Hallo,
aus aktuellem Anlass eine Verständnisfrage - für die Einstufung zum
"normalen" Gewerblichen gilt meines Wissens (sinngemäß) die Regelung:
Wenn die Gewerbetätigkeit den zeitlichen und finanziellen Mittelpunkt
der Einkünfte darstellt, wird man als normaler Selbständiger mit einer
Mindestbemessungsgrenz von ~1850 Euro zu einem Beitragssatz von
~330 Euro eingestuft.
Würde man sein Haupteinkommen als Angestellter verdienen und übt
nebenbei eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit aus, ist man über den
Arbeitgeber versichert.
Wann wäre die Einstufung als nebenberuflich Selbständiger überhaupt möglich?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Beispiele nennen könntet!
Viele Grüße,
Haplox
Einstufung als nebenberuflich Selbständiger
Moderator: Czauderna