Hallo zusammen,
Mein Sohn hat medizinische und berufliche Reha beantragt, und soll nun zu einer medizinischen Untersuchung zur Knappschaft.
Das Problem ist: Mein Sohn ist zwar 21, ist aber noch nie selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln irgenwohin gefahren; kommt durch Unsicherheiten durch starke Sehbehinderung (40%), starke Ängste in unbekannter Umgebung.....
Wir wissen nun nicht, was wir machen sollen. Ich kkönnte ihn nur freitags begleiten, - da werden aber keine Untersuchungen durchgeführt. Jemand anderes aus unserem Bekanntenkreis ist auch nicht auf zu finden.
Ich habe jetzt bei der Dame von der Knappschaft nachgefragt ob das nicht z.Bsp. ein Amtsarzt bei uns vor Ort machen könnte, was diese aber verneinte.
Wissen Sie vielleicht eine Möglichkeit in einem solchen Fall?
Danke und freundliche Grüße
Schütze
Medizinische untersuchung bei der Knappschaft
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich glaube nicht, dass das woanders gemacht wird.
Wenn er nicht alleine dahin kann, müssen sie irgendwen organisieren. Z.B. einen Pflegedienst oder jemand über eine Integrationsstelle.
Oder halt ein Taxi.
Die Kostenübernahme würde ich per Attest vorher klären, sonst gibt es nachher vielleicht eine böse Überraschung.
LG, Fee
ich glaube nicht, dass das woanders gemacht wird.
Wenn er nicht alleine dahin kann, müssen sie irgendwen organisieren. Z.B. einen Pflegedienst oder jemand über eine Integrationsstelle.
Oder halt ein Taxi.
Die Kostenübernahme würde ich per Attest vorher klären, sonst gibt es nachher vielleicht eine böse Überraschung.
LG, Fee
Menschenverstand:
Ein Patient , der einen Untersuchungstermin wg. psychischer Probleme - hier u. a. “Angstzustände” - nicht selbständig wahrnehmen kann, kann nicht anders beurteilt werden als ein “bettlägeriger Patient".
Artest !!! Siehe Vorlage der Einladung!!!
“Der Patient ist zurzeit nicht fähig, den anberaumten Untersuchungstermin selbständig wahrzunehmen.”
Mit fröhlichen Grüßen!
Ein Patient , der einen Untersuchungstermin wg. psychischer Probleme - hier u. a. “Angstzustände” - nicht selbständig wahrnehmen kann, kann nicht anders beurteilt werden als ein “bettlägeriger Patient".
Artest !!! Siehe Vorlage der Einladung!!!
“Der Patient ist zurzeit nicht fähig, den anberaumten Untersuchungstermin selbständig wahrzunehmen.”
Mit fröhlichen Grüßen!