On/Off Reisen und Arbeiten über mehrere Jahre==> GKV?!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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weltreisende11
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On/Off Reisen und Arbeiten über mehrere Jahre==> GKV?!

Beitrag von weltreisende11 » 19.05.2011, 13:29

Hallo,

Bevor ich bei der Krankenkasse anrufe, um mich beraten zu lassen, wollte ich zunächst hier um Hilfe bitten, wie ich am Besten vorgehe.

Ich bin 25, bei der Techniker Krankenkasse pflichtversichert, und möchte für unbestimmte Zeit auf Reisen gehen.
Um mir das zu finanzieren (und auch um Familie und Freunde ab und an zu sehen) möchte ich grob gesagt immer 1/2 Jahr reisen und dann wieder ½ Jahr arbeiten.

Jobtechnisch ist es für mich kein Problem, alle halbe Jahre Arbeit zu finden ohne mich selbstständig zu machen.

Ich möchte meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, werde immer mindestens 6 Monate im Ausland sein und jeweils eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Ich möchte keine Anwartschaft, sehe darin keinen Sinn für mich.

Der Krankenkasse würde ich vorab erstmal nicht sagen, dass ich vorhabe, diesen Rhythmus über mehrere Jahre einzuhalten, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Nachdem ich mich hier schon schlau gelesen habe, würde ich also versuchen, mich für die Zeit im Ausland abzumelden (nicht kündigen). Danach muss mich die TK laut meinem Kenntnisstand wieder aufnehmen.

Aber kann ich das wirklich über mehrere Jahre hinweg durchziehen?
Was sind Schwierigkeiten, die ich noch nicht in meine Planung mit einbezogen habe?

Ich freue mich sehr über Einschätzungen und Meinungen von euch!

Tausend Dank!

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 19.05.2011, 14:19

Anwartschaft gibt es sowieso nicht mehr in der gesetzlichen GKV, bzw. ist wirklich unsinnig, da du sowieso immer nach § 5,1,13 wieder in deine letzte Kasse zurückkommst.

Wichtig ist nur die Pflegeversicherung! Die solltest du abschließen!
Weiterversicherung Pflegeversicherung wegen Auslandsaufenthalt nach § 26 SGB XI.

Wenn du wirklich immer direkt bei Rückkehr nach Deutschland einen Arbeitgebe (oder ALG 1 Anspruch) hast, wird dieser dich dann wieder bei deiner letzten Kasse anmelden und du must dich dort melden und einen Mitgliedsantrag unterschreiben.

Also ist dein Vorhaben kein Problem!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 19.05.2011, 15:00

meine bescheidenen Kenntnisse im Bereich der Pflgeversicherung sagen mir, dass

es so etwas wie eine Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung gibt.

Die WAREN mal 5 Jahren in den letzten 10 Jahren.

SIND aber NUNMEHR 2 Jahre in den letzten 10 Jahren.
Wenn man als ein halbes Jahr im Ausland ist und dann ein halbes Jahr im Inland,

dann hat man ja auf jeden Fall so um dei 5 Jahren in den lezten 10 Jahren als Vorversicherung erreicht. Ergo ist die Beibehaltung der Pflegeversicherung nicht erforderlich.

Fragesteller sollte aber darauf achten, dass die KK ihn nicht versicherungspflichtig und beitragspflichtig im Rahmen der Bürgerversicherung macht. Dies will ich an dieser Stelle nur mal kurz andeuten. Dies sollte er mit seiner KK absprechen.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 19.05.2011, 15:38

heinrich hat geschrieben:...Bürgerversicherung macht. Dies will ich an dieser Stelle nur mal kurz andeuten. Dies sollte er mit seiner KK absprechen.
Was meinst du denn mit "Bürgerversicherung"???
Du meinst sicher die Versicherung nach §5,1,13, oder???

heinrich
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Beitrag von heinrich » 20.05.2011, 09:56

ja nabo1979

mit Rücksicht auf den Fragesteller (de sicherlich nicht SoFa ist) hatte
ich Bürgerversicherung geschrieben und nicht Versicherungspflicht (oder Mitgliedschaft) nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Bürgerversicherung ist § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Auffangsversicherung, und hier im Forum auch schon mal Kralle genannt)

Aber Bürgerversicherung ist der Begriff der bei uns, und soweit mir bekannt, bei allen Mitarbeitern von Krankenkasse so sprachgebrauchlich graucht wird.

Bei Euch etwa nicht. Du bist doch auch SoFa.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 20.05.2011, 10:23

Nein bei uns nicht.
Die Bürgerversicherung ist ja, so wie das Wort definiert ist und was es auch sein sollte, nie eingeführt worden. Da ging es ja damals um diese Kopfpauschale, die ja nicht eingeführt wurde, sondern wir haben ja nun unseren tollen Gesundheitsfond.
Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, wieso dieses Wort bei Sofas gebräuchlich sein sollte.

Ja ich bin Kundenberaterin bei einer Kasse und auch nicht erst seit gestern. :D

Aber wichtig ist ja nur, dass wir am Ende alle wissen wovon wir sprechen, deshalb hab ich nachgefragt... :lol:
Ich wünsche euch allen ein schönes, sonniges Wochenende, auch wenn das jetzt nicht ganz zum Thema gehört!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.05.2011, 13:32

Hallo Heinrich,
auch mir ist der Begriff "Bürgerversicherung" zwar geläufig - die "Bürgerversicherung" selbst gibt es jedoch nicht. Ich bin übrigens auch gelernter "Sofa", und zwar vom ersten Jahrgang (Prüfung 1971).
Wenn der Kollege Nabo 1979 schreibt dass es keine Anwartschaftsversicherung mehr gibt, bzw. dass diese unsinnig sei, dann stimmt dies nicht so ganz.
Es gibt sie schon noch und einen Sinn hat Sie eben auch, z.B. wenn es um die Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der Pflege und in der KVdR. geht.
Gruss
Czauderna

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