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Krankengeld trotz verspätetem Eingang der AU?

Verfasst: 19.04.2011, 17:11
von macmaid
Am 31.3. und 1.4. war ich jeweils beim Arzt und habe zwei AUs erhalten. Diagnose Burnout. Mobbing kommt noch hinzu, so dass mit die persönlichen Meldungen beim AG mehr als schwer fielen. Der angeblich verspätete Eingang der AUs beim AG hat mir direkt eine Ermahnung eingebracht.
Nach dem Befund und langen Gesprächen mit Arzt musste ich einsehen, dass eine Genesung sich auch 2 Monate und mehr hinziehen könnten. Vor allem scheint ein Weg zurück zu diesem AG sowieso unmöglich, da das Verhältnis katastrophal ist. So wird es aussehen, dass ich beim Einreichen der nächsten AU mit einer Kündigung rechnen muss. (Vielleicht besser so).

Jedenfalls hat mir auch die telefonische Auseinandersetzung mit meinem AG so zusetzt, dass mir die Weiterleitung der AUs an die KK vollkommen durch die Lappen gegangen ist. Ich war noch nie länger krank und mir war auch nicht bewusst, dass ich die AUs hätte sofort senden müssen.

Ich hatte in der Zwischenzeit telefonisch bei der KK angerufen. Mir teilte man mit, dass die AU natürlich zu spät sei, aber ich mir keine Sorgen machen müsse. (Eingang 13.4.). Die Folge-AU habe natürlich sofort auch der KK weitergegeben.

Jetzt habe ich allerdings Angst, dass bei einer Fortdauer meiner Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen, die KK kein Krankengeld zahlen wird.

Habe ich eine noch Chance oder ist das nun Fakt?

Keine Sorge

Verfasst: 19.04.2011, 19:25
von Swantje B.
Hallo,

mach Dir keine Sorgen. Solange Du noch in der Entgeltfortzahlung bist (d. h. solange der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen noch zahlt), ist die Verspätung für die spätere Krankengeldzahlung bedeutungslos.

Achte aber darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt wird (d. h. wenn Du bis Freitag krankgeschrieben bist, am Freitag wieder zum Arzt - nicht erst Montag). Und die neuen Krankmeldungen immer sofort zur Kasse!

Gruß, Swantje

Verfasst: 19.04.2011, 19:34
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn es sich ab 31.3./1.4. um eine Ersterkrankung handelt, bist Du am 13.4. noch in der Entgeltfortzahlung.
Wenn Du aber Vorerkrankungen hast, dann sieht es schlecht aus. Denn egal, was Du denen dann erzählst, werden sie wahrscheinlich nicht zahlen.

LG, Fee

Verfasst: 19.04.2011, 19:56
von Swantje B.
Hallo macmaid,

auch wenn Du Vorerkrankungen hast gilt: spätestens ab dem Tag, an dem die AU-Bescheinigung bei der Kasse eingeht, muss die Kasse zahlen. Durch die Verspätung verlierst Du den Anspruch für die Zukunft nicht.

Problematisch ist nur die Zeit, in der Du zwar krank warst, die Kasse das aber noch nicht gewusst hat (also die Zeit bis zum 13.4.). Wenn der Arbeitgeber hier noch zahlen muss: Alles OK. Wenn nicht, fehlen hier maximal zwei Wochen Krankengeld. Deswegen ist es so wichtig, die Kasse so bald wie möglich zu informieren (gesetzliche Frist: eine Woche).

Gruß, Swantje

Krankengeld trotz verspäteter AU

Verfasst: 19.04.2011, 20:00
von macmaid
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

wenn es sich ab 31.3./1.4. um eine Ersterkrankung handelt, bist Du am 13.4. noch in der Entgeltfortzahlung.
Wenn Du aber Vorerkrankungen hast, dann sieht es schlecht aus. Denn egal, was Du denen dann erzählst, werden sie wahrscheinlich nicht zahlen.

LG, Fee
Zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich hoffe, dass alles gut gehen wird – im Falle eines Falles.

Doch was meinst du mit Vorerkrankung? Ich war vor dem 31.3. nicht krank.
Am 31.3. hat mein Arzt das Symptom festgestellt und für diesen Tag die erste AU ausgestellt. Weil er kaum Zeit hatte, sollte ich am nächsten Tag für eine längere Untersuchung nochmals reinkommen. Da habe ich die Folgebescheinigung erhalten. Die weiteren AUs sind ebenfalls Folgebescheinigungen wegen ein und dem selben Indiz vom 31.3.

Verfasst: 19.04.2011, 20:12
von Swantje B.
Vorerkrankung = Krankschreibung wegen der gleichen Diagnose innerhalb der letzten sechs Monate.

Verfasst: 19.04.2011, 20:19
von macmaid
nein, keine Vorerkrankung.

Demzufolge dürfte ich also keine Einschränkungen hinnehmen zu müssen.
Und zur Zeit ist noch der AG in der Pflicht. puh…

Verfasst: 19.04.2011, 20:26
von macmaid
hmmm....
und meine Nachlässigkeit wird die KK wirklich nicht interessieren?
Die schauen sich doch spätestens bei dem Antrag auf Krankengeld den ganzen Vorgang wieder an …