Höhe des Krankengeldes bei freiwillig Versicherten
Verfasst: 11.04.2011, 10:41
Hallo,
ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich habe einen Krankengeldtarif ab dem 43. Tag und einen Zusatztarif ab dem 15. Tag gewählt.
Meine Betriebseinnahmen liegen bei 26.000 Euro. Hiervon werden nun noch die Ausgaben, wie Miete, Telefon, Angestellte, Versicherungen usw. abgezogen, daraus ergibt sich dann natürlich ein geringerer betrieblicher Gewinn von ca. 1200 Euro.
Ich bin nun krankgeschrieben und die Kasse berechnet mein Krankengeld nach meinem betrieblichen Gewinn. Ist das so richtig? Das bedeutet, dass ich meine Angestellte nicht mehr bezahlen kann, meine Miete nicht mehr und auch niemaden einstellen kann, der mich ersetzt. Ich müsste dann mein Geschäft zu machen.
In der Vergangenheit war ich schon mal krank geschrieben und da wurde das Krankengeld nach den Betriebseinnahmen errechnet. Hierzu sagt die Krankenkasse, dass sie sich damals verrechnet hätten.
Stimmt das wirklich? Kann die GKV alles abziehen, oder muss sie auf Grund meiner steuerlichen Einnahmen - wie auch vorher - berechnen? Ich bin echt verzweifelt, denn mit dem, was die Kasse errechnet hat, kann ich dann Konkurs anmelden.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Marie
ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich habe einen Krankengeldtarif ab dem 43. Tag und einen Zusatztarif ab dem 15. Tag gewählt.
Meine Betriebseinnahmen liegen bei 26.000 Euro. Hiervon werden nun noch die Ausgaben, wie Miete, Telefon, Angestellte, Versicherungen usw. abgezogen, daraus ergibt sich dann natürlich ein geringerer betrieblicher Gewinn von ca. 1200 Euro.
Ich bin nun krankgeschrieben und die Kasse berechnet mein Krankengeld nach meinem betrieblichen Gewinn. Ist das so richtig? Das bedeutet, dass ich meine Angestellte nicht mehr bezahlen kann, meine Miete nicht mehr und auch niemaden einstellen kann, der mich ersetzt. Ich müsste dann mein Geschäft zu machen.
In der Vergangenheit war ich schon mal krank geschrieben und da wurde das Krankengeld nach den Betriebseinnahmen errechnet. Hierzu sagt die Krankenkasse, dass sie sich damals verrechnet hätten.
Stimmt das wirklich? Kann die GKV alles abziehen, oder muss sie auf Grund meiner steuerlichen Einnahmen - wie auch vorher - berechnen? Ich bin echt verzweifelt, denn mit dem, was die Kasse errechnet hat, kann ich dann Konkurs anmelden.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Marie