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Ich muss dringend von der PKV in die GKV zurück... Fragen!

Verfasst: 28.01.2007, 22:50
von hunster
Hallo zusammen,
ich muss dringend zurück in die GKV. Ich bin derzeit bei der Signal Iduna versichert und zahle nach vier Jahren Mitgliedschaft nun schon das Doppelte von dem Eingangssatz - und mit 34 bin ich irgendwie noch nicht alt! Naja, hinzu kommen zwei Kinder und das kann ich mir einfach nicht mehr leisten, zumal ich mittlerweile mit etwa 3.700 brutto nicht einmal mehr über der Grenze liege, mich privat zu versichern...

Also, ich weiß, dass ich unter 3.500 (um und bei) fallen muss, damit ich wieder pflichtversicherungspflichtig werde. Da ich im öffentlichen Dienst bin, ist die Reduzierung der Arbeitszeit grds. kein Problem, das geht alles. Ich habe mir schon verschiedene Modelle ausgerechnet, bei denen ich unter diese 3.500 Euro falle...

Nun stellen sich folgende Fragen:
1) Wie lang muss ich unter diese Grenze fallen? Einige sagen, ein Jahr, andere sagen, das Jahresbrutto sei entscheidend. Ich würde so ab Mai 2007 beginnen, weniger zu verdienen..
2) Ab wann bin ich wieder in einer GKV? Schon ab dem ersten Monat?
3) Was passiert, wenn ich unter die Bemessungsgrenze falle? Schreibt mich der Arbeitgeber an und verlangt nach Angabe einer GKV? Habe etwas Angst, dass ich da was verdaddel, will immerhin nicht bei zwei Versicherungen bzw. gar keiner landen, ihr versteht... Habe ich bei der PKV ein Sonderkündigungsrecht, sofern ich unter die Grenze falle?
4) Wenn ich wieder mehr verdiene, in meinem Fall wären das dann auf jeden Fall unter diesen 3.900irgendwas, die für eine PKV notwendig wären, was passiert dann? Ich will ja in der GKV bleiben?!

Schon mal allen vielen Dank für Nachrichten.

Ansonsten bleibt mir nur echt die Warnung, sich das mit PKV gut zu überlegen, hört nach dem Studium und dem ersten Geld auf dem Konto nicht auf OVB oder AWD oder sonstwas für Leute, wenn ihr Kinder wollt, rechnet sich das kaum. Und die Beitragserhöhungen zumindest bei der Signal-Iduna sind heftig, von denen kann ich echt nichts Schönes berichten.

Danke und Grüße!

Hunster

Verfasst: 29.01.2007, 08:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

also, wenn Du die Arbeitszeit reduzierst, dann wirst Du sofort krankenversicherungspflichtig.
Wie lange Du es bleiben musst: 1 Jahr, damit Du Dich anschließend wieder freiwillig versichern kannst. Wobei hier die Gesetzeslage noch nicht endgültig geklärt ist. Hier könntest Du Glückhaben, dass die Regelung für Dich greift, dass Du erst 3 Jahre in Folge die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten musst, bevor Du Dich freiwillig versichern kannst. Die Lesungen im Bundestag und Bundesrat sind in den nächsten 14 Tagen.
Wenn Du mind. 18 Monate in der PKV versichert warst, kannst Du Dir eine Krankenkasse aussuchen. Die neue GKV stellt Dir eine Bescheinigung aus, mit der Du ein Sonderkündigungsrecht in der PKV hast.

So und nun noch eine private Bemerkung: Ich bezeichne Dich mal als Rosinenpicker. Als Du jung und ledig warst, hat Dich die GKV und die Solidargemeinschaft einen feuchten Kerricht interessiert. Da bist Du gegangen. Leider gibt es doch ein paar Hintertürchen für die Rückkehr. Wenns nach mir gehen würde, müsstest Du in der PKV bleiben und finanziell für Deinen Ego-Tripp "bluten"

So long, Proppi

Verfasst: 29.01.2007, 09:31
von hunster
Danke erstmal und eine Replik auf die persönliche Bemerkung: Natürlich hast Du recht. Nach der Uni fand ich es charmant, weniger zu bezahlen, habe mir keine Gedanken gemacht und den Vertrag abgeschlossen. Das würde ich aber nie wieder machen, man darf ja auch lernen. Dass ich blute, mag ja in Deinem Sinne sein, nur bist Du dann bei der Signal schnell tot... Im Ernst: Dass ich mit 55 oder so relativ viel zahle, das ist ok. Aber ich zahle mit 34 schon soviel wie in der gesetzlichen. Das funktioniert einfach nicht. Wie gesagt, aus heutiger Sicht bin ich dafür, dieses gesamte System mit der PKV abzuschaffen, alles Kappes. Glaub es, oder nicht. Mir geht das Gediddel mit dem Rechnungen einreichen und Zahlungen überwachsen auf den Geist, ich will keine gesonderten Wartezimmer und auch die Chefärzte sind - wenn ich die *** zu meinem Job ziehen darf - sicher auch nicht die besten Praktiker.

Nun aber doch noch eine Frage: Bin ich dann aber dem ersten Monat wieder in der GKV oder erst nach einem Jahr?

Danke!

Hunster

Verfasst: 29.01.2007, 10:09
von wolf
Hallo Hunster,
sobald Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitest wirst Du versicherungspflichtig und mußt dem Arbeitgeber eine Mitgliedbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Der Arbeitgeber muß eine Meldung an die Krankenkasse veranlassen, da sich Dein Status ja ändert. Beachte dass bei der Ermittlung der JAEG auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. So kann es durchaus sein, dass Du zwar ein monatliches SV-Brutto in Höhe von 3400,00 Eur hast, zusammengerechnet mit den Sonderzahlungen jedoch die JAEG überschreitest.
In der Praxis wird Dir Dein Arbeitgeber umgehend mitteilen wenn du versicherungspflichtig wirst. Übrigens ist auch ganz allein dieser zuständig für die Beurteilung deiner Sozialversicherungspflicht.

Sollte Dein Beitrag tatsächlich höher sein, als der in der GKV!?
Alternativ könntest Du dir mal das Tarifwerk Deiner PKV anschauen. Sicher gäbe es Möglichkeiten durch Umstellen des Tarifes Beiträge einzusparen.
Ein anderes Problem ist natürlich die Mitversicherung der Kinder, welche in der GKV grundsätzlich beitragsfrei sind.

Verfasst: 29.01.2007, 15:33
von hunster
Ja, ich zahle, allen Selbstbehalt mitgerechnet, schon genausoviel... Unglaublich, das... Und die Kinder überdies... Naja... Danke in jedem Falle, das hilft schon mal sehr. Und dass ich mit Sonderzahlungen etc. über der JAEG bin, ist im Öffentlichen Dienst recht unwahrscheinlich, denn alle Sonderzulagen sind mehr oder minder gestrichen worden :-). Aber hast recht, da wir ja auch ab 2008 etwas mehr bekommen und immer mal wieder lt. Tarifvertrag Einmalzahlungen in Höhe von 100 Euro oder so kommen, plane ich sehr großzügig. Ich will einen Tag für ein Jahr reduzieren, also 20%, das bei einem "normalen" Bruttolohn von 3.750.... Damit bleibe ich locker unter der JAEG.

Aber noch einmal: Ich bin schon GKV-versichert, sobald ich EINMAL unter die Grenze falle?

Sorry, wenn ich nerve...

Hunster

Verfasst: 29.01.2007, 17:43
von wolf
Hallo Hunster,

vielleicht sollte ich zunächst noch etwas über die JAEG bzw. BBG sagen.

Zum 01.01.2003 wurde durch das "Beitragssatzsicherungsgesetz" die Jahresarbeitsentgeltgrenze formal von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung abgekoppelt.
Soweit so gut.
Das hat allerdings zur Folge, dass es nunmehr neben der Beitragsbemessungsgrenze eine "Versicherungspflichtgrenze" gibt, welche ab 01.01.2007 mon. Euro 3975,00 beträgt.
Da Du jedoch, wie ich glaube, bereits vor dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung warst, gilt für die Beurteilung Deines Versicherungsverhälrnisses noch die "alte" Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von derzeit mon. Eo 3562,50.
Also erst, wenn Du mit Deinem Einkommen unter diese Grenze kommst, tritt sofort Versicherungspflicht ein.
Also, es müßte dann hierfür schon einigens an Gehalt weniger gezahlt werden!

Verfasst: 29.01.2007, 22:55
von hunster
Ja, genau... Ich muss unter 3.562. Derzeit habe ich 3.750 brutto, also mit einem Tag weniger kommt das locker hin, selbst wenn noch ein paar Extragroschen hinzukommen sollten...

Danke.