Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... mittlerweile werden recht viele Teilzeitarbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt angeboten. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich die nachstehenden Sachfragen, die aus meiner Sicht sehr ungenügend in der Tagespresse thematisiert werden.
a) ist die Arbeitsaufnahme eines Minijobs oder aber eines Teilzeitjobs mit Leistungserschränkungen im Krankheitsfall verbunden und wenn kann dies mit einer entsprechenden Zusatzversicherung kompensiert werden ?!
b) Ist bspw. bei der Verschreibung von Medikamenten mit einem erhöhten Eigenanteil für den Versicherten zu rechnen ?!
c) welche Auswirkungen gibt es für die GKV-Mitgliedschaft wenn der betreffende bspw. aus Gründen der Flexibilität und EInkommenssicherung 2 Minijobs angetreten hat.
> Gibt es hier besondere Regelungen zu beachten im Krankheitsfall ?!
Minijob - eingeschränkter Leistungsanspruch
Moderator: Czauderna
Man muss unterscheiden zwischen Minijob und Teilzeitjob.
Ein Minijob geht bis 400 Euro, dadurch wird keine Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber begründet, somit muss sich der Arbeitnehmer familienversichern (wenn möglich) oder freiwillig versichern (Einstufung nach tatsächlichem Einkommen mindestens jedoch nach 851,67 Euro).
Bei einem Teilzeitjob hat man in der Regel über 400 Euro Einkommen und somit muss eine Pflichtanmeldung durch den entsprechenden Argbeitgeber erfolgen.
Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind bei jeder Versicherungsart gleich, auch die Zuzahlung. Es ist ganz egal ob man pflicht- freiwillig- oder familienversichert ist!
Ein Minijob geht bis 400 Euro, dadurch wird keine Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber begründet, somit muss sich der Arbeitnehmer familienversichern (wenn möglich) oder freiwillig versichern (Einstufung nach tatsächlichem Einkommen mindestens jedoch nach 851,67 Euro).
Bei einem Teilzeitjob hat man in der Regel über 400 Euro Einkommen und somit muss eine Pflichtanmeldung durch den entsprechenden Argbeitgeber erfolgen.
Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind bei jeder Versicherungsart gleich, auch die Zuzahlung. Es ist ganz egal ob man pflicht- freiwillig- oder familienversichert ist!