Seite 1 von 1
--
Verfasst: 11.05.2011, 22:22
von leonardo
--
Verfasst: 11.05.2011, 23:09
von Krankenkassenfee
Hallo,
Du musst ganz normal bis zu 28 Tage Zuzahlung im Krankenhaus leisten, sofern Du über 18 Jahre alt bist. Solltest Du im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung über den Rentenversicherungsträger erhalten, so rechnet dieser die Krankenhauszuzahlung an.
Also musst Du die 10 Euros am Tag berappen.
Lg, Fee
Verfasst: 12.05.2011, 08:04
von nabo1979
Du kannst natürlich auch einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen - das sollte man dazusagen!
Du musst nur 1% bzw. 2% von deinem Jahreseinkommen an Zuzahlungen leisten.
Bei der RV gibt es auch eine Zuzahlungsbefreiung, da gibt es allerdings eine feste Einkommensgröße. Normalerweise hast du einen entsprechenden Antrag immer bei dem rehaantrag dabei.
Wenn nicht frag doch einfach mal bei deiner RV und KV!
Zuzahlung
Verfasst: 12.05.2011, 09:43
von franke1961
Wenn Du bereits im Krankengeld bist und dann in die Reha gehst, dann bekommst Du von der Rentenversicherung Übergangsgeld und brauchst keine Zuzahlung leisten. Für Krankenhausaufendhalt zählt das nicht.
--
Verfasst: 13.05.2011, 12:19
von leonardo
--