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Einmal wieder Krankenkasse und Rumzickerei

Verfasst: 16.05.2011, 10:11
von nurich
  • Guten Morgen,

    wie gut das es euch gibt! So konnte ich das ganze WE damit verbringen um hier zu lesen..Nun aber zu meiner Person, ich 54 Jahre männlich arbeite in einer öffentlichen Einrichtung einer strafenden Behörde..

    Im November 2010 wurde mir durch einen Kardiologischen Befund eröffnet das gleich im Januar 2011 eine Gefäßuntersuchung meines Herzen ansteht, diverse Stenosen wurden entfernt, 2 x Stent eingesetzt, danach 2 Wochen AU. Mit der Mitteilung das mich als nächstes eine Byepass-Op erwarten würde, denn ein Hauptast konnte nur noch zu etwa einem Drittel geweitet, ein Stent dort zur Verstärkung nicht eingesetzt werden.

    Im Februar kam eine schon länger festehende OP- /7 -Tage KH, 7 Wochen AU keinerlei Ausübung von einer Tätigkeit, kein Heben, Tragen, Sport jeden Tag Korsett (meine Güte was haben die Frauen um/bis 1900 bloß ausgehalten) In dieser AU schrieb dann ebenfalls die Krankenkasse wegen Krankengeld, ihr wißt das übliche..

    Dann kam es Knüppeldick, linksseitige Lähmung, Lähmung in Arm, Bein, Gesichtsmuskeln sowie Zungenbein und Schluckreflex. Neurologische Untersuchung ergaben TIA, transistorische ischämische Attacken, begleitet von regen Durchblutungsstörungen im Stammhirn ( oder wie immer man dieses nennen mag) zeigen sich jedenfalls im MRT als Marklagerläsionen.

    14 Tage KH und bis zum heutigen Tage AU mit KG . Die KK zahlt jetzt seit ca. 7Wochen, stationäre Rehabilitation wurde bereits zwischenzeitg bewilligt, ich warte auf den Rehaantritt..

    Mit Schreiben v. 13 diesen Monat bekam ich Post v.d. KK mit dem Inhalt, das bei mir das KG mit Wirkung über dem 16 ebenfalls diesen Monat hinaus laut MDKN nicht mehr gezahlt wird. Bin ich im falschen Film, oder was soll das?

    Nun ich habe geschrieben und zwar folgendes..
Widerspruch zum Bescheid v. ...05.2011


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit diesem Schreiben erhebe ich Widerspruch gegen die mir zugegangene Entscheidung der A.. Niedersachsen vom ...05.2011 unter Ihrem Zeichen/Doku ..
Ich weise vorsorglich darauf hin das gegen den mir zugegangenen Bescheid vom ...05.2011 ein Widerspruch nach § 86a Abs.1 SGG zulässig und damit eine aufschiebende Wirkung besitzt.

Sie sind daher verpflichtet mir dem Versicherten bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren das laut Bescheid vom ...04.2011 unter Zeichen/Doku ...berechnete Krankengeld Kalendertäglich auszuzahlen.

Wie Sie bereits Wissen ist in meinem Krankheitsverlauf eine bereits bewilligte Rehabilitation -Maßnahme mit stationärer Aufnahme mit Bewilligungsbescheid der LVA - Hannover v. ..2011 anhängig. Der unmittelbare Antritt zum stationären Rehabilitationsaufenthalt steht somit bevor. Meine bereits eingereichte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung v. ..05.2011 wurde durch den behandelnden Arzt Dr. med. ....noch bis zum Ende 05.2011 bescheinigt, eine Weitere, sofern der Antritt zur Rehabilitation zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben, meine Erkrankung eine Wiedereingliederung zur Arbeitsaufnahme nicht ermöglicht, würde folgen.

Ihrem Schreiben konnte man entnehmen das bei mir nach Aktenlage ohne, so meine Vermutung, alle evtl. medizinisch relevanten Befunde zu kennen entschieden wurde. Dieses Schreiben sehe ich in einem Widerspruch zum Vorgang.... vom ...2011 worin der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit Gutachten, mir eine erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit assistiert.

Ich halte es daher für relevant beim MDKN vorstellig zu werden damit überhaupt eine objektive Beurteilung eines erkrankten Menschen erfolgen kann, um so evtl. weiterführende Maßnahmen zur Teilhabe, Wiedereingliederung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Des weiteren darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen das mir nach § 25 SGB X ein Akteneinsichtsrecht zu gewähren ist, ich bitte daher um die Ausfertigung in Kopie der angefertigten Akte des MDK-Gutachtens auf das Sie sich mit Bescheid vom ..2011 berufen. Ferner weise ich vorsorglich darauf hin das nach § 7 Abs. 2 der mich behandelnde/n Arzt/ Ärzte ein Zweitgutachten nach AU-RL erstellen können.

Ebenso verweise ich mit dem Erheben meines Widerspruch auf ein bestehendes BSG, Urteil v. 22.03.2005, Az. B1 KR 22/04 R, Rz.29,30 worin Inhaltlich die Krankengeldbewilligung und Einstellung Bundesweit geregelt ist. Weiter weise ich in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Schreiben vom Bundesministerium für Gesundheit auf die Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen hin.

Nur frage ich mich die ganze Zeit, obgleich es um meinen Gemütszustand nicht zum besten steht, ob diese Krankenkasse dem Erkrankten hilfreich zur Seite stehen kann.
Nur diese Art der taktischen -Verunsicherung trägt bestimmt nicht zur wünschenswerten Gesundheitlich besseren Verfassung eines Erkrankten bei.

Ich hoffe nur das auch über die Ängste einer damit verbundene evtl. Existenzsicherung, die solche Briefe und Anschreiben einer Gesundheitskasse auslösen können, nachgedacht, nicht der ständigen Realität entsprechen.
War das Schreiben so in Ordnung, oder habe ich, äußer hier einen ganzen Roman :oops: zu hinterlassen etwas vergessen..?:

Ich danke euch.. :)

    Verfasst: 16.05.2011, 16:36
    von Machts Sinn
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    Verfasst: 16.05.2011, 17:30
    von nurich
    Hallo Machts Sinn,

    danke für deine Stellungnahme, ja ich habe viel gelesen weis allerdings nicht ob unter deinem link den eingestellten Text. Hole ich nach..

    Zu deiner Frage, ob mit dem HA besprochen.

    Ja gleich heute morgen habe ich diesen aufgesucht und ihn mit dem Schreiben der KK konfrontiert, seiner Aussage nach gibt es im Punkt der Arbeitsunfähigkeit auf dem Grund der schwerre der Erkrankung keinerlei Diskusionsgründe zumal es in Deutschland für diese Art erst recht wenige Studien zu geben scheint, so liegt in den ersten Wochen nach dem erstmaligen Auftreten die Gefahr eines erneuten erheblich zu erleidenden Schlaganfall bei über 70%, im ersten Jahr immerhin noch bei 50%. Mit der Zunahme des Lebensalter liegt die Gefahr noch weit höher.

    Des weiteren bringen die mir zugestellten beiden Schreiben der KK den Widerspruch insich gleich mit.
    Zum 1 wird mir eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit v. MDK assistiert sowie das Dispositionsrecht für die Reha evtl. auch Rente entzogen.

    Im 2 Brief auf dem Grund des Gutachten vom MDK nach Aktenlage das KG mit heutigem Datum eingestellt.
    Beide Briefe liegen vom Datum gerade einmal 4 Tage auseinander..

    Was soll man davon halten..

    Verfasst: 16.05.2011, 19:34
    von Machts Sinn
    Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

    Verfasst: 17.05.2011, 20:16
    von Czauderna
    nurich hat geschrieben:Hallo Machts Sinn,

    danke für deine Stellungnahme, ja ich habe viel gelesen weis allerdings nicht ob unter deinem link den eingestellten Text. Hole ich nach..

    Zu deiner Frage, ob mit dem HA besprochen.

    Ja gleich heute morgen habe ich diesen aufgesucht und ihn mit dem Schreiben der KK konfrontiert, seiner Aussage nach gibt es im Punkt der Arbeitsunfähigkeit auf dem Grund der schwerre der Erkrankung keinerlei Diskusionsgründe zumal es in Deutschland für diese Art erst recht wenige Studien zu geben scheint, so liegt in den ersten Wochen nach dem erstmaligen Auftreten die Gefahr eines erneuten erheblich zu erleidenden Schlaganfall bei über 70%, im ersten Jahr immerhin noch bei 50%. Mit der Zunahme des Lebensalter liegt die Gefahr noch weit höher.

    Des weiteren bringen die mir zugestellten beiden Schreiben der KK den Widerspruch insich gleich mit.
    Zum 1 wird mir eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit v. MDK assistiert sowie das Dispositionsrecht für die Reha evtl. auch Rente entzogen.

    Im 2 Brief auf dem Grund des Gutachten vom MDK nach Aktenlage das KG mit heutigem Datum eingestellt.
    Beide Briefe liegen vom Datum gerade einmal 4 Tage auseinander..

    Was soll man davon halten..
    Hallo,
    so wie geschildert, ein absoluter Hammer seitens der Kasse. Dein Schreiben ist schon okay, wobei ich die Passage mit der aufschiebenden Wirkung zwar auch gutheisse aber dir da keine grosse Hoffnungen machen kann.
    Hier liegt offenbar der Hund beim MDK. begraben. Ich fürchte, dass die Kasse dem MDK. entweder keine ausreichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt hat
    oder dass der MDK. nicht genau dieselben gelesen hat. Einstellung der Krankengeldzahlung bedeutet doch gleichzeitig Arbeitsfähigkeit und die liegt hier mit Sicherheit nicht vor. Mein Rat wäre noch gewesen, dem Widerspruch ein entsprechende medizinische Begründung vom behandelnden Arzt beizufügen und in jedem Fall einen sofortigen rechtsmittelfähiggen Bescheid anzufordern sowie Einsichtnahme in das MDK-Gutachten. Du hast auch recht mit der deine Aussage zur Widersprüchlichkeit - es kann nicht angehen dass der MDK einerseits die Voraussetzungen des § 51 SGB V. für erfüllt ansieht, die Kasse dein Gestaltungsrecht einschränkt, ein Reha-Antrag läuft und dann der gleiche MDK. auf Arbeitsfähigkeit erkennt - das geht schon mal gar nicht.
    Gruss
    Czauderna

    Verfasst: 17.05.2011, 21:39
    von nurich
    Hallo Czauderna,

    vielen Dank für deine Teilnahme, natürlich liegt so auch meine Vermutung an der mangelnden Kommunikation zwischen den einzelnen untersuchenden Parteien, nur wer löffelt die Suppe aus. Doch wir die Beitragzahler!

    Und bei solchen Ungereimtheiten soll man ebenso die Ruhe wie auch nebenbei noch gesund werden, eine Frechheit was sich die KK hier bei mir erlaubt hat.

    Nunja die Einsichtnahme in das Gutachten hatte ich ja bereits angekündigt, mal schauen welche Reaktionen der KK noch folgen, bin natürlich weiter AU und das jetzt bis zum Rehaantritt anfang Juni, habe heute den genauen Termin erhalten.

    Was ich aber noch fragen wollte, was meinst du mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid..? Ich stehe einwenig auf der Leitung glaube ich, war heute nicht so mein Tag, Schuldigung..

    Verfasst: 18.05.2011, 05:46
    von Czauderna
    Hallo,
    Das heisst in jedem Fall die schriftliche
    Form unter Nennung der rechtlichen
    Grundlagen und am Ende muss die
    Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
    Diese Forderung eines solchen
    Bescheids "zwingt" die Kasse nicht
    nur sich die Sache genau zu
    ueberlegen, sie merkt auch, dass
    sich der Versicherte von vorneherein
    nichtit einem muendlichen, womoeglichem
    lapidaren "geht nicht" zufriedengeben
    wird.
    Gruss
    Czauderna

    Verfasst: 18.05.2011, 12:08
    von nurich
    Hallo Czauderna,

    ich denke du hast Recht mit deiner Aussage, nur wäre es nicht auch eine Möglichkeit im Nachhinein noch, durch eine erneute Anforderung meines bereits eingelegten Widerspruch die Sachlage für mich zu festigen.
    In dem Widerspruchsverfahren v. ...05.2011


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Anbei die Ankündigung zur stationären Heilbehandlung mit Aufnahmetermin zum ....06.2011 sowie eine weitere AU -mit Begründund meines behandelnden Arzt.

    Des weiteren möchte ich an meinen eingereichten Widerspruch v. ....05.2011 erinnern, bisher konnte keine Stellungnahme der KK festgestellt werden.

    Ich mache darauf Aufmerksam sollte ein Beschluss erfolgen so sollte dieser in schriftlicher Form unter Nennung der rechtlichen Grundlagen sowie die notwendige Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten.


    Mit freundlichen Gruß



    Jedenfalls war ich heute zur Kontrolle wieder beim Arzt, so konnte ich auch erfahren das mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter der A.. gesprochen worden war, mitgeteilt wurde mir das von dem dort zuständigen Sachbearbeiter eine erneute AU-Feststellung ab dem ...05.2011 bis zum Rehabeginn im J.... 2011 eingefordert wurde.

    Ich gehe auf dem Grund der Aussagen einmal davon aus das die KK erkannt hat hier Verfahrensfehler begangen zu haben, ich mag mich zwar irren, nur macht dann die getätigte Aussage sowie Einforderung der weiteren AU durch die KK überhaupt einen Sinn.

    Grüße

    Verfasst: 20.05.2011, 15:25
    von nurich
    Hallo Ihr Lieben,

    wollte einmal von mir hören lassen, habe am Mittwoch nochmals wie von Czauderna vorgeschlagen bei meiner KK wie im Zitat über diesem zu lesen angefragt.

    Heute kam die Antwort wie folgt..
    Widerspruch gegen die Beendigung der KG-Zahlung

    Guten Tag, Herr ........

    ich nehme Bezug auf den Widerspruch vom ....05.2011 gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum ....05.2011

    Nach der sozialmedizinischen Beratung des MDK v. .....05.2011 besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit.

    Den Bescheid v. .....05.2011 nehme ich hiermit zurück. KG wird
    über den Zeitraum des .....05.2011 hinaus weiter gezahlt.

    Damit wurde dem Widerspruch v. 05.2011 durch Verwaltungsentscheidung abgeholfen.

    Mit freundlichen Gruß

    Man ist mir ein Stein vom Herzen gefallen, als ich diesen Brief heute mit der Post erhalten habe, aber wie ihr schon geschrieben hattet war dieses Vorgegen der KK nicht korrekt, ich hoffe nur es bleibt jetzt so und man lässt mir die Ruhe um gesund ins Arbeitsleben zurück zukehren..

    Vielen Dank euch und bleibt so wie ihr schreibt, denn mir habt ihr Alle mit euren vielen Beiträgen sehr zum Ausgang einer positiven Nachricht geholfen.

    Verfasst: 20.05.2011, 16:35
    von Machts Sinn
    Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.