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Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 29.04.2011, 10:45
von reddy
gelöscht
Verfasst: 29.04.2011, 12:59
von haribo29
Hallo,
ich glaube um die Nachzahlung kommst du nicht herum. Zumal es ja eine Versicherungspflicht seit dem 1.4.2007 besteht.
Ich würde an deiner Stelle nochmal zwei Monate ins Ausland verschwinden und dann Wieder kommen. Vielleicht hilft das ja aber ich bin auch keinen Profi hier.
Liebe Grüße,
Verfasst: 29.04.2011, 18:51
von reddy
gelöscht
Re: Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 30.04.2011, 11:10
von GerneKrankenVersichert
reddy hat geschrieben:
Mit einem Nachweis, dass ich für die Zeit im Ausland eine Auslandskrankenversicherung hatte, will sich die Krankenkasse auch nicht begnügen.
Es kommt darauf an, ob diese Auslandskrankenversicherung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" gewertet werden kann. Das ist dann der Fall, wenn die Absicherung über 6 Wochen hinaus geht und der Leistungsumfang der Art nach den Leistungen der GKV entspricht. Es genügt, wenn die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung abgesichert sind.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, musst du nicht nachzahlen. Liegen sie nicht vor, kommst du um eine Nachzahlung nicht herum.
Verfasst: 30.04.2011, 11:38
von reddy
gelöscht
Verfasst: 05.02.2012, 04:49
von reddy
gelöscht
Verfasst: 05.02.2012, 12:47
von reddy
Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Hartz4 sind meine Mieteinnahmen zu hoch.
Verfasst: 05.02.2012, 13:01
von CiceroOWL
Also grundsätzlich ist so das wenn du länger als 6 Monate ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes bist, § 30 SGB I, bist das du nicht der KV Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 gebunden. Aber du nur denn 7 Monate nachweisen das du ausserhalbe des Geltungsbereiches des SGB I warst, jetzt kommt es darauf an wie alt du bist um ggf indie KvdS zu kommen, mit Studienbeginn. Allerdings, wenn es nicht mit dem Studium klappt gibt da denn noch mit dem Kleingewerbe, würde nämlich bedeuten duwürdest denn als Selbständiger eingestuft weil die Krankenkasse davon ausgeht das du denn von dem Nebengewerbe lebst. Sprich 253 € Beitrag oder aber die Kasse sieht das du mit dem Kleingewerbe nicht leben kannst und sieht dein Gewerbe nicht als hauptberuflich selbständige Tätigkeit an und verbeitragt dich nach deinen tatsächlichen Einnahmen mindestbeitrag 153 €. Meiner Meinung nach. Vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Weg.
Verfasst: 05.02.2012, 13:08
von reddy
Wie geschrieben bin ich über 30.
Verfasst: 05.02.2012, 13:18
von CiceroOWL
Denn bist du mit dem Mindestbeitrag dran. Achja du wirst denn natürlich zurück verbeitrag ab dem Datum wo du wieder hier in Deutschlnd bist rückwirkend. Meiner Meinung nach.