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fragen über fragen (student, nach 14. fs, 30, fw vers.)

Verfasst: 12.04.2011, 12:32
von chris_80
Hallo zusammen.

Ich hoffe, dass mir hier jemand Argumentationshilfen an die Hand geben kann, da ich bisher bei meiner Krankenkasse nur mit entweder nicht auskunftsfreudigen oder nicht umfassend wissenden Sachbearbeitern zu tun hatte.

Am besten erkläre ich erst einmal meine Situation und mein Problem.

Ich bin 30, studiere in einem hohen FS und bin seit etwa 3 Jahren bei meiner Krankenkasse freiwillig versichert. Dafür habe ich bisher den regulären Satz bezahlt, so um die 150 Euro, weil ich ausser dem Unterhalt, den ich von meinen Eltern bekomme, ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von etwa 400 Euro/Monat hatte (und insgesamt weit unter den knapp 900 Euro Bemessunggrundlage geblieben bin).

So weit, so klar.

Nun ist es aber so, dass es bei meinem Arbeitgeber (der Universität) eine Begrenzug der maximalen Arbeitszeit als studentische Hilfskraft gibt, die ich ausgeschöpft habe. Man beschäftigt mich hier allerdings gern weiter, nur jetzt über sog. Werkverträge, welche
1. nicht monatlich, sondern in größeren Abständen ausgezahlt werden,
2. zum Inhalt keine Arbeitszeit und keinen Stundenlohn, sondern ein zu erfüllendes "Werk" haben,
und damit 3. quasi als selbständige Beschäftigung durchgehen müssten, wenn ich die Regelung seitens der KK richtig verstehe.
Erste Frage: Ist das so?

Denn eigentlich habe ich aus einem anderen Grund neulich bei der KK angefragt, wie das mit Kleinstgewerbe wäre (habe ein Angebot für einen weiteren Nebenjob, für dessen Abrechnung ich allerdings definitiv ein Gewerbe anmelden müsste, um Rechnungen stellen zu können). Da habe ich die Auskunft bekommen, dass ich, wenn ich meine Einnahmen hauptsächlich aus der selbständigen Tätigkeit erzielen würde, anders eingestuft werden würde, mit etwa 290 Euro Beitrag monatlich.
Zweite Frage: Ist das so pauschal überhaupt zu sagen?

Da für den Beitrag von etwa 290 Euro Einnahmen zu Grunde gelegt werden, die ich nie und nimmer erzielen könnte oder würde (ich bin ja eigentlich hauptberuflich Student), habe ich erstmal ein bisschen gegoogelt und festgestellt, dass es da auch Härtefallregelungen gibt, die einen niedrigeren Satz zur Folge haben könnten.
Ich muss aber gleich sagen, dass es so wäre, dass meine Einnahmen aus den Werkverträgen sowieso schon die Einnahmen durch den "Unterhalt" übertreffen.
Dritte Frage: Kann mich die KK überhaupt (aufgrund meines Studentenstatus) als "hauptberuflich" Selbständigen verorten, und gibt es - abgesehen von den Einnahmen - irgendwelche anderen Indikatoren (z. B. zeitlicher Aufwand)?

Um eine lange Geschichte nicht noch weiter ausufern zu lassen: Im konkreten Fall stünden 250 Euro sichere (und vor allem) monatliche Einnahmen gegen um die 290 Euro Kassenbeitrag, wenn ich in die normale Selbständigen-Regelung nach Kleinstgewerbeanmeldung fallen würde. Hat irgendjemand eine Ahnung oder Handreichung, wie ich für eine Härtefallregelung argumentieren könnte, wenn das für mich überhaupt in Frage kommt?

Ich bin für jede Antwort dankbar und kann gern noch weiter ins Detail gehen, wenn das nötig ist.

Verfasst: 13.04.2011, 17:46
von Koelnerin74
Round about ist das korrekt, dass du als selbständig Tätiger betrachtet wirst, denn die Tätigkeit und das daraus erzielte Einkommen dient der Sicherung deines Lebensunterhaltes.
Wenn die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit jedoch z.B. den Unterhalt deiner Eltern nicht übersteigen, wäre es evtl. möglich, dass die Kasse dich weiterhin im Mindestbeitrag für sonstige Personen einstuft, so wird z.B. mitunter bei Ehegatten verfahren, wenn der Lebensunterhalt durch den Ehegatten sichergestellt ist und das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur "Zubrot" ist.
Letztendlich entscheidet immer das Gesamtbild.
Die Beitragsentlastung kommt allerdings sicher zum Tragen, dann läge der mtl. Beitrag bei ca. 190,- EUR statt 290,- EUR.
Am besten formulierst du deine Anfrage schriftlich inkl. Zeitangaben Studium/Tätigkeit sowie der verschiedenen Einkommensarten/Quellen.