
der Arbeitsunfaehigkeit werden auf die
Gedamtanspruchsdauer fuer das
Krankengeld angerechnet.
Die Kasse hat also den Vorteil weil
sie Krankengeld spart, du hast den
Vorteil weil dein Netto hoeher ist als
der Krankengeldbetrag, nur dein
Arbeitgeber, der hat hier das Nachsehen,
was ihm aber scheinbar nix ausmacht.
Gruss
Czauderna[/code]

Verfasst: 20.05.2011, 12:32
von Fischer100
Hallo Czauderna,
bei einer neuen Erkrankung erhalte ich Lohnfortzahlung und habe einen erneuten Krankengeldanspruch. Wenn Krankengeld sofort gezahlt wir, erhalte ich nur den Restanspruch und würde bald ausgesteuert werde.
Ich habe mir im Oktober 2009 den Tibiakopf zertrümmert und werde
länger damit immer wieder Probleme bekommen.
Viele Grüße
Fischer100

Verfasst: 20.05.2011, 13:18
von Czauderna
Hallo,
jetzt habe auch ich den Durchblick - es geht darum dass die Kasse (lt. Aussage des MDK) den vorherigen Beinbruch in ursächlichem Zusammenhang mit dem vorherigen Beinbruch sieht - eine gewagte Aussaage, allerdings nachvollziehbar wenn der Bruch aufgrund einer gemeinsamen Ursache (z.B. einer Knochenerkrankung) ausgelöst wurde. Das hat auch mein "Vorschreiber schon so ausgeführt". Wenn dies tatsächlich so ist dann hätte der Arbeitgeber nicht die vollen sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten müssen, sondern die Kasse hätte ab dem 15.03. wieder Krankengeld zahlen müssen, bei direkter Krankenhausaufahme sogar ab 14.03.2011. - wenn das so zutrifft, dann stimmt meine letzte Antwort doch wieder - der Nachteil liegt hier trotzdem allein beim Arbeitgeber, was diese ersten sechs Wochen betrifft. Für dich würde gelten, dass die komplette Vorerkrankungszeit wegen dem anderen Beinbruch auf die 78 Wochen angerechnet würde. Um das zu verhindern musst du, bzw. dein Arzt nun der Kasse, und dort dem MDK. beweisen, dass die beiden Beinbrüche eben keine gemeinsame Ursache haben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.05.2011, 14:48
von CiceroOWL
Sehr intressant die Sicht der Kasse, aber zwi unterschiedliche Ereignise fürhren zwar zu selben Ergebnis, aber an verschiedenen Stellen, Ursache und Wirkung sind zwar das selbe, aber es besteht eine andere Auswirkung, somit auch zwei unterschiedlich zu bewertende Fallereignisse. Schönen Gruß an die Kasse, mal einen Blick in dens Psychrembel werfen und dem Rundschreiben zum Krankengeld :cry:

Gruß

Jochen

Verfasst: 20.05.2011, 17:57
von Fischer100
Hallo!
Weder die Ärzte im Krankenhaus (in dem ich beide Male operiert worden bin), weder noch mein Orthopäde, haben mir gegenüber je einen Zusammenhang mit den beiden Erkrankungen erwähnt. Als ich die Sachbearbeiterin der AOK am 14.03.11 über den Beinbruch informierte, sagte sie mir, dass ich Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da es eine neue Erkrankung ist. Ich habe ja auch eine AU-Erstbescheinigung erhalten. Es muss doch eine Stelle geben, die dieses überprüfen. In dem Amt, in dem ich arbeite, gibt es eine Widerspruchstelle, die nur Widersprüche bearbeiten.
Viele Grüße
Fischer100