Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... ist es richtig dass die Integration in einer Familienversicherung nur bis zum 25. Lebensjahr möglich ist und danach nur eine individuelle freiwillige oder Pflichtversicherung durch den jeweiligen Betroffenen möglich ist ?!
b) darf ein Mitversichertes Familienmitglied den gesamten Leistungskatalog im Bedarfsfall in Anspruch nehmen oder gibt es hier mittlerweile Einschränkungen ?!
Mitversichertenstatus : Grundregeln aktuelle ...
Moderator: Czauderna
eine Familienversicherung der Kinder ist nur bis zum 23. Lebensjahr möglich. über das 23. Lebensjahr hinaus (also bis zum 25. Lebensjahr) nur dann, wenn eine schulische Ausbildung durchgeführt wird (Schulbesuch/Studium). ab Vollendung des 25. Lebensjahres ist aber auch da definitiv Schluss.
bei Ehegatten gilt die Altersgrenze natürlich nicht.
bis auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld haben familienversicherte Mitglieder den gleichen Leistungsanspruch wie selbst versicherte Mitglieder.
bei Ehegatten gilt die Altersgrenze natürlich nicht.
bis auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld haben familienversicherte Mitglieder den gleichen Leistungsanspruch wie selbst versicherte Mitglieder.