Schließungsantrag GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

wendtstil
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Schließungsantrag GKV

Beitrag von wendtstil » 14.05.2011, 13:35

Hallo,

eine Frage!
Aktuell habe ich Probleme mit meiner GKV.

1. Trotz schriftlicher Kündigung und nachweislichen Zugang verweigerte meine GKV die Ausstellung einer Kündigungsbestätigung. Erst durch Einschreiten des BVA erhielt ich diese Bestätigung.

2. Bei einer dringenden Anfrage behauptete die GKV, dass ich dort nicht mehr versichert sei. Das geschah lange vor dem Wirksamwerden der Kündigung. Ich protestierte. Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber bekam ich zu hören, dass die GKV regelmäßig die KV-Beiträge abbucht.
Auch hier musste ich das BVA einschalten. Letztendlich bestätigte mir diese GKV die Mitgliedschaft.

Ich habe nun langsam die Schnauze voll von dieser GKV (keine AOK).
Gibt es eine juristische Möglichkeit, die Kasse schließen zu lassen? Die Kasse verstößt wiederholt gegen die Gesetze.
An wen sende ich den Antrag? Das BVA?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Krankenkassen können ja geschlossen werden, das hat ja der Fall der CityBKK gezeigt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.05.2011, 13:51

Nein, nicht aufgrund deines dargestellten Sachverhaltes. Es besteht hier denn nur die Frage der Vorstandshaftung usw. Gleichzeitig macht sich sowas immer gut imn WISO, Ök Test, Finanz Test, Plus Minus, ARD Ratgeber Recht , Bild Zeitung, FTD, Handelsblatt, Wirtschaftswoche usw . Herr Spahn und Herr Bahr freuen sich auch auf solche Fälle. 8) :?

wendtstil
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Beitrag von wendtstil » 14.05.2011, 13:58

Die Schließung möchte ich gerne durchboxen, damit ich so schnell wie möglich, aus der GKV rauskomme (wg. der Bindungsfrist).
Bei Schließung einer Kasse kann ich mir ja ohne Bindungsfrist eine neue Kasse suchen.

In meinen Augen ist die weitere Mitgliedschaft nicht mehr zumutbar.
Welche Möglichkeiten gibt der Gesetzgeber? Ich sehe eben nur die Chance darin, dass das BVA die Kasse schließt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.05.2011, 14:02

Falsch, wenn du an die Kasse für 18 Monate gebunden bist,bist du gebunden, da ändert selbst nichts dein Ärger dran. Hast du nicht geschrieben das du deine Mitgliedschaft gekündigt hast, zu wann wird die Kündigung wirksam?

wendtstil
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Beitrag von wendtstil » 14.05.2011, 14:22

Hast du nicht geschrieben das du deine Mitgliedschaft gekündigt hast, zu wann wird die Kündigung wirksam?
Leider erst jetzt zum Herbst.

Ich habe leider vor 4 Wochen meine Versichertenkarte verbummelt (meine Schuld). Beim Arzt dann riefen wir gemeinsam meine GKV an, damit uns die GKV schnell ein Fax mit der Versicherungsbestätigung an die Praxis schickt.
Der Mitarbeiter der GKV sagte aber der Praxisassistentin und mir, dass ich seit 9 Monaten dort nicht mehr versichert wäre. Ich protestierte, aber der Mitarbeiter blieb hart. Als ich nach einem Vorgesetzten verlangte, verweigerte der Typ mein Anliegen mit den Worten "der wird Ihnen auch nix anderes sagen." Das war eine total peinliche Situation, denn die Praxisassistentin glaubte, dass ich ein Sozialversicherungsbetrüger sei.

Ich kriege jetzt eben eine private Arztrechnung und muss diese bezahlen.

Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rannte ich also ins Büro zu meinem Arbeitgeber und wartete bis Abends und sprach dann mit unserer Lohntante. Die zeigte mir die Kontoauszüge, woraus eindeutig hervorging, dass die Kasse seit 9 Monaten fleißig die Beiträge abbucht. Wg. eines Wechsel der BLZ musste mein Arbeitgeber in diesem Zeitraum sogar heftige Säumniszuschläge zahlen, da eine Lastschrift platzte. Die Mahnung der GKV zeigte mir die Lohntante auch.

Es gab dann noch einen Rüffel von meinem Arbeitgeber, da ich wg. der AU-Bescheinigung im Betrieb nicht unfallversichert sei. Lohnt sich hier eine Beschwerde bei der Berufsgenossenschaft, denn die GKV ist ja daran Schuld.

Ich rief also das BVA an. Die kannten meinen Fall, da die gleiche GKV mir vor 9 Monaten eben keine Kündigungsbestätigung ausstellen wollte.
Sie rieten mir, mein Anliegen schriftlich einzureichen.
Zwei Wochen erhielt ich von der GKV ein Entschuldigung und eine Bestätigung, dass ich dort versichert sei.

Wer bezahlt jetzt die Arztrechnung?

Ich habe darauf keine Lust. Auf der einen Seite lässt mich die Kasse wg. der Bindungsfrist nicht raus. Auf der anderen Seite muss ich privat die Arztkosten bezahlen, weil mir die GKV den Versicherungsschutz ablehnt.
Zuletzt geändert von wendtstil am 14.05.2011, 14:25, insgesamt 2-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.05.2011, 14:23

Die einzigste Möglichkeit die du hast, damit deine Mitgliedschaft vorzeitig endet ist die das dein Arbeitsverhältnis endet, dein AG dich abmeldet und du einen Tag nicht versichert bist, das würde heißen du hättest den ab diesem Tag ein neues Wahlrecht.

Artzrechnung zahlt deine Kasse, mit dem Schreiben zum Arzt, denn die Rechnug bei der Kasse einreichen und auf Rückerstattung der Kosten der Arztkosten beharren.

Naja wat rennst auch auf das Firmengeläde deines AG, hast ja auch aufgrund deiner AU nix zu suchen gehabt.

Stellt sich nur die Frage warum die denn gedacht haben dein AG hat dich abgemeldet, wenn der denn nämlich aufgrund des Wechsel des Entgeltabrechnungssystems dich abgemeldet hat, geht die Kasse davon aus das du abgemeldet worden bist. Da hätte dich denn die Kasse anschreiben müssen, deinen AG auch. Mir sieht das eher nach einer EDV Panne mit entsprechenden Auswirkungen aus.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 14.05.2011, 14:35, insgesamt 2-mal geändert.

wendtstil
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Beitrag von wendtstil » 14.05.2011, 14:26

Ich habe gerade eine E-Mail an den Vorstand geschickt und vorgeschlagen, einen Zusatzbeitrag einzuführen, damit ich jetzt schon im Sommer aus der Kasse raus kann.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.05.2011, 14:44

:? Scherzkeks

Bully
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Beitrag von Bully » 14.05.2011, 15:03

CiceroOWL hat geschrieben:Die einzigste Möglichkeit die du hast, damit deine Mitgliedschaft vorzeitig endet ist die das dein Arbeitsverhältnis endet, dein AG dich abmeldet und du einen Tag nicht versichert bist, das würde heißen du hättest den ab diesem Tag ein neues Wahlrecht.
Ja, viele Wege führen nach Rom :)

ABER nicht das Dein AG hier eine willkommene Möglichkeit sieht,
Deinen eventuellen unbefristeten Arbeitsvertrag,
in einen befristeten umzuwandeln.

Gruß Bully

zost
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Beitrag von zost » 14.05.2011, 20:29

wendtstil hat geschrieben:Die Schließung möchte ich gerne durchboxen, damit ich so schnell wie möglich, aus der GKV rauskomme (wg. der Bindungsfrist).
Bei Schließung einer Kasse kann ich mir ja ohne Bindungsfrist eine neue Kasse suchen.

In meinen Augen ist die weitere Mitgliedschaft nicht mehr zumutbar.
Welche Möglichkeiten gibt der Gesetzgeber? Ich sehe eben nur die Chance darin, dass das BVA die Kasse schließt.
hier wird doch nicht wirklich geglaubt, dass eine einzelne person die schließung einer kk erwirken kann?!
wenn dem so wäre, gäbe es keine einzige mehr.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.05.2011, 22:14

:D :D :D :D

Hibl
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Beitrag von Hibl » 16.05.2011, 09:22

Um es mal im Jugendslang zu sagen:

Dont feed the troll!!!!!!

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Beitrag von wendtstil » 16.05.2011, 10:51

Um es mal im Jugendslang zu sagen:

Dont feed the troll!!!!!!
Was soll das?

Ich möchte nicht mehr an eine Kasse gebunden sein, die monatlich hohe Beiträge bei meinem Arbeitgeber abbucht, aber, wenn es drauf ankommt, behauptet, dass ich dort nicht versichert sei.

An dieser Stelle möchte ich eben die Wege diskutieren.
1. Schließungsantrag beim BVA
2. Einführung Zusatzbeitrag
3. ???

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Beitrag von wendtstil » 16.05.2011, 11:43

Hier ist nun die schriftliche Reaktion der GKV:
Guten Morgen, ****,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut mir leid, dass Sie mit der *** schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ich bitte um Entschuldigung für das von Ihnen empfundene Fehlverhalten seitens der ***.

Ich kann verstehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der *** derart erschüttert ist, dass Sie an einer Fortsetzung Ihres Versicherungsschutzes bei uns kein Interesse mehr haben.

Bitte nennen Sie mir das Datum, zu dem Sie Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden möchten. Beachten Sie jedoch bitte, dass dies immer zum Monatsletzten möglich ist. Ich werde dann entsprechendes veranlassen und dafür sorgen, dass Sie umgehend die vollständigen Unterlagen von uns erhalten.

Die persönlichen Daten unserer Mitarbeiter geben wir nicht an unsere Kunden weiter. Ihre ggf. weiteren Aktivitäten richten Sie bitte direkt an die *** als Institution. Unsere Mitarbeiter haften nicht im Außenverhältnis. Die *** ist als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch I eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Krankenkasse). Für die *** und dessen Mitarbeiter gilt damit die sog. Amtshaftung. Danach haftet regelmäßig die Körperschaft für das Handeln der Bediensteten.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich jederzeit gern an.

Mit freundlichen Grüßen

Hibl
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Beitrag von Hibl » 16.05.2011, 11:59

wendtstil hat geschrieben: Was soll das?
Das ist ganz einfach, ich glaub dir kein Wort. Ich glaub einfach dir ist wahnsinnig langweilig. Die Antwort da hast du selber geschrieben? Hättest dir mehr Mühe geben können, klingt nicht so toll.

In diesem Sinne, viel Spaß weiterhin, scheinen ja doch einige zu denken, du meinst den Mist hier ernst.

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