Hallo zusammen,
folgende Fallkostenllation:
A ist st. 9/2010 arbeitsunfähig. Erhielt Entgelfortzahlung, danach Krankengeld. 2/2011 erfolgt eine stufenweise Wiedereinlgiederung zu Lasten der gesetzl. KK.
Danach 6 Wochen af. Darauf folgt eine med. Reha zu Lasten der gesetzl. KK. Da A während der Reha ja weiterhin af ist, erhält A doch wieder Entgeltfortzahlung und kein KG, oder?
Danke und Grüsse!
Engeltfortzahlung/Krankengeld
Moderator: Czauderna
Ausbildung zum Sofa und weit über 10 Jahre AU-Fallmanagement...meine Einschätzung im Bezug auf deine Angaben ist klar, solltest du nicht alles erwähnt haben kann sich das natürlich ändern
die Sachbearbeiterin war wahrscheinlich jemand im Frontline-Service, sprich die erste Anlaufstelle bei deiner Kasse, da finde ich es völlig ok wenn sie eine Frage an die Fachabteilung weitergibt, lieber so als eine falsche Auskunft
die Sachbearbeiterin war wahrscheinlich jemand im Frontline-Service, sprich die erste Anlaufstelle bei deiner Kasse, da finde ich es völlig ok wenn sie eine Frage an die Fachabteilung weitergibt, lieber so als eine falsche Auskunft
bis jetzt kam noch keine Antwort vom Spezialisten der KK...
danke, Grampa!