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private Berufsunfähigkeitsrente beitragspflichtig?

Verfasst: 20.04.2011, 16:08
von Lena K.
Hallo Ihr,

schön, dass es so ein Forum wie dieses gibt!

Ich habe mal eine Frage... Bin seit längerem krank und auch schon von meiner Krankenkasse ausgesteuert. In der Zwischenzeit habe ich meine private BU-Rente beantragt und evtl. erhalte ich dort demnächst Leistungen.

Muß ich auf diese privat abgeschlossene BU-Rente Beiträge zur Kranken-/Renten-/Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen?

Ich habe bis vor meiner Krankheit immer normal gearbeitet und war in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert.

Evtl. nehme ich, wenn ich die BU-Rente bekommen, noch einen versicherungspflichten Job (also über 400 Euro) an. Reicht dies denn für meine Krankenvesicherung oder werden auf die BU-Rente auch noch Beiträge fällig?

Wäre klasse, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

Danke :-) Lena K.

Re: private Berufsunfähigkeitsrente beitragspflichtig?

Verfasst: 20.04.2011, 18:51
von Czauderna
Lena K. hat geschrieben:Hallo Ihr,

schön, dass es so ein Forum wie dieses gibt!

Ich habe mal eine Frage... Bin seit längerem krank und auch schon von meiner Krankenkasse ausgesteuert. In der Zwischenzeit habe ich meine private BU-Rente beantragt und evtl. erhalte ich dort demnächst Leistungen.

Muß ich auf diese privat abgeschlossene BU-Rente Beiträge zur Kranken-/Renten-/Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen?

Ich habe bis vor meiner Krankheit immer normal gearbeitet und war in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert.

Evtl. nehme ich, wenn ich die BU-Rente bekommen, noch einen versicherungspflichten Job (also über 400 Euro) an. Reicht dies denn für meine Krankenvesicherung oder werden auf die BU-Rente auch noch Beiträge fällig?

Wäre klasse, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

Danke :-) Lena K.
Hallo,
solange eine vorrangige Pflichtversicherung besteht, also der Job über 400,00 €, solange ist die private Berufsunfähigkeitsrente nicht beitragspflichtig - anders sieht es dagegen aus wenn eine freiwillige Versicherung bei der GKV. besteht, dann muss für diese laufende Einnahme auch Beitrag gezahlt werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2011, 20:36
von Lena K.
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort. Was bedeutet "vorrangige Pflichtversicherung" in meinem Fall? Mal ganz krass angenommen: Ich verdiene 410 Euro in einem Job und bin somit pflichtversichert und meine BU-Rente beträgt 1.100 Euro. Ist die BU-Rente auch in diesem Fall beitragsfrei?

Mir ist noch etwas anderes eingefallen: Wenn ich die BU-Rente rückwirkend ausgezahlt bekommen sollte: Muß ich etwas davon an die Krankenkasse zurückzahlen für die Zeit, wo ich Krankengeld erhalten habe? Wird dies miteinander verrechnet?

Ich würde mich nochmals sehr über eine Antwort freuen!

Danke, Lena K.

Verfasst: 20.04.2011, 21:14
von Czauderna
Hallo,
ja, auch da ist die private Unfallrente beitragsfrei und bei der rückwirkenden Gewährung dieser Rente wird nix mit dem krankengeld verrechnet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.04.2011, 21:24
von Lena K.
Wow,

was für eine prompte und präzise Antwort!

Vielen, vielen Dank und schöne Ostern!

Lena K.