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Krankentagegeld bei der Privaten Krankenversicherung
Verfasst: 05.05.2011, 16:41
von ManMan
Ich weis leider nicht, ob ich jetzt hier richtig bin. Ich wüsste gerne, wie ich das Krankentagegeld bei der Privaten Krankenversicherung passt wähle.
Ab welchem Tag und welche Höhe?
Verfasst: 06.05.2011, 07:53
von Grampa
ich würd das schwarze Auto nehmen
so, nun mal ernst: ohne konkrete Angaben zu deinen Verhältnissen kannst du keine gescheite Antwort erwarten, was machst du beruflich, was verdienst du ca., hast du anderweitge Ansprüche im Krankheitsfall (z. B. gesetzliche Entgeltfortzahlung), lebst du allein oder hat dein Partner auch ein Einkommen, gibt es absehbare Leistungsfälle (gibt es also irgendwelche bekannten Krankheiten)...
ob all die Daten in ein öffentliches Forum gehören musst du wissen, allerdings tummeln sich hier eher Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung, ich an deiner Stelle würde entweder zum Versicherungsvertreter meines Vertrauens gehen oder zu einem unabhängingen Versicherungsmakler, der vergleicht dann auch verschiedene Anbieter
Verfasst: 06.05.2011, 08:39
von CiceroOWL
-
http://vs-24.com/forum/index.php
Oder dieses Forum nehmen.
Gruß
cicero
Verfasst: 24.06.2011, 11:16
von julia.meierhoff
Hallo liebe Community,
habe habe bezüglich des Krankentagegeldes auch eine Frage.
Und zwar war ich jetzt eine Woche im Krankenhaus und muss mich jetzt um meine Forderung gegenüber der KK kümmern, da sie mir das Krankentagegeld erstmal drastisch gekürzt hat.
Jetzt habe ich meinen Versicherungsmakler gefragt und der sagte mir, dass dies wohl auch an dem Grundsatz liegt, dass viele Versicherer nur einen Beitrag zahlen, der an das Nettogehalt angepasst ist und dies auch unrechtens sei. Soll wohl sogar der
BGH entschieden haben.
Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie er vorgegangen ist? Mein Versicherungsbetreuer ist aus privaten Gründen nicht mehr erreichbar, jedoch fand ich dank Google einen Beitrag über Krankentagegeldkürzung und komme so auch zum BGH Urteil.
Jedoch ist die Seite nicht wirklich ausführlich, so das ich euch fragen wollte.
Liebe Grüße
Julia
Verfasst: 24.06.2011, 12:06
von Paule
Ich habe schon mit Bekannten solche Versicherungsbedingungen durchgelesen, die Klausel, dass Tagegeld das Nettoeinkommen oder, je nach Versicherer, z.B. 90 % davon, nicht übersteigen darf, scheint üblich zu sein und ist auch nachvollziehbar. Hat Ihnen der Versicherungsmakler höhere Versicherung empfohlen? .
Das Urteil bezieht sich auf Selbständige mit stark schwankenden Einkünften. Ihre Situation kennt hier niemand. Ob es sinnvoll ist, gegen die Kürzung vorzugehen, dürfte Ihnen ein Fachanwalt eher sagen können.