Seite 1 von 1

Arbeitslos und aus reha als AU entlassen

Verfasst: 11.05.2011, 20:57
von vincent1973
Hallo,

meine frau hat während Ihrer AU ihren Arbeitsplatzt verloren. Jetzt ist sie in einer med. reha. Sie wird als AU für Ihren erlernten beruf,den sie auch zuletzt ausgeübt hat entlassen.Teilhabe am Arbeitsleben( Umschulung) wird von der rehaklinik befürwortet. Mit dem reha berater wurde bereits über einen Umschulungs beruf gesprochen und der hat das auch alles schon weitergeleitet.

Wie ist das jetzt mit der Krankengeld zahlung???

Muss die kasse weiterzahlen ab dem Tag wo entlassen wird aus der reha?

Oder kann die KK sie zur Agentur für arbeit verweisen, das sie ja leichte tätigkeiten in sitzender und stehender haltung ausüben kann?

oder muss die kasse bis zum beginn der Umschulungsmaßnahme bzw. bis zur Kranekngeld aussteuerung weiter zahlen?

MFG

Verfasst: 11.05.2011, 21:18
von CiceroOWL
Hm gute Frage, was ist denn zur Zeit, erhält sie noch Entgeltfortzahlungen durch den AG oder Übergangsgeld durch den RV Träger?

Arbeitslos und aus reha als AU entlassen

Verfasst: 11.05.2011, 21:24
von vincent1973
Hallo,

sie war vor reha beginn im Krankengeldbezug. Während der reha bekommt sie Übergangsgeld.
Wenn sie die tage entlassen wird muss sie ja zum Arzt , der ja ab dann wieder die AU bescheinigen muss oder nicht?

MFG

Verfasst: 11.05.2011, 21:28
von CiceroOWL
korrekt, sie muß am entlassungstag am besten noch zum Arzt und die AU von dort holen bzw die REHA Klinik muß die weitere AU bescheinigen. Grundsätzlich besteht denn weiter Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitslos und aus reha als AU entlassen

Verfasst: 11.05.2011, 21:29
von vincent1973
Ok..auch wenn die AU nur für den zuletzt ausgeübten bzw. erlernten Beruf ist. Sie könnte noch leichte tätigkeiten in sitzender tätigkeit ausüben?

Allerdings wird sie wohl eine umschulung bekommen, haz sich zumindest so anggehört vom Reha berater.

MFG

Verfasst: 11.05.2011, 21:42
von CiceroOWL
die AU hängt vom Arzt ab, nicht von der tätigkeit grundsätzlich, der Arzt entscheidet ob eine Erkrankung vorliegt die zu einer AU führt.