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Arbeitslosengeld 1 und Betriebsrente

Verfasst: 09.04.2011, 17:20
von ottoo
Hallo,

ich bekomme seit ein paar Monaten Arbeitslosengeld 1 und eine kleine Betriebsrente die ich bei meiner Ausscheidungsvereinbarung mit ausgehandelt habe. Muss ich in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit von meiner Betriebsrente KK und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen ?
Ich werde 59 jahre alt und bin Freiwillig Krankenversichert.

Es wäre sehr nett, wenn mir einer diese Frage beantworten könnte.

Danke

Verfasst: 09.04.2011, 18:03
von Rentner
Grundsätzlich ja,

allerdings erst über den Freibetrag von 127,75 € monatlich.
Wenn jedoch eine freiw. Versicherung besteht gibt´s keinen Freibetrag.

Wieso aber eigentlich freiwillig versichert bei ALG I ?
Arbeitslosengeldbezieher sind immer pflichtversichert, wodurch wieder der Freibetrag besteht.

Verfasst: 10.04.2011, 22:19
von Rossi
Hm, freiwillig in der GKV versichert? Wirklich?

Obwohl so einen Fall hatte ich letztens auch.

Die Kasse hatte sich fatal mit der sog. 55ziger Hürde vertan. Man bot dem Kunden auch im Rahmen der Beschäftigung eine freiw. Kv. an, da er aufgrund von § 6 Abs. 3a SGB V als über 55-jähriger nicht versicherungspflichtig wird.

Man musste erst die Zentrale der GKV um Stellungnahme bitten, danach ging es dann!

Verfasst: 11.04.2011, 12:38
von ottoo
Rossi hat geschrieben:Hm, freiwillig in der GKV versichert? Wirklich?

Obwohl so einen Fall hatte ich letztens auch.

Die Kasse hatte sich fatal mit der sog. 55ziger Hürde vertan. Man bot dem Kunden auch im Rahmen der Beschäftigung eine freiw. Kv. an, da er aufgrund von § 6 Abs. 3a SGB V als über 55-jähriger nicht versicherungspflichtig wird.

Man musste erst die Zentrale der GKV um Stellungnahme bitten, danach ging es dann!

Hallo Rossi,

ich bin die letzten 33 Berufsjahre freiwillig Krankenversichert bei der TK. Ich bin jetzt 59 Jahre alt und wundere mich, dass ich jetzt als Alu 1 empfänger pflichtversichert sein soll. Normalerweise kommt man doch ab 55 nicht mehr in die gesetztlich Pflichtversicherung. ?
Oder ist das so ein trick, mir Sozialabgaben von meiner Betriebsrente anzuknöpfen.

Gruß
Ottoo

Verfasst: 11.04.2011, 12:52
von Gast
ottoo hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Normalerweise kommt man doch ab 55 nicht mehr in die gesetztlich Pflichtversicherung.
nee das stimmt so nicht. man kommt ab 55 nicht mehr von der PKV in die GKV. eine freiwillige Versicherung in der GKV ist damit nicht gemeint. wenn man eben all die Jahre freiwillig versichert war und dann arbeitslos wird und ALG bezieht, dann ist man nun mal pflichtversichert.

deswegen kam ja die Frage auf, wie du freiwillig versichert sein kannst, wenn du doch ALG beziehst. da stimmt irgendwas nicht. seit wann genau beziehst du denn Arbeitslosengeld? zahlst du noch selbst Beiträge an die TK? normalerweise zahlt das Arbeitsamt für dich, wenn du ALG beziehst.

oder warst du die letzten Jahre PKV, und wurdest nur über die TK als Übermittlungsstelle an den Rententräger gemeldet?!

Verfasst: 11.04.2011, 14:35
von ottoo
krümel2007 hat geschrieben:
ottoo hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Normalerweise kommt man doch ab 55 nicht mehr in die gesetztlich Pflichtversicherung.
nee das stimmt so nicht. man kommt ab 55 nicht mehr von der PKV in die GKV. eine freiwillige Versicherung in der GKV ist damit nicht gemeint. wenn man eben all die Jahre freiwillig versichert war und dann arbeitslos wird und ALG bezieht, dann ist man nun mal pflichtversichert.

deswegen kam ja die Frage auf, wie du freiwillig versichert sein kannst, wenn du doch ALG beziehst. da stimmt irgendwas nicht. seit wann genau beziehst du denn Arbeitslosengeld? zahlst du noch selbst Beiträge an die TK? normalerweise zahlt das Arbeitsamt für dich, wenn du ALG beziehst.

oder warst du die letzten Jahre PKV, und wurdest nur über die TK als Übermittlungsstelle an den Rententräger gemeldet?!

Hallooo,

nee das Arbeitsamt übernimmt die Sozialversicherung. Aber es geht um die Betriebsrente. Da mußte ich vor meiner Arbeitslosigkeit die KK und Pflegeversicherungsbeiträge selber überweisen. Nun wurde mein ex Arbeitgeber aufgefordert die Beiträge zu überweisen da ich seit meiner Arbeitslosigkeit Pflichtversichert bin. Wenn ich in einem Jahr in Rente gehe, mit 60 wegen meiner Schwerbehinderung, bleibe ich dann in der Gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert ?

Liebe Grüße

Ottoo

Verfasst: 11.04.2011, 17:41
von Gast
okay jetzt kommt schon etwas mehr Licht ins Dunkel.

bisher hat dein Arbeitgeber, über den die Betriebsrente gezahlt wird, keine Beiträge von der Betriebsrente einbehalten, sondern du hast sie selbst an die Kasse überwiesen (gemäß §229 SGB V), da du bis zur Arbeitslosigkeit freiwillig versichert warst.

mit Eintritt der Pflichtversicherung durch den Bezug von Arbeitslosengeld, wird es in der Regel so gehandhabt, dass die Zahlstelle der Betriebsrente den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt einbehält und direkt an die Kasse überweist. aus deiner Schilderung entnehme ich, dass die Krankenkasse deiner Zahlstelle erst verspätet mitgeteilt hat, dass die Beiträge nun einzubehalten und die Betriebsrente nicht mehr brutto für netto an dich auszuzahlen sind.

kurzum, die Beiträge sind gemäß §229 SGB V auf Betriebsrenten immer zu zahlen, wenn diese den (derzeit gültigen) Betrag von 127,75 EUR überschreiten, was bei dir der Fall ist.

wenn du später in Rente gehst, sind auch weiterhin Beiträge aus der Betriebsrente fällig. aber auch hier behält die Zahlstelle die Beiträge entsprechend ein und führt diese dann direkt an die Krankenkasse ab. denn du wirst in der Rente (durch deine wie du schreibst 33 Jahre in der TK) in der Krankenversicherung der Rentner geführt werden, und das ist ein Pflichtversicherung.