nebenberufliche selbstständige Tagesmutter
Verfasst: 10.05.2011, 15:15
Hallo,
ich bin als nebenberuflich selbstständige Tagesmutter tätig. Bisher war ich in der Familienversicherung meines Mannes versichert.
Im 2010 kam ich lt. meiner Berechnung an vereinzelten Monaten über die 365 € Grenze (Feb., Juni, August, September, Oktober, Dezember). Deshalb meldete ich im August mich zur Überprüfung bei meiner KK. Diese prüfte meine Unterlagen und sagte (leider nur telefonisch) das zu diesem Zeitpunkt die Familienversicherung noch bestehen bleiben kann. Man wollte auf den Einkommensteuerbescheid 2010 warten. Im März 2011 bekam ich die Nachfrage nach dem Bescheid, den ich allerdings noch nicht hatte. So sendete ich die Kopie meiner Gewinnermittlung, die ich bei meiner Einkommenssteuerklärung eingereicht habe, zur KK. Die Sachbearbeiterin (sehr nett !) wollte gerne eine genauere Aufschlüsselung der Betreuungskinder (wieviele Std. pro Monat an welchen Tagen und dazu die entsprechende BKP-Auflistung), damit sie nachvollziehen kann, ob meine Berechnungen überhaupt stimmen. Sie stimmten bis auf ein oder zwei Cent. Da ich für jedes Kind auch so eine Tabelle für die Einkommenssteuererklärung erstellt hatte, überließ ich sie der KK.
Das Ende vom Lied ich wurde rückwirkend zum 01.07.2010 aus der Familienversicherung ausgeschlossen und musste mich freiwillig versichern (851,67 €, ermäßigter Beitragssatz.
Ich werde Widerspruch einlegen ! Den Beitrag werde ich unter Vorbehalt
leider erst einmal zahlen müssen.
Ich habe noch ein paar Fragen zur Bemessungsgrundlagenberechnung, vielleicht kann Sie mir jemand in meinem speziellen Fall beantworten.
1. Kann ich mich ausschließlich auf den Einkommenssteuerbescheid berufen und eine erneute Prüfung einfordern?
2. Ist eine aufgeschlüsselte monatliche Berechnung überhaupt rechtens ?
Wenn ja, wie wird dann berechnet ? Einnahmen werden berechnet für den Monat für die die Rechnung geschrieben wurde oder für den Monat in dem sie auf dem Konto verbucht wurden. Entscheidender Unterschied ! Meine KK hat die erste Variante genommen (somit wären es 2010 9 Monate).
Dann müsste ich ja jeden Monat überprüfen lassen und ggf. wieder in die Familienversicherung einsteigen bzw. mich wieder freiwillig versichern.
3. In irgendeinem Foren hier hatte ich gelesen, dass erst eine Familienversicherung mit dem Datum enden dürfte, wenn der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen, etc. ?
Ich danke allen, die mir mit RAT weiterhelfen können.
Vielen Dank schon einmal im voraus
Wirbelkind
ich bin als nebenberuflich selbstständige Tagesmutter tätig. Bisher war ich in der Familienversicherung meines Mannes versichert.
Im 2010 kam ich lt. meiner Berechnung an vereinzelten Monaten über die 365 € Grenze (Feb., Juni, August, September, Oktober, Dezember). Deshalb meldete ich im August mich zur Überprüfung bei meiner KK. Diese prüfte meine Unterlagen und sagte (leider nur telefonisch) das zu diesem Zeitpunkt die Familienversicherung noch bestehen bleiben kann. Man wollte auf den Einkommensteuerbescheid 2010 warten. Im März 2011 bekam ich die Nachfrage nach dem Bescheid, den ich allerdings noch nicht hatte. So sendete ich die Kopie meiner Gewinnermittlung, die ich bei meiner Einkommenssteuerklärung eingereicht habe, zur KK. Die Sachbearbeiterin (sehr nett !) wollte gerne eine genauere Aufschlüsselung der Betreuungskinder (wieviele Std. pro Monat an welchen Tagen und dazu die entsprechende BKP-Auflistung), damit sie nachvollziehen kann, ob meine Berechnungen überhaupt stimmen. Sie stimmten bis auf ein oder zwei Cent. Da ich für jedes Kind auch so eine Tabelle für die Einkommenssteuererklärung erstellt hatte, überließ ich sie der KK.
Das Ende vom Lied ich wurde rückwirkend zum 01.07.2010 aus der Familienversicherung ausgeschlossen und musste mich freiwillig versichern (851,67 €, ermäßigter Beitragssatz.
Ich werde Widerspruch einlegen ! Den Beitrag werde ich unter Vorbehalt
leider erst einmal zahlen müssen.
Ich habe noch ein paar Fragen zur Bemessungsgrundlagenberechnung, vielleicht kann Sie mir jemand in meinem speziellen Fall beantworten.
1. Kann ich mich ausschließlich auf den Einkommenssteuerbescheid berufen und eine erneute Prüfung einfordern?
2. Ist eine aufgeschlüsselte monatliche Berechnung überhaupt rechtens ?
Wenn ja, wie wird dann berechnet ? Einnahmen werden berechnet für den Monat für die die Rechnung geschrieben wurde oder für den Monat in dem sie auf dem Konto verbucht wurden. Entscheidender Unterschied ! Meine KK hat die erste Variante genommen (somit wären es 2010 9 Monate).
Dann müsste ich ja jeden Monat überprüfen lassen und ggf. wieder in die Familienversicherung einsteigen bzw. mich wieder freiwillig versichern.
3. In irgendeinem Foren hier hatte ich gelesen, dass erst eine Familienversicherung mit dem Datum enden dürfte, wenn der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen, etc. ?
Ich danke allen, die mir mit RAT weiterhelfen können.
Vielen Dank schon einmal im voraus
Wirbelkind