Rechtens? Nach zwei Jahren Rechnung mit Eigenanteil?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Drea
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Rechtens? Nach zwei Jahren Rechnung mit Eigenanteil?

Beitrag von Drea » 14.04.2011, 09:35

Hallo liebe Forengemeinschaft,

ein Einstieg ohne Vorstellung in eine Forumsgemeinschaft ist vielleicht etwas plump, aber sorry, das Internet ist mir ein zu öffentlicher Platz, als dass ich zu viel von mir Preis geben möchte.

Vielleicht gab es schon mal so eine Frage, aber ich kann mich nicht durch alle Seiten lesen. Folgender Sachverhalt und folgende Fragen. Ich hoffe eine nützliche und rechtsgrundlagensichere Antwort zu bekomen. Vorab schon mal Danke fürs Lesen!

Sachverhalt:

Am 09.04.2009 wurde wegen einem Notfall auf offener Straße (Grand Mal Anfall) der Rettungswagen gerufen und ich wurde damit ins Krankenhaus abtransportiert. Im Krankenhaus stellte ich, nachdem ich wieder zu Bewusstsein gelangt war, fest, dass man meinen Rucksack nicht mitgenommen hatte und ich absolut nichts, außer meinem Kleider am Leib, dabei hatte. Es war mir nicht möglich zu bleiben, da ich über den Verbleib meiner Wertsachen (Geldbörse, Handy, Bankkarten, Personalausweis, Führerschein, Hausschlüssel etc.) sehr beunruhigt war und außerdem keine Kontaktmöglichkeit zu anderen hatte (lebe allein, bin eine autistische Person - mit entsprechend wenigen Sozialkontakten, Elternkontakt damals nicht möglich).

Ich bekam einen Fahrtschein für einen Krankentransport, fuhr zur Stelle, wo der Anfall geschehen war, zurück, und fand dann auch glücklicherweise meine Sachen. Welche vernünftige Person würde all seine persönlichen Sachen an einem unbekannten Ort zurücklassen und darauf warten, dass einem das Konto abgeräumt wird und die Wohnung ausgeräumt wird. War ja alles im Rucksack (Perso mit Adresse, Hausschlüssel, meine Girokarte usw.).

Ich fuhr dann nach Hause, packte und fuhr auf eigene Rechnung zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus, weil mir das die Ärzte dringen angeraten hatten. (Hatte mir dabei auch den rechten Arm gebrochen, musste ja auch versorgt werden)

Jetzt kommt die KK (inzwischen Barmer/Gek, damals nur GEK) und schreibt mir am vergangenen Donnerstag (07.04.11 Schreiben auf den 01.04.11 datiert - bitte keine Witze bez. des 1. April - es ist kein Scherz und ich habe auch keinen Bezug zu Witzen dieser Art), das ich einen Eigenanteil für die zwei Fahrten i. H. v. 19, 21 € zu entrichten hätte und zwar innerhalb der nächsten 10 Tage.

Fragen:

Ich war bisher informiert, dass ich bei stationärer Aufnahme mit bereits entrichtetem Eigenanteil für diesen gleichen Tag nicht auch noch den Eigenanteil für die Fahrtkosten zahlen muss. Liege ich damit falsch?

Wieso dürfen die nach fast genau zwei Jahren (fehlen noch ca. 14 Tage zur Vollständigkeit) noch dies einforden? Ist das nicht verwirkt?

Mir kommt das alles ziemlich schräg vor. Kann mir jemand weiterhelfen, so dass ich herauskriegen kann, ob das rechtens ist? Ich zahle, wenn es rechtens ist, aber wenn die es nur mal versuchen wollen, weil sie denken, "mal sehen, ob sie zahlt, obwohl wir gar keinen Anspruch darauf haben", dann natürlich nicht. Bin ohnehin sauer auf die KK, die wegen einem Reha Antrag von mir ein Mordstheater gemacht hat. Aber das ist eine andere Geschichte.

Genannte Rechtsgrundlage im Schreiben:

§ 60 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V.


Danke für fundierte Informationen durch die ich erkennen kann, ob diese Forderung rechtens ist oder nicht. :)
Zuletzt geändert von Drea am 14.04.2011, 11:26, insgesamt 2-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 14.04.2011, 09:54

Die Verjährung von Sozialleistungen ist in § 45 SGB I geregelt. d.h. die Krankenkasse hat 4 Jahre Zeit, die Leistungen einzufordern.

Was deine Frage angeht, ob die Forderung grundsätzlich erhoben werden darf, kann ich dir leider nicht beantworten. aber sicherlich wird eine Antwort eines anderen User nicht lange auf sich warten lassen.

Drea
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Beitrag von Drea » 14.04.2011, 11:23

Die Verjährung von Sozialleistungen ist in § 45 SGB I geregelt. d.h. die Krankenkasse hat 4 Jahre Zeit, die Leistungen einzufordern.
Danke, dann weiß ich schon mal, dass ich damit schon mal keine Probleme mehr habe. :)

Jetzt kommt die Frage mit der stationären Aufnahme und den ganzen Eigenteilen für die Fahrtkosten. Eine Arbeitskollegin hat als Sozialarbeiterin mal im Krankenhaus gearbeitet (Abrechnungsstelle) und gab mir die Info mit der stationären Aufnahme vs. Eigenanteil Fahrtkosten bei Krankentransport. Nur dass das bei ihr jetzt schon so lange her ist und sie nicht wusste, ob die Rechtslage heute noch so ist.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.04.2011, 12:20

Hallo,
die Regelung kenne ich nicht.
Zumindest seit 2004 ist ganz normal beim Krankentransport der Eigenanteil zu entrichten. Und für die stationäre Behandlung auch, wobei es hier pro Jahr max. 28 Tage sind.
Verjährung, wie bereits geschrieben, nach 4 Jahren.

Rechtlich also völlig ok.

LG, Fee

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 14.04.2011, 15:13

Kann meiner Vorrednerin nur zustimmen!
Eigenanteil zu Fahrkosten und Krankenhausaufenthalt sind vollständig zu entrichten!
Deine Krankenkasse ist im Recht!

Diese Regelung der Sozialarbeiterin kenne ich auch nicht, hat sie sicher etwas verwechselt
Zuletzt geändert von nabo1979 am 14.04.2011, 15:54, insgesamt 2-mal geändert.

Drea
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Beitrag von Drea » 14.04.2011, 15:43

Hallo liebe Ratgeber,

besten Dank. Dann verstehe ich zwar nicht, warum dass jetzt so lange (zwei Jahre) gedauert hat mir das mitzteilen, aber wenn die Forderung rechtmäßig ist, werde ich sie natürlich begleichen. Ich bedanke mich! :)

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