Berechnung Dauer KG Bezug

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Mannix74
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Berechnung Dauer KG Bezug

Beitrag von Mannix74 » 18.04.2011, 19:19

Hallo erstmal!

Ich bin seit 4.1.10 Krank wegen eines arbeitsunfalls und bekam bis zum 24.1.10 LOhnfortzahlung vom Arbeitgeber!

Dann hieß es ich habe einen Lendenwirbel Prolaps L5/S1 und bekam vom 25.1.10 - 7.3.10 Lohnfortzahlung vom arbeitgeber da es sich um eine neue Krankheit handelte .

Vom 8.3.10 - 1.4.10 war ich in einer Ambulanten Rehamassnahme und bekam Übergangsgeld!

vom 5.4.10 - 20.4.10 befand ich mich im Urlaub ( Resturlaub abbauen)

vom 21.4.10 - 20.5.10 Krank wegen einer Psychischen erkrankung wieder lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Seit dem 21..5.10 Arbeitslos bis heute noch Krank wegen der Psyche ununterbrochen seit dem 21.4.10 AU bestand also vor der Arbeitslosigkeit!

Jetzt hat mir die AOK mitgeteilt das mein Krankengeldbezug zum 11.5.11 endet und ich dann ausgesteuert werde??
Auf meinen Wiederspruch hieß es dann jede dazugekommene Krankheit erleide das schicksal der ersten?
Ich war jedeoch vorher nie wegen einer der genannten Beschwerden Krank?
Und ich lese hier immer etwas von 78 Wochen KG?

Hui doch wieder soviel geworden!

Zur Frage!

Ist das alles in ordnung? Nach meinem empfinden nimmt die KK zahlungen für sich in Anspruch die sie doch garnicht geleistet hat?

Vielen Dank im vorraus!

Czauderna
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Re: Berechnung Dauer KG Bezug

Beitrag von Czauderna » 18.04.2011, 20:12

Mannix74 hat geschrieben:Hallo erstmal!

Ich bin seit 4.1.10 Krank wegen eines arbeitsunfalls und bekam bis zum 24.1.10 LOhnfortzahlung vom Arbeitgeber!

Dann hieß es ich habe einen Lendenwirbel Prolaps L5/S1 und bekam vom 25.1.10 - 7.3.10 Lohnfortzahlung vom arbeitgeber da es sich um eine neue Krankheit handelte .
Das sind sechs Wochen, von daher kann wohl die Erkrankung vom 04.01. - 24.01. nicht angerechnet werden und es handelt sich auch nicht um eine hinzugetretener Ekrankung

Vom 8.3.10 - 1.4.10 war ich in einer Ambulanten Rehamassnahme und bekam Übergangsgeld!
Der Anspruch auf Krankengeld ruht hier, daher wird diese Zeit auf den Gesamtanspruch angerechnet

vom 5.4.10 - 20.4.10 befand ich mich im Urlaub ( Resturlaub abbauen)
was war vom 02.4. - 4.4. ??
vom 21.4.10 - 20.5.10 Krank wegen einer Psychischen erkrankung wieder lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Das ist die spannende Frage - stand auf der Erstmeldung wirklich nur die eine Diagnose ?? - wenn ja, dann kann eigentlich keine VE. angerechnet werden.

Seit dem 21..5.10 Arbeitslos bis heute noch Krank wegen der Psyche ununterbrochen seit dem 21.4.10 AU bestand also vor der Arbeitslosigkeit!

Jetzt hat mir die AOK mitgeteilt das mein Krankengeldbezug zum 11.5.11 endet und ich dann ausgesteuert werde??
Auf meinen Wiederspruch hieß es dann jede dazugekommene Krankheit erleide das schicksal der ersten?
Das ist es ja eben - sind die Erkrankungen hinzugetreten - so wie geschildert, nein
Ich war jedeoch vorher nie wegen einer der genannten Beschwerden Krank?
Und ich lese hier immer etwas von 78 Wochen KG?
78 Wochen innerhalb von drei Jahren, d.h. vom beginn der aktuellen Erkrankung wird drei Jahre zurückgerechnet und alle vorliegenden Erkrankungen angerechnet, wegen denen Arbeitsunfähigkeit bestand, die einen usrächlichen Zusammenhang haben und für die auch seinerzeit ein Anspruch auf Krankengeld bestanden hat.

Hui doch wieder soviel geworden!

Zur Frage!

Ist das alles in ordnung? Nach meinem empfinden nimmt die KK zahlungen für sich in Anspruch die sie doch garnicht geleistet hat?
Lohnfortzahlung und Übergangsgeldzahlungen werden auf die 78 Wochen angerechnet bei bestehenden Zusammenhang.

Vielen Dank im vorraus!
Gruss
Czauderna

Mannix74
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Beitrag von Mannix74 » 18.04.2011, 21:11

vielen Dank schonmal!

Wie gesagt ich hatte vor dem 04.01.10 keine der genannten Erkrankungen und Krankengeld von der Kk bekomme ich auch zum ersten mal im Leben!
Also seit dem 21.5.10

Auf der Erstbescheinigung vom Psychiater war nur die Diagnose Rezzesive Depressive episode!
Kein Wort von der Bandscheibe und laut aussage vom Psychiater auch kein zusammenhang!

grüße

Mannix

Mannix74
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Beitrag von Mannix74 » 18.04.2011, 21:14

nachtrag!

vom 2.4 -4.4 waren die osterfeiertage !

Hab nach ihren angaben mal hin und her gerechnet!
Komme selbst wenn ich alles zusammenzähle nicht auf 78 wochen?

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.04.2011, 13:48

wie erfolgte die Entlassung aus der Reha? sofort arbeitsfähig? war der Bandscheibenvorfall so plötzlich auskuriert?

wenn AU entlassen bzw. die Kasse belegen kann, dass wg. Rücken weiterhin die AU bestand (auch wenn du sie dir nicht hast ausstellen lassen z.B. wegen der Osterfeiertage), wäre die Psyche nur als Hinzutritt zu werten und würde den Anspruch nicht verlängern, dann würde ich vom 25.01.10 (bzw. ab Tag nach Feststellung dieser AU) an 78 Wochen rechnen, also irgendwo um den 24.07.11 landen

sicher dass du vorher noch nie krank geschrieben warst? auch nicht 2008 oder 2009? es zählen auch kurze AU-Zeiten wo der AG Entgeltfortzahlung geleistet hat

Mannix74
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Beitrag von Mannix74 » 20.04.2011, 00:28

Die Rehaentlassung lautete sofort Arbeitsfähig obwohl ich mehrfach angemerkt habe das ich null Besserung verspüre!
Damit begann der Ärger ja dann erst richtig!

In den jahren vorher war ich mal wegen einer Grippe und 2x wegen Magenbeschwerden krank zusammen 3 wochen!

Bei all meinen Widersprüchen hat sich die AOK immer auf den "sofort Arbeitsfähig" Befund berufen und unter anderem sich auch deshalb geweigert KG zu zahlen!

Hatte im letzten jahr auch eine längere Korrespondenz darüber hier im Forum ,finde sie aber eben nicht!

grüße

Mannix

Grampa
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Beitrag von Grampa » 20.04.2011, 07:22

kopier doch mal den Inhalt des Bescheides hier rein bzw. mach dir die Mühe, zumindest die lt. deiner Kasse angerechneten AU-Zeiten hier zu listen, irgendwie müssen sie ja auch insgesamt auf 78 Wochen gekommen sein, mal unabhängig davon ob alles angerechnet werden darf

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