Gewährleistung bei Zahnersatz
Verfasst: 19.04.2011, 10:37
Hallo zusammen,
im letzten Jahr habe ich in Baden-Württemberg (mein damaliger Wohnort) einen Zahnersatz bekommen. Bestandteil davon waren auch einige Kronen.
Jetzt wohne ich an der Nordsee. In der letzten Woche ist von einer der Kronen ein Stück der äußeren Schicht abgeplatzt, darunter war nun eine ziemlich schwarze Fläche sichtbar geworden. Der Zahnart am jetzigen Wohnort hat versucht, das Ganze zu reparieren, leider hat das aber nur bis zum Wochenende gehalten.
Als ich nun wieder in der Praxis war, wurde ich gefragt, wie alt denn die Krone schon wäre. Der damals behandelnde Arzt sei, wenn das Ganze noch keine zwei Jahre alt wäre, zur "Gewährleistung" verpflichtet.
Nun wird der wohl zu mir sagen. dass ich einfach in seine Praxis kommen soll. Nur das seine Praxis jetzt für mich um die 700 Km. entfernt ist.
Ein Anruf bei meiner Krankenkasse ergab eben genau das, nämlich das der Zahnarzt in Süddeutschland eben die Gewährleistung dadurch erfüllen könne, dass er das Ganze einfach repariert. Eine andere Lösung (die, dass ich das Ganze komplett selbst zahle, schließe ich aus) gäbe es nicht.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Danke schon 'mal und Gruß aus Cux: Kay-Uwe
im letzten Jahr habe ich in Baden-Württemberg (mein damaliger Wohnort) einen Zahnersatz bekommen. Bestandteil davon waren auch einige Kronen.
Jetzt wohne ich an der Nordsee. In der letzten Woche ist von einer der Kronen ein Stück der äußeren Schicht abgeplatzt, darunter war nun eine ziemlich schwarze Fläche sichtbar geworden. Der Zahnart am jetzigen Wohnort hat versucht, das Ganze zu reparieren, leider hat das aber nur bis zum Wochenende gehalten.
Als ich nun wieder in der Praxis war, wurde ich gefragt, wie alt denn die Krone schon wäre. Der damals behandelnde Arzt sei, wenn das Ganze noch keine zwei Jahre alt wäre, zur "Gewährleistung" verpflichtet.
Nun wird der wohl zu mir sagen. dass ich einfach in seine Praxis kommen soll. Nur das seine Praxis jetzt für mich um die 700 Km. entfernt ist.
Ein Anruf bei meiner Krankenkasse ergab eben genau das, nämlich das der Zahnarzt in Süddeutschland eben die Gewährleistung dadurch erfüllen könne, dass er das Ganze einfach repariert. Eine andere Lösung (die, dass ich das Ganze komplett selbst zahle, schließe ich aus) gäbe es nicht.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Danke schon 'mal und Gruß aus Cux: Kay-Uwe