Freiwillig einkommensabhängige Versicherung für BA-Studenten
Verfasst: 21.04.2011, 12:41
Hallo,
ich habe ein paar Fragen und dazu vorab folgender Sachverhalt.
Ich bin 33 Jahre (habe 1 Kind) und studiere seit 01.10.2010 an der staatlichen Studienakademie Sachsen (duales Studium) und bin seit diesem Zeitpunkt aufgrund eines Ausbildungsvertrages gesetzlich bei der KKH Allianz krankenversichert. Meine Ausbildungsvergütung beträgt 80,oo € (als Fahrkostenpauschale).
Vor dem 01.10.2010 genoss ich freie Heilfürsorge aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Deshalb kenne ich mich mit den Gesetzmäßigkeiten u. Regularien der Krankenversicherungen jeglicher Art (noch) nicht so gut aus!
Meine Krankenkasse informierte mich vor 2 Wochen darüber, dass aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.10.2010 BA-Studenten keinen Anspruch mehr auf einen „Studententarif“ haben u. nicht mehr als Studenten oder Auszubildende versichert werden.
Für mich bestünde jetzt aber die Möglichkeit mich freiwillig einkommensabhängig bei der KKH zu versichern. Da ich mit meiner Ausbildungsvergütung von 80,oo € unter dem gesetzlichen Mindestbemessungswert von 851,67 € liege, würde hier ein mtl. Beitrag in Höhe von 151,51 € für mich gelten.
So unschön wie diese gesamte Geschichte schon ist, kommt jetzt noch hinzu, dass die KKH von mir die Beiträge seit 01.10.2010 rückwirkend erstattet haben möchte. Ich soll also eine freiwillige einkommensabhängige Krankenversicherung rückwirkend zum 01.10.2010 bei der KKH abschließen.
Ist das rechtens??? Mir wurde die Gesetzesänderung durch die KKH doch erst vor 2 Wochen angezeigt, da kann die KKH doch maximal verlangen, dass ich ab März 2011 mich freiwillig versichere!
Ich danke bereits im Voraus u. bin auf eure Meinungen gespannt!
Viele Grüße u. ein frohes Osterfest
ich habe ein paar Fragen und dazu vorab folgender Sachverhalt.
Ich bin 33 Jahre (habe 1 Kind) und studiere seit 01.10.2010 an der staatlichen Studienakademie Sachsen (duales Studium) und bin seit diesem Zeitpunkt aufgrund eines Ausbildungsvertrages gesetzlich bei der KKH Allianz krankenversichert. Meine Ausbildungsvergütung beträgt 80,oo € (als Fahrkostenpauschale).
Vor dem 01.10.2010 genoss ich freie Heilfürsorge aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Deshalb kenne ich mich mit den Gesetzmäßigkeiten u. Regularien der Krankenversicherungen jeglicher Art (noch) nicht so gut aus!
Meine Krankenkasse informierte mich vor 2 Wochen darüber, dass aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.10.2010 BA-Studenten keinen Anspruch mehr auf einen „Studententarif“ haben u. nicht mehr als Studenten oder Auszubildende versichert werden.
Für mich bestünde jetzt aber die Möglichkeit mich freiwillig einkommensabhängig bei der KKH zu versichern. Da ich mit meiner Ausbildungsvergütung von 80,oo € unter dem gesetzlichen Mindestbemessungswert von 851,67 € liege, würde hier ein mtl. Beitrag in Höhe von 151,51 € für mich gelten.
So unschön wie diese gesamte Geschichte schon ist, kommt jetzt noch hinzu, dass die KKH von mir die Beiträge seit 01.10.2010 rückwirkend erstattet haben möchte. Ich soll also eine freiwillige einkommensabhängige Krankenversicherung rückwirkend zum 01.10.2010 bei der KKH abschließen.
Ist das rechtens??? Mir wurde die Gesetzesänderung durch die KKH doch erst vor 2 Wochen angezeigt, da kann die KKH doch maximal verlangen, dass ich ab März 2011 mich freiwillig versichere!
Ich danke bereits im Voraus u. bin auf eure Meinungen gespannt!
Viele Grüße u. ein frohes Osterfest