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Freiw. gesetzlich versichert &Elternzeit Wechsel möglich
Verfasst: 18.04.2011, 12:20
von Leena
Hallo zusammen,
seit 01.01.2011 wurde ich von meinem AG als freiwillig GKV versichert gemeldet. Am 08.01.2011 bin ich in den Mutterschutz gegangen und nun bis 2013 in Elternzeit. Ab 2012 würde ich in Teilzeit (24h pro Woche) arbeiten.
Der Vater und ich sind nicht verheiratet, er ist ebenfalls freiwillig GKV versichert.
Fragen:
*Muss ich den Mindestbeitrag (140 €) während der Elternzeit bezahlen? Oder mehr?
*War der Wechsel in die freiwillige GKV überhaupt rechtens? Wo bereits absehbar war, das ich 2011 +2012 nicht die entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen erreiche?
*Werde ich sobald ich Teilzeit arbeite wieder in die normale GKV gemeldet?
*Wenn ich nun in der Elternzeit jetzt für 1 Tag arbeiten gehen würde..würde dann bereits jetzt der Wechsel in die GKV vollzogen werden ?
Ergänzende Infos erfolgen sofern gewünscht
Verfasst: 19.04.2011, 07:28
von heinrich
Hallo,
Du hast Dich ja anscheinend mit dem Thema beschäftigt.
Mich interessiert, was Deine Krankenkasse sagt.
Hat sie sich schon bei Dir wegen einer Beitragsberechnung gemeldet
oder hast Du dort angefragt. ??
Mit welchem Ergebnis. ??
Ganz besondern interessant wäre für mich die Frage:
Will Deine KK auch für die Zeit der Mutterschutzfrist Beiträge oder nur für die Zeit nach der Schutzfrist Beiträge berechnen. ??
Hast Du neben Mutterschaftsgeld und Elterngeld noch weitere montalich Einnahmen über 851,67 EUR. ???
Vorab: Bei einer Eheschließung mit einem Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse würde Deine (zu Recht) bestehende freiwillige Mitgliedschaft beitragsfrei zu führen, wenn Deine Gesamteinnahmen monatlich nicht 365 EUR übersteigen. Bei "diesem" Grenzwert wird das Elterngeld NICHT angerechnet und wäre damit nicht schädlich. Nur so als Hinweis.
Bitte die oben gestellten Fragen genau beantworten, sonst kann ich nicht antworten.
Verfasst: 19.04.2011, 14:01
von Leena
Ich hatte zunächst bei meiner Personalabteilung angefragt, nachdem ich im Januar, bereits während des Mutterschutzes, die Info bekam, das ich nun umgemeldet wurde. Dort verneinte man, das ich während der Elternzeit als freiwilliges Mitglied etwas zahlen müsste.
Da mir das Thema allerdings keine Ruhe gelassen hat, habe ich bei meiner KK (AOK Rheinland) telefonisch angefragt. Dort hat mir ein Mitarbeiter nach Rücksprache mit Kollegen ebenfalls geantwortet, das ich keinen Beitrag zahlen müsste. Leider habe ich dies nicht schriftlich.
Der Mutterschutz endete nun am 17.04.2011 und bisher ist noch kein Schreiben der KK bei mir eingegangen. Allerdings hat in einem Schreiben meiner Firma nun in einem Nebensatz gestanden, das ich als freiw. gesetzliches Mitglied Beiträge zahlen müsste....entgegen der Aussage vom Januar.
Ich habe keine sonstigen Einnahmen neben dem Muttschaftsgeld bzw. Elterngeld (das ist bisher erst beantragt..Bescheid steht noch aus) bis ich wieder Teilzeit arbeite..also bis 19.02.2012. Und da endet dann auch das Elterngeld.
Bezüglich der Eheschließung..das gilt aber alles nur bei einem normalen Mitglied und nicht einem freiwilligen Mitglied soweit ich das bisher verstanden habe. Das wäre dann glaube ich die normale Familienversicherung.
So ich hoffe ich konnte alles soweit beantworten.
Verfasst: 19.04.2011, 20:56
von heinrich
Vorwort:
Ich unterstelle hier mal, dass Dein Gehalt zum 31.12.2010/01.01.2011 sowohl die alte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) des Jahres 2010 (49950) und des Jahres 2011 (49500) überschritten hat.
Dabei gilt das aktuelle Gehalt zukunftsbezogen x 12 Monate.
Sonst wäre einer Person, die in Mutterschaft/Elternzeit geht, ja schließlich der Weg in die private Krankenversicherung versperrt.
1.
*Muss ich den Mindestbeitrag (140 €) während der Elternzeit bezahlen? Oder mehr?
Antwort: 143,51 EUR. Berechnung später
2.
*War der Wechsel in die freiwillige GKV überhaupt rechtens? Wo bereits absehbar war, das ich 2011 +2012 nicht die entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen erreiche?
Antwort: ja. Siehe Vorwort
3.
*Werde ich sobald ich Teilzeit arbeite wieder in die normale GKV gemeldet?
Antwort: ich weiß nicht , was für Dich eine normale GKV ist. Ich denke, Du meinst Pflichtversicherung. Wenn die Teilzeitbeschäftigung mehr als 400 EUR, also ab 400,01 EUR Gehalt ergibt; ja dann besteht wieder eine Pflichtversicherung . Wenn es mehr als 4125 EUR ergibt, dann wieder eine freiw. Versicherung. Also zwischen 400,01 und 4125,00 = Pflichtrversicherung. Achtung Sonderzahlungen können evt. eingerechnet werden.
4.
*Wenn ich nun in der Elternzeit jetzt für 1 Tag arbeiten gehen würde.würde dann bereits jetzt der Wechsel in die GKV vollzogen werden ?
Antwort: siehe zu 3. Es kommt auf die Höhe des Gehaltes an. 400,01 bis 4125 und die Pflichtversicherung ist ok.
5.
Ich hatte zunächst bei meiner Personalabteilung angefragt, nachdem ich im Januar, bereits während des Mutterschutzes, die Info bekam, das ich nun umgemeldet wurde. Dort verneinte man, das ich während der Elternzeit als freiwilliges Mitglied etwas zahlen müsste.
Antwort: Eine Personalabteilung hat nicht zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein freiwilliges Mitglied Beiträge zur freiwilligen Versicherung zu zahlen hat. Rechtlich ist das freiw. Mitglied selbst der Zahlungspflichtige (rechtlich: Beitragsschuldner). Solange Gehalt gezahlt wird, gibt es Rahmen eines Vereinfachungsverfahrens das sogenannte Firmenzahlverfahren. Aber auch in dieser Zeit bist rechtlich nuuur Du der sogenannte Beitragsschulder. Es macht (also die Zahlung übernehmend) jemand anders für Dich.
Der Mutterschutz endete nun am 17.04.2011 und bisher ist noch kein Schreiben der KK bei mir eingegangen. Allerdings hat in einem Schreiben meiner Firma nun in einem Nebensatz gestanden, das ich als freiw. gesetzliches Mitglied Beiträge zahlen müsste....entgegen der Aussage vom Januar.
Antwort: Du hast längst ein Schreiben von der KK bekommen. Jeder Überschreiter der sogenannten JAE-Grenze erhält von der KK ein Schreiben, dass nunmehr (hier ab 01.01.2011) eine freiw. Versicherung durchgeführt wird und wie hoch „DEIN“ Beitrag ist.
Dies ist das Schreiben was Du evt. dem Arbeitgeber gegeben hast, damit er dies für Dich einzahlt.
Aber nur solange Gehalt gezahlt wird. Dann bist „Du“ mit der Zahlerrei dran. Es macht ja schließlich kein anderer mehr für Dich.
Ich habe keine sonstigen Einnahmen neben dem Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld (das ist bisher erst beantragt..Bescheid steht noch aus) bis ich wieder Teilzeit arbeite..also bis 19.02.2012. Und da endet dann auch das Elterngeld.
Bezüglich der Eheschließung..das gilt aber alles nur bei einem normalen Mitglied und nicht einem freiwilligen Mitglied soweit ich das bisher verstanden habe. Das wäre dann glaube ich die normale Familienversicherung.
Antwort: diese Frage hatte ich eigentlich schon beantwortet:
Während des Fortbestehens einer freiwilligen Mitgliedschaft , was hier zunächst mal der Fall ist, kann die freiwillige Versicherung, welche ja zunächst mal dem Grunde nach beitragspflichtig ist, dann beitragsfrei geführt werden, wenn dem Grunde ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Also Heirat mit einem Mitglied einer gesetzlichen KK. Dein Partner ist ja bei einer GKV.
Du hast auch keine Einkünfte, die schädlich für diese dann dem Grunde nach bestehende Familienversicherung sind.
Tipp und Schlusswort:
1.
Heirat (Mensch, Du liebst ihn doch: kleiner Scherz, konnte ich mir nicht verkneifen)
2.
Aufnahme einer vers.pflichtigen Beschäftigung (400,01 bis 4125)
3.
Wenn 1 / 2 für Dich nicht infrage kommt bzw. jetzt schnell bewerkstelligt werden kann.
Sprich mal mit einem versierten Mitarbeiter Deiner Krankenkasse. Frag nach dem Teamleiter/Abschnittsleiter für den Bereich freiwillige Versicherung. Dein Fall ist nicht so einfach. Diese Fallkonstellation kommt sehr selten vor. Ein Teamleiter/Abschnittsleiter hat den Fall aber drauf.
Bisher wirst Du noch mit einem Beitrag von über wahrscheinlich 657,11 EUR geführt. Wird sicherlich auch so in dem Schreiben drin stehen, mit welchem Dir die Umstellung mitgeteilt wurde.
Und Du hast es ja gelesen: Nuuuur Du bist die Beitragspflichtige.
Dann besprichst Du mit diesem versierten Menschen, dass Du ja nicht weiter die 657 EUR, sondern weniger zahlen willst.
Denn drei Dinge haben sich geändert:
1.
Denn die hohen Einnahmen sind schließlich nicht mehr da.
Statt aus dem Höchstsatz willst Du sicherlich nur Beiträge aus sogenannten Mindestbemessungsgrundlage zahlen. Die beträgt mtl. 851,67 EUR (dies ist nicht der Beitrag).
2.
Es gilt dann auch nicht mehr der normale allgemeine Beitragssatz von 15,5 %,
sondern der ermäßigte von 14,9 %.
3.
In der Pflegeversicherung (ich gehe davon aus, dass dies Dein erstes Kind ist) gilt auch
nicht mehr der Beitragssatz von 2,2 %. Der gilt nur für Personen OHNE Kinder.
Wenn man ein Kind hat, gilt (wegen der sogenannten erfüllten Elterneigenschaft)
Ein Satz von 1,95 %.
Daraus ergibt sich dann der Monatsbeitrag von
Krankenversicherung
851,67 x 14,9 % = 126,90
851,67 x 1,95 %= 16,61
Gesamt 143,51
Anspruch auf Zuschuss durch den Arbeitgeber: Antwort: NEIN
(falls diese Frage noch kommen würde)
Hinweis für Deinen Partner:
Er ist ja wohl auch freiw. versichert.
Er hat ja jetzt auch ein Kind. Wenn es sein erstes Kind ist, dann sollte er husch husch dies mal SEINER Krankenkasse sagen und nachweisen, damit SEINE KK bei ihm auch nicht mehr 2,2 %, sondern nur noch
1,95 % zur Pflegeversicherung berechnet. Dies bringt ein Beitragsersparnis von 9,29 EUR im Monat. Die KK bescheinigt dann einen neuen Beitrag. Dies legt er dann seinem Arbeitgeber vor, denn ich gehe davon aus, dass auch hier das Firmenzahlverfahren durchgeführt wird. Dann kann der Arbeitger „für“ Deinen Partner auch weniger Beiträge zur Pflegeversicherung abführen.
Und noch ein letztes Schlusswort:
Bei Pflichtversicherten würde in solchem Fall die Mitgliedschaft beitragslos für die Elternzeit geführt werden müssen.
Bei freiwillig versicherten aber nicht. Dies hat leider so das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt.
Verfasst: 19.04.2011, 20:58
von zost
beiträge sind (leider) zu zahlen. es werden ca. 140 eur im monat sein. ein frw. mitglied ist während der elternzeit nur dann beitragsfrei, wenn grds. eine familienversicherung durchgeführt werden könnte. dann wäre der fall, wenn du verheiratest wärst.
beitragsfrei in der elternzeit ist man immer als pflichtmitglied. als freiwilliges mitglied ist das anders.
btw: man ist immer gesetzlich versichert, egal ob als pflicht oder frw. mitglied
frag auf jeden fall noch mal bei deiner kasse nach. nicht dass ihnen im sommer auffällt, dass beiträge nachzuzahlen sind.