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Blockfrist Krankengeld
Verfasst: 19.05.2011, 14:39
von auge5
Blockfrist
Krankheit A 20.06.1998- 09.01.1999 mit Krankengeld
Krankheit A 25.11.2008- 09.01.2009 mit Krankengeld vom (07.01
-09.01.2009 )
wie sieht das dann eigentlich 2011 mit Krankengeld für Kranheit A aus
78 Wochen oder wieviel.
Mfg auge5
Verfasst: 19.05.2011, 14:48
von nabo1979
Ist die Frage ernst gemeint?
Verfasst: 19.05.2011, 14:58
von auge5
Ja nabo1979 diese Frage ist ernst gemeint.Das heißt jetzt nicht das ich 78 Wochen krank sein will. Schade das es so rüber gekommen ist. Nein nur wie es 2011 aussieht mit Blockfrist und Krankengeld.
Mfg auge 5
Re: Blockfrist Krankengeld
Verfasst: 19.05.2011, 15:59
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Re: Blockfrist Krankengeld
Verfasst: 19.05.2011, 16:17
von nabo1979
auge5 hat geschrieben:Krankheit A 20.06.1998- 09.01.1999 mit Krankengeld
Sorry! War nicht böse gemeint, ich habe mich nur über die Zeitangabe von 1998 etwas gewundert.
Blockfrist
Verfasst: 19.05.2011, 16:21
von auge5
Hallo Machts Sinn danke für deine schnelle Antwort
also dann beginnt ab 24.11.2011 eine neue Blockzeit ob die 71 Wochen Krankengeld genommen sind oder nicht für kranheit A
Mfg auge5
Blockfrist
Verfasst: 19.05.2011, 16:24
von auge5
@nabo1979 macht ja nixx ich habe gemeint du würdest denken ich wolte 78 Wochen krank machen
Mfg auge5
Verfasst: 19.05.2011, 16:48
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Blockfrist
Verfasst: 19.05.2011, 17:03
von auge5
@Machts Sinn klar die 78 Wochen nicht ganz nehmen wegen Aussteuerung
Aber nach den 78 Wochen muß man da nicht 6 Monate ohne Krankenschein
für Krankheit A sein um die neue Blockfrist aufleben zulassen
Aussteuerung...
Verfasst: 19.05.2011, 19:47
von jemebu
Hallo,
also mal ehrlich - wie will man es schaffen wenn man erst in 2011 wegen krankheit A wieder krank wird noch die restlichen 71 Wochen bis zum Ende der Blockfrist auszuschöpfen???
Das mit den 6 Monaten nicht wegen Krankheit A krank zu sein, zieht erst wenn du wegen A ausgesteuert bist - hier also erst nach 78 Wochen in Blockfrist 2.
Aber nebenbei, wenn du während der AU jedoch einen Diagnosenwechsel hast und Krankheit A auch nur für 1 Tag nicht neben einer anderen Krankheit B als AU verursachende Diagnose bescheinigt wird zieht die Regelung mit 546 Tage am Stück (ggf. abzüglich von Vorerkrankungen für Diagnose B)...
Lieben Gruß
JemEbu
Re: Blockfrist Krankengeld
Verfasst: 19.05.2011, 22:03
von Czauderna
auge5 hat geschrieben:Blockfrist
Krankheit A 20.06.1998- 09.01.1999 mit Krankengeld
Krankheit A 25.11.2008- 09.01.2009 mit Krankengeld vom (07.01
-09.01.2009 )
wie sieht das dann eigentlich 2011 mit Krankengeld für Kranheit A aus
78 Wochen oder wieviel.
Mfg auge5
Hallo,
vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit in 2011 werden drei Jahre zurückgerechnet,
im ungünstigsten Fall wäre das der 01.01.2008, d.h. die Zeit vom
25.11. 2008 bis zum 09.01.2009 wird auf die Gesamtanspruchsdauer von 78 Wochen angerechnet.
Gruss
Czauderna