Krankengeld - bin angestellt - vorher selbständig schulden

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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news_paper1965
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Krankengeld - bin angestellt - vorher selbständig schulden

Beitrag von news_paper1965 » 11.04.2011, 22:37

Guten Abend,
ich war bis zum Feb. 2010 selbständig und musste aus privaten Gründen meine Selbständigkeit aufgeben. Aus dieser Selbständigkeit bestehen noch Beitragsrückstände bei meiner Krankenkasse.
Seit dem 1.4.2010 bin ich angestellt in Vollzeit. Die Krankenkassenbeiträge wurden seit dieser Zeit ordnungsgemäß abgeführt.
Nun bin ich arbeitsunfähig erkrankt und frage mich, ob ich Anspruch auf Krankengeld habe.
Ich bin alleinerziehend (Grundschulkind) und komme gerade so über die Runden.
Sollte ich kein Krankengeld erhalten, bin ich quasi mittellos. Der Kindsvater zahlt zwar Unterhalt aber das wäre dann auch das einzige mir zur Verfügung stehende Einkommen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann mir jemand einen Rat geben bzw. mich informieren?
Ich danke vorab für alle Antworten.
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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 12.04.2011, 17:48

Hallo,
hast Du denn mal einen Brief von der Kasse bekommen, wo Dir das Ruhen der Leistungsansprüche mitgeteilt wurde?

Ich bin mir leider nicht sicher, ob mit laufender Beitragszahlung ein Ruhen aufgehoben wird. Früher war das mal so, aber ich meine letztens etwas anderes vernommen zu haben.

LG, Fee

news_paper1965
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keine Info von der Kasse

Beitrag von news_paper1965 » 12.04.2011, 17:52

Hallo,

danke erst mal für Deine Antwort. Nein, ein Schreiben, in dem mir das Ruhen der Leistungen mitgeteilt wurde, habe ich nie erhalten.

Ich habe zwischenzeitlich wegen einer anderen Sache mit meiner Sachbearbeiterin der KK gesprochen (bin jetzt die 5. Woche krank, Krankmeldung ist eingereicht bis Ende April und wird voraussichtlich noch weiter gehen) und das Thema ist seitens der KK gar nicht angesprochen worden.

Wenn jemand noch eine Info hätte - vielen Dank vorab.

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nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 13.04.2011, 08:18

Wenn bei dir noch offene Beiträge/ Forderungen offen sind, kann deine KK diese mit deinen KG Ansprüchen verrechen.
Beantwortet das deine Frage?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 13.04.2011, 11:22

Hallo,
Krankengeld kann man mit Beiträgen max. bis zur Hälfte aufrechnen, sofern keine Bedürftigkeit eintritt.
Bedürftigkeit ist durch Bescheid der ArGe bzw. Sozialamt nachzuweisen.

Verrechnen ist der falsche Begriff.

LG, Fee

news_paper1965
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kein Krankengeld - bedürftig

Beitrag von news_paper1965 » 13.04.2011, 12:40

Hallo,
danke erst mal für die Antworten.

Wenn ich kein bzw. hälftiges Krankengeld bekommen würde, wäre ich wohl im sozialrechtlichen Sinne bedürftig, denn dann hätte ich nur noch den Kindesunterhalt plus Kindergeld und ansonsten kein weiteres Einkommen.

Das heißt, ich könnte dann noch nicht mal die Miete (700 Euro warm), plus Strom 60 Euro, zahlen.


Wie errechnet sich die Bedürftigkeit und was können/dürfen dann die KK in dem Fall?

Viele Grüße
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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 13.04.2011, 13:34

Hallo,
die Kasse wird Dir eine Anhörung bzw. Aufforderung zur Stellungnahme schicken. Damit gehst Du zur ArGe bzw. Stadt und die prüfen Bedürftigkeit und stellen eine Bescheinigung aus.
Dabei wird aber auch z. B. ein im Haushalt lebender Partner wirtschaftlich mit berücksichtigt bzw. auch sein Einkommen.

Die Kasse prüft von sich aus nichts, die brauchen die Bescheinigung. Du solltest zum Amt aber alle Einkommensunterlagen mitnehmen.

LG, Fee

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