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Beitragsberechnung bei Überbrückungszahlung
Verfasst: 29.04.2011, 10:32
von AndreaH
Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Mein Vater hat bei seiner Firma gekündigt z. Ende 2010. Ab Mitte 2011 geht er in Rente (Altersrente). Er erhält nun bereits seine Betriebsrente (ab Jan. 2011) und zusätzlich vom Arbeitgeber bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente eine Art Überbrückungszahlung in Höhe seines bisherigen Gehalts , wobei hier die Betriebsrente abgezogen wird.
Ihm wurde in seiner Firma gesagt, er hätte keine Abgaben auf diese Zahlung (also keine Renten-, Kranken-, Arbeitslosenvers.beiträge).
Nun hat ihm aber seine KK mitgeteilt (er ist frw. gesetzlich vers.), dass er doch auch auf diese Übergangszahlung von seinem AG Beiträge zahlen muss.
Kann uns hier jemand weiterhelfen?
In eigener Sache hätte ich noch eine kurze Frage:
Ich bin derzeit fam.versichert (bisher abwechselnd mal selbst ges. krankenversichert, mal fam.versichert) und habe aus gesundheitlichen Gründen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Die Krnakenkasse hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich nicht in die KVDR kann, weil ich die "Vorversicherungszeit" nicht erfülle. Ich war aber immer gesetzlich krankenversichert (die Familienversicherung zählt hier doch auch??).
Ich soll jetzt also weiter fam.versichert bleiben. Ich denke, das ist nicht schlecht, da ich ja keine Beiträge zahlen muss.
Was ist aber, wenn ich dann die Rente erhalte??
Allen, die mir helfen, schon mal vielen Dank!!!
Verfasst: 29.04.2011, 14:08
von heinrich
zum Vater
Beide haben Recht.
A). die Firma: nämlich, dass über die Firma keine Beiträge, also keine Pflichtbeiträge
mehr zur
1. Krankenversicherung
2. Pflegeversicherung
3. Rentenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
mehr zu zahlen sind. Die Firma ist also, was das Engelt angeht, raus aus der Sache, weil ja KEIN Beschäftigungsverhältnis mehr besteht
B)
die Krankenkasse hat aber Recht, wenn es darum geht, dass irgendwelchen anderen Beiträge zu zahlen sind
Nicht aus einem Beschäftigungsverhöltnis zu allen 4 Sozialversicherungszweigen
ABER
zur freiwilligen
1. Krankenversicherung
2. Pflegeversicherung
Was will ich sagen: kostenlos ist die Versicherung für Vater nicht möglich.
Es sei denn, er ist verheiratet und Mutter ist selbst Mitglied und die Einnahmen sind nicht über 365 EUR /Monat.
Da die Einnahmen aber darüber liegen werden (unterstelle ich jetzt) ist eine Familienversicherung über seine Ehefrau ja schon deswegen ausgeschlossen.
Meine Anwort beschränkt sich auf die Zeit bis zum Rentenantrag.
Ab Rentenantrag kann die Sache anderes aussehen. ABer dies war ja hier nicht die Frage und würde hier zu weit führen.
Verfasst: 29.04.2011, 14:17
von heinrich
zu Dir selbst
Ganz richtig. Zeiten der FAMIlienversicherung zählen für die KVdR mit. Sie werden angerechnet.
Wer 9/10 in der 2. Erwerbslebenshälfte gesetzlich versichert war (eigenständiges Mitglied oder AUCH FAMI), der ist ab Tag des Rentenantrages vesicherungspflichtig.
Wer die KVdR-Vorversicherungszeit nicht erfüllt und dann über 365 EUR Rente (oder auch andere Einnahmen hat) der ist NICHT mehr in der FAMI drin.
Ich rate jedem, in die KVdR zu kommen, wenn es geht.
Beitrag zu einer möglichen freiwilligen Versicherung viel teurer.
Wenn FAMI (weil Rente unter 365 EUR) noch möglich, ja dann wäre dies derzeit günstiger. ABer was ist, wenn StammVersicherter (Ehemann also) nicht mehr da sein sollte (wegen Scheidung oder Tod) dann kommen die Probleme wieder.
Wenn Du (immer gesetzlich versichert warst), dann warst Du ja auch 9/10 in der zweiten Erwerbslebenshälfte versichert.
ALSO: bitte Kontakt zur KK aufnehmen und denen dies sagen. Evt. war dies ja auch bei anderen KK und Deiner jetziigen KK ist dies nicht bekannt.
Glaub mir: KVDR ist der best Weg.
Beitragsberechnung bei Überbrückungszahlung
Verfasst: 02.05.2011, 09:11
von AndreaH
@heinrich
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Was meinen Vater betrifft, so war hier die Auskunft vom Arbeitgeber offenbar schlichtweg falsch, ihm wurde nämlich gesagt, ER hätte auch keine Abgaben, auch nicht an die KK. Eigentlich sollte der Arbeitgeber das wissen, mein Vater ist hier ja nicht der einzige...
Was mich betrifft:
Ich werde hier auf jeden Fall Kontakt mit der KK aufnehmen.
Wenn ich jetzt die Voraussetzungen für die KVdR erfülle, dann werde ich bis zur EU-Rente aber wohl weiter fam.versichert bleiben, oder? Wenn ich kein eigenes EInkommen habe?
Was ich nicht verstehe: Wieso ist frw. versichert teurer? JEder muss doch so oder so 15,5 % zahlen, oder? Soweit ich das verstehe, wird im Fall von KVdR von der Rente der Beitrag bereits abgezogen, wenn ich aber frw. versichert bin, kriege ich halt einen Zuschuss und muss den Beitrag dann selbst zahlen.
Aber letztendlich ist das doch gehupft wie gesprungen, oder?
Verfasst: 02.05.2011, 09:27
von CiceroOWL
Sagen wir mal so, wie alt bist du und was machst du zur Zeit gerade?
Verfasst: 02.05.2011, 11:31
von AndreaH
Bin 38 und mache derzeit nichts (von der KK ausgesteuert, keine ALO-Zahlung mehr), da ich gesundheitlich nicht dazu in der Lage bin.
Verfasst: 02.05.2011, 11:36
von CiceroOWL
Das heißt du bist zur Zeit über deinen Ehemann familienversichert und hast einen Antrag auf Rente gestellt?
Verfasst: 02.05.2011, 13:46
von AndreaH
Ja.
(Was die Voraussetzungen für die Rente betrifft, so habe ich mich schon beraten lassen, die 3 Jahre Beiträge in den letzten 5 JAhren habe ich erfüllt)
Verfasst: 02.05.2011, 13:59
von CiceroOWL
also gut du bist jetzt Rentenantragstellerin und grundsetzlich beitragspflichtig , da du aber in der Familienversicherung deines Mannes bist, bist du grundsätzlich beitragsfrei. vergl § 225 Nr. 3 SGB V, sobald du denn einen positiven Bescheid des RV Tägers erhälst wirst du versicherungspflichtige und beitragspflichtige Renterin.
Verfasst: 02.05.2011, 14:10
von AndreaH
DANKE !!!
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Verfasst: 02.05.2011, 14:13
von CiceroOWL
abwarten, erstmal kucken was der RV Träger denn so macht, das ist ein verdammt langer WEG.
Verfasst: 02.05.2011, 21:58
von heinrich
die Frage, warum denn der Beitrag in der freiwilligen Versicherung teurer ist als in der KVdR (und warum diese dann besser ist) wurde noch nicht beantwortet.
Die freiw. Versicherung "kann" aus mehreren Gründen teuer sein
1: andere Einnahmen (außer der Rente) sind hier auch beitragspflichtig
z.B.
Miete, Zinsen , geringfügige Beschäftigung(für alle Besserwisser gilt dies hier nur in der Pflegeversicherung) oder z.B. eine Rente der Berurfsgenossenschaft und noch hundert weitere Einnahmenarten, die es so gibt
2.
in der freiw. Versicherung gibt es eine Mindestbemessungsgrenze.
Es werden Beiträge mindestens von 851,67 EUR monatlich berechnet.
Wenn also die Rente 500 EUR beträgt müssen trotzdem für eine freiw. Versicherung Beiträge aus 851,67 berechnet werden
Im Rahmen der KVdR aber nur aus der tatsächlichen Rente: hier 500 EUR
Nur dann, wenn Rente mindestens 851,67 EUR UND keine weiteren Einnahmen => dann kommt letztlich die gleiche Belastung auf einen zu.